{"id":20103623,"updated":"2023-07-27T19:27:28Z","additionalIndexing":"52;09;Antenne;Rechtsschutz;militärische Anlage;Demokratisierung;Umweltrecht;Baugenehmigung;Schutzgebiet;Waadt;Jura;Landschaftsschutz","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2624,"gender":"m","id":1134,"name":"Recordon Luc","officialDenomination":"Recordon"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2010-06-18T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4814"},"descriptors":[{"key":"L04K06010409","name":"Landschaftsschutz","type":1},{"key":"L05K0603010202","name":"Jura","type":1},{"key":"L06K120202010101","name":"Antenne","type":1},{"key":"L05K0102030101","name":"Baugenehmigung","type":1},{"key":"L04K04020105","name":"militärische Anlage","type":1},{"key":"L05K0301010120","name":"Waadt","type":2},{"key":"L04K06010309","name":"Umweltrecht","type":2},{"key":"L04K06010412","name":"Schutzgebiet","type":2},{"key":"L03K050402","name":"Rechtsschutz","type":2},{"key":"L04K08020304","name":"Demokratisierung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2010-09-29T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2010-08-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1276812000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1285711200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2624,"gender":"m","id":1134,"name":"Recordon Luc","officialDenomination":"Recordon"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"10.3623","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und das Flugsicherungsunternehmen Skyguide planen, im Waadtländer Jura auf dem Gipfel des Mont Tendre eine 25 Meter hohe Antenne zu bauen. Für technische Einrichtungen sind unterirdische Räumlichkeiten von rund 500 Kubikmetern vorgesehen. Für die Kabelverlegung werden umfangreiche Aushubarbeiten nötig sein. Bis unmittelbar vor Baubeginn fand keine öffentliche Anhörung, ja nicht einmal eine Information statt. Erst aufgrund des Protests, den die überraschende Ankündigung des Baubeginns auslöste, hat das VBS die Ausführung gestoppt. Dieses Vorgehen steht hinsichtlich der Information und Mitwirkung offensichtlich in einem diametralen Gegensatz zu den Vorschriften des Raumplanungsgesetzes wie auch zu den grundlegenden Prinzipien unseres Landes, vom kantonalen Recht ganz zu schweigen. Es verhindert zudem die Umsetzung der zentralen Bestimmungen der genannten Gesetzgebung zur materiellen und formellen Koordination. Sollte tatsächlich ein Normenkonflikt vorliegen, so darf dieser nicht einfach bestehen bleiben, sondern verlangt dringend nach einer Gesetzesrevision. Diese müsste die Abwägung der verschiedenen Interessen, auch von weiteren Kreisen, die in mehr oder weniger ähnlichen Fällen betroffen sind, wieder ins Gleichgewicht bringen. Was den Kern der Frage betrifft, so sind der Nutzen und mehr noch das von VBS und Skyguide möglicherweise geltend gemachte überwiegende öffentliche Interesse infrage zu stellen, dies angesichts des Landschaftswertes des vorgesehenen Standorts und des Umstands, dass unseres Wissens keine alternativen Lösungen geprüft worden sind. Bedenkt man die ausgesprochen unglückliche Standortwahl für diese Antenne - sie gerät nicht nur mit dem Regionalen Naturpark \"Parc Jurassien Vaudois\", sondern auch mit dem Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung in Konflikt -, so versteht sich die Notwendigkeit einer solchen Studie von selbst. Im Übrigen wäre die Wahl einer anderen Lösung unumgänglich gewesen, wenn es den Mont Tendre gar nicht gäbe oder wenn er wesentlich niedriger wäre!<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die geplante Empfangsantenne zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbilds führen wird. Das Bedürfnis für das Projekt ist jedoch ausgewiesen. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat inzwischen angekündigt, mit dem Bau der Antenne nicht mehr in diesem Jahr zu beginnen und zusammen mit Skyguide und den Behörden des Kantons Waadt den Handlungsspielraum im Projekt nochmals auszuloten und das Gespräch zu suchen.<\/p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:<\/p><p>1. Die Angaben zum Bedürfnis und zu den Anforderungen bezüglich des Standorts unterstehen den Informationsschutzvorschriften. Der Bundesrat kann deshalb keine genaueren Angaben dazu machen. Das VBS hat im Verfahren nach Artikel 128a des Militärgesetzes freiwillig ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission eingeholt und das Bundesamt für Umwelt sowie die Fachstelle des Kantons Waadt angehört. Es hat intensiv, aber erfolglos nach Standortalternativen gesucht. Zudem wurden die Abklärungen aus technischer Sicht durch das Bundesamt für Kommunikation überprüft. Im Ergebnis konnte kein anderer Standort gefunden werden, der die Anforderungen erfüllt. Die Interessenabwägung zum Eingriff hat das VBS zusammen mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation vorgenommen.<\/p><p>2. In einem öffentlichen Verfahren müssten Pläne mit klassifizierten Angaben aufgelegt werden. Zudem müssten Angaben zum militärischen Bedürfnis und zum System gemacht werden, die unter die Informationsschutzvorschriften fallen. Der Gesetzgeber war der Auffassung, dass dem Geheimhaltungsinteresse nur mit einem nichtöffentlichen Verfahren Rechnung getragen werden kann. Er hat deshalb in Artikel 128a des Militärgesetzes für Bauten und Anlagen, die dem Bundesgesetz über den Schutz militärischer Anlagen unterstehen - wie dies bei der geplanten Anlage der Fall ist - eine Plangenehmigung und eine öffentliche Auflage ausgeschlossen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Weshalb soll auf dem Mont Tendre eine neue Antenne für militärische Zwecke erstellt werden? Und wenn dem so ist, weshalb soll diese Antenne denn auf dem Gipfel des Mont Tendre und nicht an einer das Landschaftsbild weniger störenden Stelle errichtet werden?<\/p><p>2. Wie lässt sich für ein solches Projekt ein Verfahren rechtfertigen, das die grundlegenden Regeln des Rechtsschutzes umgeht? Und falls es eine solche Rechtfertigung gibt, was sieht die Landesregierung vor, um dem enormen demokratischen Defizit abzuhelfen, zu dem eine solche Situation führt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Errichtung einer Antenne auf dem Mont Tendre"}],"title":"Errichtung einer Antenne auf dem Mont Tendre"}