﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20103445</id><updated>2023-07-27T21:25:29Z</updated><additionalIndexing>24;Arbeitnehmer/in;Ausländer/in;Lohnsteuer;Besteuerungsgrundlage;Quellensteuer;Altersrentner/in;Vereinfachung von Verfahren;Steuerveranlagung;Fremdarbeiter/in;Rente</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2691</code><gender>m</gender><id>3888</id><name>Hiltpold Hugues</name><officialDenomination>Hiltpold</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-06-15T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4814</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11070208</key><name>Quellensteuer</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070408</key><name>Lohnsteuer</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040112</key><name>Rente</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070301</key><name>Steuerveranlagung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702030101</key><name>Altersrentner/in</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020401</key><name>Arbeitnehmer/in</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1107030101</key><name>Besteuerungsgrundlage</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503020801</key><name>Vereinfachung von Verfahren</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05060102</key><name>Ausländer/in</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020109</key><name>Fremdarbeiter/in</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-09-20T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2010-08-18T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2010-06-15T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-09-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2691</code><gender>m</gender><id>3888</id><name>Hiltpold Hugues</name><officialDenomination>Hiltpold</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>10.3445</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Eine allgemeine Quellensteuer für Erwerbstätige würde die Steuererhebung sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für den Staat erleichtern. Das derzeitige System zur Erhebung der Quellensteuer gilt ausschliesslich für in der Schweiz arbeitende Personen mit Wohnsitz im Ausland. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Steuerpflichtigen (wie dies im Bundesgerichtsentscheid 2C-319/2009 vom 26. Januar 2010 zum Ausdruck gebracht wird).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Einführung des neuen Systems würde auf Arbeitgeberseite neue Aufgaben in der Lohnverwaltung mit sich bringen. Jedoch können heute mit den meisten Softwareprogrammen alle Arten von Lohnabzügen berechnet und den zuständigen Verwaltungsbehörden detailliert ausgewiesen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Festlegung der Steuersätze sollten der Ort und die persönliche Situation der Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Dadurch würden auch die Steuerabzüge wegfallen, deren Subtilitäten oft sehr schwer zu meistern sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bericht des Bundesrates soll die Änderungen aufzeigen, die eine allgemeine Quellensteuer in den Bundesgesetzen über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden und über die direkte Bundessteuer mit sich bringen würde. Ausserdem soll er Angaben über den Zeitplan für die Einführung dieses Steuersystems enthalten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat und das EFD haben bereits mehrmals zu den Vor- und Nachteilen einer allgemeinen Quellensteuer auf Löhnen (und Renten) Stellung genommen (vgl. Postulat Zisyadis 05.3330, Abschreibung am 22. Juni 2007; Postulat Kiener Nellen 07.3867, Ablehnung am 30. April 2009; Standesinitiative Neuenburg 08.325).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Übereinstimmung mit seinen Stellungnahmen zu diesen Vorstössen hält der Bundesrat erneut fest, dass die Einführung einer solchen Quellensteuer in erster Linie für die Wirtschaft einschneidende Konsequenzen hätte. Der zusätzliche administrative Aufwand wäre für alle Unternehmen, vom Kleinst- bis zum Grossbetrieb, beträchtlich. Gleiches gilt für die Steuerzahlenden und für die Verwaltung namentlich in Fällen, in denen Arbeitsort und Wohnsitz nicht im selben Kanton sind. Hinzu kommt, dass für übrige Einkünfte und für das Vermögen weiterhin jährlich eine Steuererklärung auszufüllen und eine ordentliche Veranlagung sowie das Inkasso durchzuführen wären.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vorteilhaft wäre eine solche Quellenbesteuerung aus der Sicht des Steuerinkassos, wobei anzumerken ist, dass die Verluste für den Fiskus in diesem Bereich klein sind und ebenso bei einer Quellenbesteuerung vorkommen könnten. Auch von Steuerzahlenden, welche im gleichen Kanton arbeiten und wohnen und die kaum übrige Einkünfte haben, dürfte eine Lohnabzugssteuer vorwiegend als vorteilhaft empfunden werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein Wechsel vom heutigen Veranlagungsverfahren zur Quellenbesteuerung des Lohn- und Renteneinkommens kann im Kontext der laufenden Bestrebungen zu einer Vereinfachung des Steuerrechtes betrachtet werden. Die Einführung einer Quellenbesteuerung erscheint umso realistischer, je einfacher das materielle Steuerrecht ist. Insbesondere die geltende Ehepaarbesteuerung und die vielen bestehenden Abzüge würden die Einführung einer Quellenbesteuerung des Lohn- und Renteneinkommens erschweren. Auf eine nachträgliche Veranlagung, die alle individuellen Abzüge berücksichtigt, würde kaum jemand verzichten. Wird die Quellensteuer als definitive Abgeltungssteuer ausgestaltet, wird mit den dann vermutlich pauschalierten, in den Tarif eingebauten Abzügen dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit kaum Rechnung getragen. Dies spricht dafür, zuerst das materielle Steuerrecht zu vereinfachen und erst dann über ein neues Bezugsverfahren zu entscheiden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Da einerseits die Vor- und Nachteile einer Besteuerung des Lohn- und Renteneinkommens an der Quelle bekannt sind und andererseits Vereinfachungen des Steuerrechtes geprüft werden, erachtet der Bundesrat die vom Postulanten geforderte Erarbeitung eines speziellen Berichts zur Besteuerung des Lohn- und Renteneinkommens an der Quelle nicht für zweckmässig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates die Verwaltung im Januar 2010 beauftragt hat, bei den Kantonen eine Umfrage durchzuführen, die Aufschluss darüber geben soll, ob ein Bedarf nach Einführung einer Quellensteuer besteht und ob eine solche umsetzbar ist.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeit einer Besteuerung der Einkommen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie aller Rentnerinnen und Rentner an der Quelle zu prüfen und darüber einen Bericht zu verfassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gegenwärtig sind nur Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz (Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung B, Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Künstlerinnen und Künstler, Vortragsreisende, Sportlerinnen und Sportler, Verwaltungsratsmitglieder) quellensteuerpflichtig. Der Bericht soll aufzeigen, wie sich eine Ausdehnung dieser Besteuerung auf alle einkommenssteuerpflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie alle Rentnerinnen und Rentner auswirken würde. Er soll die Vor- und Nachteile erörtern, die eine allgemeine Quellensteuer für alle Beteiligten hätte: Unternehmen und Vorsorgeeinrichtungen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Gemeinwesen. Der Bericht soll einen Vergleich zwischen der allgemeinen Quellensteuer und anderen kürzlich eingereichten Vorstössen zur Vereinfachung der Besteuerung der natürlichen Personen (Motion Pfisterer Thomas 07.3607) anstellen. Er soll insbesondere auf die Vorteile eingehen, die die Quellensteuer für die grosse Zahl der weniger bemittelten Steuerpflichtigen hätte, die ihr Einkommen ja einzig aus ihrer Erwerbstätigkeit oder einer Rente beziehen. In wie vielen Fällen würde die Quellensteuer eine Erleichterung für die Steuerpflichtigen darstellen, da diese keine Steuererklärung ausfüllen müssten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Quellensteuer für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie alle Rentnerinnen und Rentner</value></text></texts><title>Quellensteuer für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie alle Rentnerinnen und Rentner</title></affair>