{"id":20103618,"updated":"2023-07-27T21:09:18Z","additionalIndexing":"2841;gefährlicher Stoff;Gesundheitsrisiko;Impfstoff;Medikament","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2673,"gender":"m","id":3870,"name":"Baettig Dominique","officialDenomination":"Baettig"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-06-18T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4814"},"descriptors":[{"key":"L05K0105030104","name":"Impfstoff","type":1},{"key":"L04K01050510","name":"Gesundheitsrisiko","type":1},{"key":"L05K0105030102","name":"Medikament","type":1},{"key":"L04K06020104","name":"gefährlicher Stoff","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-12-12T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil die Urheberin \/ der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist","type":42}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2010-09-01T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1276812000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1323644400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2681,"gender":"f","id":3878,"name":"Flückiger-Bäni Sylvia","officialDenomination":"Flückiger Sylvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2626,"gender":"m","id":1115,"name":"Reymond André","officialDenomination":"Reymond"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2688,"gender":"m","id":3885,"name":"Grin Jean-Pierre","officialDenomination":"Grin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2622,"gender":"m","id":1145,"name":"Perrin Yvan","officialDenomination":"Perrin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2673,"gender":"m","id":3870,"name":"Baettig Dominique","officialDenomination":"Baettig"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"10.3618","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>2009 wurde die Schweizer Bevölkerung aufgerufen, sich pauschal vorsorglich gegen das A(H1N1)-Virus impfen zu lassen. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger (1,3 Millionen laut BAG) sind diesem Aufruf gefolgt. Weder die kurzfristigen noch die langfristigen Nebenwirkungen der Hilfsstoffe (Konservierungsmittel, Stoffe mit Turboeffekt oder Immunstimulanzien) sind ausführlich belegt. Diese Stoffe könnten aber Krankheiten wie Allergien, Multiple Sklerose, Guillan-Barré-Syndrom, Golfkrieg-Syndrom auslösen.<\/p><p>Aus Gründen der Vorsicht wäre es sinnvoll, die Wirkung von in Impfstoffen vorkommenden Substanzen wie Squalen, Merkur und anderen Schwermetallen, Glykol, Lösungsmitteln, Zellen menschlichen Ursprungs nachzuweisen und ihre Unschädlichkeit zu beweisen oder wenigstens zu zeigen, dass das Risiko annehmbar ist.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Heilmittelgesetz (HMG; SR 812.21) enthält Bestimmungen, welche das Inverkehrbringen von qualitativ hochstehenden, sicheren und wirksamen Heilmitteln sowie die Marktüberwachung gewährleisten sollen. Diese Verantwortlichkeiten fallen dem Schweizerischen Heilmittelinstitut (Swissmedic) zu. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das für die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zuständig ist (vgl. Epidemiengesetz; SR 818.101), erarbeitet seinerseits Impfempfehlungen. Sowohl die Verfahren von Swissmedic als auch des BAG schliessen unter anderem eine sehr sorgfältige Nutzen-Risiko-Beurteilung ein. Ein Impfstoff wird nur dann in Verkehr gebracht und eine Impfung nur dann empfohlen, wenn der Nutzen bezüglich Krankheiten und Komplikationen das Risiko unerwünschter Nebenwirkungen bei Weitem übersteigt. <\/p><p>Die Sicherheit der Impfstoffe und die Impfempfehlungen werden aufgrund der nationalen und internationalen Marktüberwachungsdaten sowie der neusten wissenschaftlichen Publikationen regelmässig überprüft. Diese Faktoren haben beispielsweise keinen Zusammenhang zwischen Impfhilfsstoffen und Krankheitsbildern wie einer erhöhten Allergieanfälligkeit, der Multiplen Sklerose, dem Guillain-Barré-Syndrom oder dem Golfkrieg-Syndrom gezeigt. <\/p><p>Im Falle der Impfstoffe gegen die pandemische Grippe (H1N1) 2009 wurden alle obengenannten Vorsorgemassnahmen angewandt und sogar verstärkt. Ein spezielles Programm zur Überwachung von unerwünschten Impferscheinungen wurde sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene eingesetzt. Vor und während der Impfkampagne wurden die Gesundheitsfachleute für die potenziellen Risiken in Verbindung mit den Hilfsstoffen sensibilisiert und dazu aufgerufen, alle mit der Impfung zeitlich zusammenhängenden Nebenwirkungen zu melden, wobei ein besonderes Augenmerk auf immunologische Reaktionen zu richten war. Swissmedic veröffentlichte laufend Berichte zuhanden der Bevölkerung und verfolgte aufmerksam die internationalen Pharmakovigilanz-Daten in regelmässigem Kontakt mit der WHO und den ausländischen Gesundheitsbehörden. Der Schlussbericht von Swissmedic wird gegenwärtig durch das \"Human Medicines Expert Committee\" (Expertenkomitee von Swissmedic) einem wissenschaftlichen Review unterzogen. Das aufgrund der Meldungen erstellte Nebenwirkungsprofil ist erwartungsgemäss ausgefallen, und dank dieses Überwachungssystems hat sich die Sicherheit der Impfstoffe bestätigen lassen. Der vollständige Bericht und die Stellungnahme des Expertenkomitees sind auf der Swissmedic-Homepage publiziert und öffentlich zugänglich.<\/p><p>Das heute in unserem Land geltende Zulassungsverfahren für das Inverkehrbringen von Impfstoffen, die Marktüberwachung und die Erarbeitung von Impfempfehlungen bilden ein leistungsfähiges System, welches den internationalen Normen entspricht und sich bewährt hat. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat einen zusätzlichen Risikobeurteilungsbericht als nicht notwendig.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die Gesundheitsrisiken von potenziell schädlichen Hilfsstoffen, Ersatzstoffen und synthetischen Stoffen, die Impfstoffen und anderen Arzneimitteln beigemischt werden, zu beurteilen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Abschätzung der Risiken von den Impfstoffen beigemischten Hilfsstoffen"}],"title":"Abschätzung der Risiken von den Impfstoffen beigemischten Hilfsstoffen"}