{"id":20103441,"updated":"2023-07-28T13:37:15Z","additionalIndexing":"24;28;32;Steuerabzug;Nachwuchsförderung;Kind;Sportunterricht;Berufssport","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2584,"gender":"m","id":1135,"name":"Amstutz Adrian","officialDenomination":"Amstutz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-06-15T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4814"},"descriptors":[{"key":"L04K13020109","name":"Sportunterricht","type":1},{"key":"L05K0101010201","name":"Berufssport","type":1},{"key":"L05K0107010205","name":"Kind","type":1},{"key":"L04K11070304","name":"Steuerabzug","type":1},{"key":"L04K13030114","name":"Nachwuchsförderung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-06-09T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil die Urheberin \/ der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist","type":42}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2010-08-18T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1276552800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1307570400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2670,"gender":"m","id":3867,"name":"Aebi Andreas","officialDenomination":"Aebi Andreas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2704,"gender":"m","id":3901,"name":"Reimann Lukas","officialDenomination":"Reimann Lukas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2618,"gender":"m","id":1111,"name":"Müri Felix","officialDenomination":"Müri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2584,"gender":"m","id":1135,"name":"Amstutz Adrian","officialDenomination":"Amstutz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"10.3441","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das DBG schliesst heute in Artikel 34 Abzüge für Ausbildungskosten aus. Auch die Artikel 33 und 35 lassen keine Abzüge zu, wenn Steuerpflichtige für eine leistungsbezogene sportliche Ausbildung ihrer minderjährigen oder in der beruflichen Ausbildung stehenden Kinder aufkommen.<\/p><p>Die rechtzeitige Erfassung und gezielte Förderung von sportlichen Talenten im Kindesalter ist eine unabdingbare Voraussetzung dafür, dass auch die Schweiz im sportlichen Leistungswettbewerb konkurrenzfähig bleibt. Das bedingt ein starkes Engagement von Eltern, Lehrkräften, Schulleitungen, Sportvereinen, Trainerinnen und Trainern und weiteren Beteiligten. Kinder im Alter von 7 bis 12 Jahren, beispielsweise als potenzielle Anwärter auf das C-Nationalkader des Schweizerischen Tennisverbandes, haben ein wöchentliches Trainingspensum von rund 12 Stunden (ohne Turniere). Für die Eltern entstehen nebst direktem und höherem Einsatz für Schulunterricht, Transporte und Begleitung rasch Kosten von mehreren Zehntausend Franken pro Jahr. Diese Erfahrungszahlen gelten für viele Sportarten, z. B. auch Ski Alpin, Kunstturnen, Leichtathletik, Rad- und Pferdesport. Auch wenn z. B. Swiss Olympic rund 12 000 Talente auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene über die Talents Cards erfasst und finanziell unterstützt, kann dies den finanziellen Aufwand der Eltern nur minimal reduzieren.<\/p><p>Mit der Aufnahme einer Bestimmung in das DBG, nach welcher eine leistungsbezogene sportliche Ausbildung von Kindern einen gewissen Steuerabzug zulässt, würde der Bund einen dringend notwendigen Beitrag an die sportliche Nachwuchsförderung in unserem Land leisten und den wiederholten Bekenntnissen zum Miliz- und Freiwilligkeitssystem, ohne das der einheimische Sport nicht leben kann, einen für den Bund verkraftbaren, für die betroffenen Eltern aber sinnvollen Tatbeweis folgen lassen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Mit Blick auf die Volksgesundheit begrüsst der Bundesrat alle breiten- und freizeitsportlichen Aktivitäten, die hauptsächlich der körperlichen Fitness, dem Ausgleich von Bewegungsmangel sowie der Freude am Sport dienen. Der Bund unterstützt den leistungsorientierten Nachwuchssport jährlich mit rund 8 Millionen Franken (\"Jugend und Sport\": 6,5 Millionen sowie Leistungsvereinbarung mit Swiss Olympic: 1,5 Millionen). Die Forderung nach einem neuen Abzug für eine leistungssportbezogene Grundausbildung lehnt der Bundesrat ab. Der Staat stellt eine obligatorische Grundausbildung kostenlos zur Verfügung. Es steht den Eltern frei, ihre Kinder an einer Privatschule mit beispielsweise musischem oder sportlichem Schwerpunkt studieren zu lassen. Die daraus resultierenden Zusatzkosten stellen Lebenshaltungskosten dar, die steuersystematisch nicht zum Abzug berechtigen. Eine Privilegierung der Eltern, die sich für eine leistungssportbezogene Grundausbildung entscheiden, käme einer ungerechtfertigten Besserstellung gleich und würde den Grundsatz der rechtsgleichen Behandlung verletzen.<\/p><p>Bei einer Förderung ausserfiskalischer Ziele sollten aus ökonomischer Sicht drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein. Erstens muss tatsächlich ein substanzielles wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitisches Problem bestehen (Handlungsbedarf). Zweitens muss der Einsatz des steuerpolitischen Instruments dieses Problem zumindest teilweise beseitigen können, d. h., die Steuererleichterung muss effektiv sein (Effektivität). Drittens muss das steuerpolitische Instrument einen günstigeren Wirkungsgrad aufweisen als andere wirtschaftspolitische Massnahmen (Effizienz). Der Bundesrat ist der Meinung, dass kein substanzielles wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitisches Problem besteht und bezüglich der Sportförderung, wie in der Begründung der Motion erwähnt, bereits andere Unterstützungskanäle bestehen. Auch bezüglich der Effektivität und der Effizienz schneidet ein neuer Steuerabzug schlecht ab. Ein solcher Abzug generiert hohe Mitnahmeeffekte. Diese Effekte würden sich noch erhöhen, wenn anstelle der effektiven Kosten ein Pauschalabzug gewährt würde. Systembedingt würden mit einem neuen Abzug wegen der Tarifprogression zudem insbesondere Steuerpflichtige mit hohen Einkommen stärker entlastet.<\/p><p>Einmal mehr würde mit Annahme dieser Motion eine Verkomplizierung des Steuersystems herbeigeführt; neue Abgrenzungsfragen, die den Vollzug verkomplizieren, wären unausweichlich. Der immer wieder vom Parlament geforderten Vereinfachung des Steuerrechts würde erneut entgegengewirkt. Das Parlament hat sich im Übrigen bezüglich der sportlichen Jugend- und Nachwuchsförderung für einen anderen Weg entschieden. So sollen gemäss der überwiesenen Motion Kuprecht 09.3343, \"Steuerbefreiung von Vereinen\", Vereine, die ihre Erträge und Vermögensmittel ausschliesslich für ideelle Zwecke, namentlich für die Jugend- und Nachwuchsförderung, einsetzen, ganz oder zumindest teilweise im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (SR 642.11) und allenfalls auch im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (SR 642.14) steuerbefreit werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) vom 14. Dezember 1990 vorzulegen, welche in Artikel 33 einen Steuerabzug oder in Artikel 35 Absatz 1 einen höheren Abzug für Kinder für sportliche Grundausbildung Richtung Leistungssport vorsieht.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Steuerabzug für leistungssportbezogene Grundausbildung"}],"title":"Steuerabzug für leistungssportbezogene Grundausbildung"}