﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20103667</id><updated>2023-07-28T10:55:17Z</updated><additionalIndexing>2811;Migrationspolitik;Kontrolle der Zuwanderungen;Akzeptanz;Integration der Zuwanderer</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2673</code><gender>m</gender><id>3870</id><name>Baettig Dominique</name><officialDenomination>Baettig</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-09-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4815</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0108030602</key><name>Integration der Zuwanderer</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0108030601</key><name>Kontrolle der Zuwanderungen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020201</key><name>Akzeptanz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01080306</key><name>Migrationspolitik</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-09-28T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2010-11-10T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2010-09-16T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-09-28T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2673</code><gender>m</gender><id>3870</id><name>Baettig Dominique</name><officialDenomination>Baettig</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>10.3667</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die offizielle Integrationspolitik gleicht immer mehr einem universellen moralischen Gebot, einem wieder und wieder geäusserten frommen Wunsch, der sich kaum mit der kritischen Meinung der beunruhigten Bevölkerung oder mit der praktischen Umsetzbarkeit der Integration einer zunehmenden Zahl von Migrantinnen und Migranten auseinandersetzt, gerade hinsichtlich der Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt, des Qualitätszerfalls im Bildungssystem und der übermässigen Belastung der Sozialversicherungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die aktuelle Polemik in Deutschland um die Äusserungen von Herrn Sarrazin zeigt, dass die offizielle Integrationspolitik (nichts sehen, schweigen, zahlen, unschuldig und naiv durch die Welt gehen) nach der Auffassung und den Erfahrungen der Bevölkerung versagt hat: Bemängelt werden die Entwicklung von Parallelgesellschaften, häufigerer schulischer und beruflicher Misserfolg bei bestimmten Gemeinschaften, die Bildung von Jugendgangs, Abschottung, Widerstand, die Sprache und die Werte des Aufnahmelandes anzunehmen usw. Die Verwässerung der Anforderungen des Aufnahmelandes ist einer der Gründe für das Zerbröckeln oder sogar die völlige Verwahrlosung einer klaren Integrationspolitik, die Ansprüche stellt. Die Integration (Anpassung) weicht minimalen Ansprüchen (eine Arbeitsstelle haben, Unterstützungsgelder beziehen) und dem Recht, sich passiv niederzulassen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Souverän hat mit der deutlichen Annahme des neuen Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) entschieden, welche Prinzipien und Kriterien der Integrationspolitik der Schweiz zugrunde liegen. Integration wird als gegenseitiger Prozess verstanden, an dem sowohl die schweizerische als auch die ausländische Bevölkerung beteiligt sind. Das Erfordernis zum Erwerb einer Landessprache ist explizit im AuG verankert. Ferner wird von Ausländerinnen und Ausländern verlangt: die Respektierung der Grundwerte der Bundesverfassung und der rechtsstaatlichen Ordnung sowie der Wille zur Teilhabe am Wirtschaftsleben und zum Erwerb von Bildung. Diese Erfordernisse werden bei ausländerrechtlichen Entscheiden berücksichtigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das im AuG festgehaltene Zulassungsprinzip ist bereits heute arbeitsmarktorientiert: Drittstaatenangehörige können grundsätzlich nur in der Schweiz zugelassen werden, wenn sie erstens über einen Arbeitsvertrag mit orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen verfügen, zweitens es sich bei ihnen um Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten oder andere qualifizierte Arbeitskräfte handelt und drittens die berufliche Qualifikation, die berufliche und soziale Anpassungsfähigkeit, die Sprachkenntnisse und das Alter eine nachhaltige Integration in den schweizerischen Arbeitsmarkt und das gesellschaftliche Umfeld erwarten lassen (Art. 22 und 23 AuG). Überdies gilt der Vorrang bei der Personalrekrutierung auch gegenüber EU-/Efta-Angehörigen (Art. 21 AuG). Die Zulassung von Drittstaatenangehörigen wird vom Bundesrat kontingentiert, wodurch eine Feinsteuerung ermöglicht wird. Im Zustimmungsverfahren erfolgt ferner eine qualitative Beurteilung der Gesuche durch den Bund. Die Zuwanderung durch das Freizügigkeitsabkommen erfolgt im Rahmen der Bedürfnisse des Arbeitsmarktes und klarer Aufenthaltsregeln. Die Zuwanderung über den Familiennachzug und den Asylweg orientiert sich an humanitären Grundsätzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hält fest, dass die Sozialversicherungen durch die Zuwanderung der berufstätigen Personen nicht nur belastet, sondern auch entlastet werden. Durch das arbeitsmarktorientierte Zulassungsprinzip des AuG wandern in erster Linie Arbeitnehmer zu, welche einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz leisten und zudem durch ihre Beiträge die Sozialversicherungen mitfinanzieren. Sie erwerben dadurch zwar auch Ansprüche, welche vor allem in der Altersvorsorge zu entsprechenden Leistungen führen. Trotzdem werden dadurch die Folgen der demografischen Alterung entschärft: Zum einen wird dadurch Zeit für Anpassungen gewonnen, zum andern wird die durch die Generation der Babyboomer verursachte Belastungsspitze gebrochen und über einen längeren Zeitraum verteilt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Frage, wie viele Menschen von einem Land aufgenommen werden können, sind zahlreiche Faktoren - wie z. B. die zunehmende Mobilität - zu berücksichtigen. Der Bundesrat hat bereits in seinen Antworten auf die Interpellation von Rotz 09.4271 und die Motion SVP-Fraktion 09.4272 auf diese Zusammenhänge hingewiesen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat erachtet die Ausarbeitung eines Berichts zu den im Postulat eingebrachten Aspekten nicht als erforderlich. Die Forderungen aus dem Postulat sind bereits heute verwirklicht. Der Bericht und die Empfehlungen der Tripartiten Agglomerationskonferenz vom 29. Juni 2009 sowie der Bericht des Bundesrates zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes vom 5. März 2010 haben die bisherige Integrationspolitik bekräftigt und stellen punktuellen Handlungsbedarf fest. Die im Bericht des Bundesrates skizzierte künftige Integrationspolitik ist bereits in die Wege geleitet.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht Stellung zu nehmen, wie bevölkerungsnahe Kriterien zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern aussehen würden, welche Chancen für sie auf dem Arbeitsmarkt bestehen, wie gross die Belastung und die zusätzlichen Kapazitäten der Sozialversicherungen sind und welche Kenntnisse von Sprache und Kultur des Aufnahmelandes erwartet werden. Basierend darauf soll die optimale Anzahl von Migrantinnen und Migranten definiert werden, die einen harmonischen, der Aufnahmekapazität des Landes entsprechenden Integrationsprozess zulässt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Für eine bevölkerungsnahe Integrationspolitik</value></text></texts><title>Für eine bevölkerungsnahe Integrationspolitik</title></affair>