﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20103498</id><updated>2023-07-28T10:57:19Z</updated><additionalIndexing>28;2841;Privatversicherung;Taggeld;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Taggeldversicherung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2526</code><gender>m</gender><id>503</id><name>Robbiani Meinrado</name><officialDenomination>Robbiani</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-06-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4814</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0104010904</key><name>Taggeldversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040109</key><name>Krankenversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K111001130401</key><name>Taggeld</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1110011304</key><name>Versicherungsleistung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11100112</key><name>Privatversicherung</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-10-01T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-12-12T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil die Urheberin / der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist</text><type>42</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2010-09-08T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2010-06-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-12-12T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2526</code><gender>m</gender><id>503</id><name>Robbiani Meinrado</name><officialDenomination>Robbiani</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>10.3498</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Risiko eines vorübergehenden Erwerbsausfalls bei einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ist nach zwei verschiedenen Gesetzen versicherbar, nämlich einerseits gestützt auf das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) und andererseits gestützt auf das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG; SR 221.229.1). Die Taggeldversicherung nach dem KVG ist eine Sozialversicherung und wird von Krankenversicherern durchgeführt, die vom Eidgenössischen Departement des Innern anerkannt sind. Die Taggeldversicherung nach dem VVG beruht auf einem privatrechtlichen Versicherungsvertrag. Die Krankenversicherer können ebenfalls die Taggeldversicherung nach dem VVG durchführen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Als Erwerbsausfallversicherung spielt die Taggeldversicherung nach dem KVG nur noch eine untergeordnete Rolle. Im Jahr 2007 machte die Prämiensumme der Taggeldversicherung nach dem KVG nur noch 10 Prozent des gesamten Prämienvolumens der Taggeldversicherungen aus. Die Taggeldversicherung nach dem KVG hat denn auch nur fakultativen Charakter. Durch zusätzliche gesetzliche Auflagen würde sie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für die Unternehmen gegenüber der Taggeldversicherung nach dem VVG weiter an Attraktivität einbüssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das geltende Recht erlaubt es nicht, bei den Krankenversicherern zu intervenieren, damit sich diese verstärkt der Taggeldversicherung nach dem KVG annehmen. Ebenso ist es nicht möglich, den Krankenversicherern eine bestimmte Ausrichtung ihrer Tätigkeit gegen ihren Willen aufzuzwingen. Nach dem geltenden Gesetz kann ausserdem weder die Anerkennung von Krankenversicherern, die ausschliesslich die Taggeldversicherung durchführen würden, noch ein solcher öffentlich-rechtlicher Versicherungstyp gefördert werden. Dies würde dem für die Versicherer geltenden Wettbewerbsprinzip widersprechen, zu welchem sich der Bundesrat bereits bekannt hat (vgl. Postulat Fehr Jacqueline 09.4221, Was hat der Wettbewerb unter den Krankenkassen gebracht?). Die Einbeziehung der Suva in die Durchführung der Taggeldversicherung nach dem KVG wäre angesichts der ganz unterschiedlichen Grundsätze der Krankenversicherung und der Unfallversicherung nicht zweckmässig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine entsprechende Gesetzesänderung nicht sinnvoll wäre, da sich die geltende Regelung, die vor allem auf sozialpartnerschaftlich vereinbarten Lösungen beruht, bewährt hat, und dass für einen Grossteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Versicherungsschutz über eine freiwillige Versicherung entweder nach dem KVG oder nach dem VVG gewährleistet werden kann. Nach Meinung des Bundesrates ist die Taggeldversicherung im bisherigen Rahmen beizubehalten. Eine Änderung des bestehenden Taggeldversicherungssystems im Sinne der Interpellation ist daher nicht angezeigt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bericht des Bundesrates "Evaluation und Reformvorschläge zur Taggeldversicherung bei Krankheit" stellt die Situation in diesem Versicherungssektor äusserst ausführlich dar und zeigt, dass dieser Sektor langsam vom Sozialversicherungsrecht ins Privatrecht abdriftet. Sogar die Krankenkassen beziehen sich mit Vorliebe auf das VVG statt auf das KVG. Damit stellen sie den unbestreitbar sozialen Charakter dieses Versicherungsschutzes infrage. Die Situation verschlechtert sich tendenziell weiter, weil die Versicherer unter dem Wettbewerbsdruck alle Spielräume ausnutzen, um die Leistungen zu begrenzen, natürlich zuungunsten der Versicherten. Dass das Taggeld heute mehrheitlich gemäss VVG und damit privatrechtlich geregelt wird, führt zu deutlichen Mängeln. Diese bewegen den Bundesrat jedoch nicht dazu, diesen Sektor zu reformieren; für ihn liegen die Handlungsschwerpunkte anderswo. Angesichts des Willens der Regierung und des bedauerlichen Verhaltens der Krankenkassen frage ich den Bundesrat, ob er es nicht wenigstens für sinnvoll hält:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- dem KVG im Bereich der Taggeldversicherung mehr Bedeutung beizumessen und dazu bei den Krankenkassen zu intervenieren, damit diese sich besser und kohärenter um diese Versicherungslösung kümmern;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- darauf hinzuwirken, dass neue Akteure den Markt betreten, die einzig und allein das KVG umsetzen. Warum nicht diesen Auftrag der Suva übergeben oder eine öffentlich-rechtliche Versicherung, die nur die Taggeldversicherung durchführt, fördern?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Taggeld. Mehr Gewicht für das KVG</value></text></texts><title>Taggeld. Mehr Gewicht für das KVG</title></affair>