{"id":20103704,"updated":"2023-07-28T11:21:16Z","additionalIndexing":"24;Bericht;Finanzausgleich;interkantonale Zusammenarbeit;Steuerbelastung","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2061,"gender":"f","id":466,"name":"Fetz Anita","officialDenomination":"Fetz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2010-09-28T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4815"},"descriptors":[{"key":"L04K11080202","name":"Finanzausgleich","type":1},{"key":"L04K11070308","name":"Steuerbelastung","type":1},{"key":"L06K080701020109","name":"interkantonale Zusammenarbeit","type":1},{"key":"L03K020206","name":"Bericht","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2010-12-07T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2010-11-10T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1285624800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1291676400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2641,"gender":"m","id":1162,"name":"Kuprecht Alex","officialDenomination":"Kuprecht"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2722,"gender":"m","id":3919,"name":"Niederberger Paul","officialDenomination":"Niederberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2717,"gender":"m","id":3914,"name":"Cramer Robert","officialDenomination":"Cramer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2405,"gender":"f","id":341,"name":"Maury Pasquier Liliane","officialDenomination":"Maury Pasquier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2338,"gender":"m","id":85,"name":"Frick Bruno","officialDenomination":"Frick"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2501,"gender":"m","id":477,"name":"Janiak Claude","officialDenomination":"Janiak"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2044,"gender":"f","id":61,"name":"Diener Lenz Verena","officialDenomination":"Diener Lenz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2629,"gender":"f","id":1148,"name":"Savary Géraldine","officialDenomination":"Savary"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2466,"gender":"m","id":425,"name":"Schweiger Rolf","officialDenomination":"Schweiger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2495,"gender":"m","id":471,"name":"Gutzwiller Felix","officialDenomination":"Gutzwiller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2624,"gender":"m","id":1134,"name":"Recordon Luc","officialDenomination":"Recordon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2061,"gender":"f","id":466,"name":"Fetz Anita","officialDenomination":"Fetz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"10.3704","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (SR 613.2) sieht in Artikel 18 vor, dass der Bundesrat der Bundesversammlung alle vier Jahre einen Bericht über den Vollzug und die Wirksamkeit dieses Gesetzes vorlegt. Dieser Bericht soll u. a. mögliche Massnahmen für die kommende Vierjahresperiode erörtern. Die Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (SR 613.21) bestimmt in Artikel 46 den Inhalt des Wirksamkeitsberichts. Dieser kann u. a. Empfehlungen für die Überprüfung der Bemessungsgrundlagen des Ressourcenausgleichs enthalten (Abs. 2). Zudem erörtert er eine vollständige oder teilweise Aufhebung des Härteausgleichs und die Notwendigkeit bzw. Zweckmässigkeit einer Belastungsobergrenze der ressourcenstarken Kantone (Abs. 1 Bst. c).<\/p><p>Die Erarbeitung des Wirksamkeitsberichts erfolgt in Begleitung einer Fachgruppe, welche paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Kantonen zusammengesetzt ist. Darin sind ressourcenstarke und ressourcenschwache Kantone sowie die Stadt- und Bergregionen angemessen vertreten und können sich zur Erarbeitung von Empfehlungen für den Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich äussern.<\/p><p>Der Wirksamkeitsbericht für die erste Vierjahresperiode (2008-2011) wurde in der ersten Hälfte 2010 in die Vernehmlassung gegeben. An seiner Sitzung vom 8. September 2010 hat der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und Eckwerte für das weitere Vorgehen beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses wird zurzeit die \"Botschaft zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Beitragsperiode 2012-2015\" ausgearbeitet und voraussichtlich im November 2010 dem Parlament zusammen mit dem Wirksamkeitsbericht unterbreitet.<\/p><p>Es versteht sich, dass aufgrund der kurzen Untersuchungsperiode die Datengrundlagen des ersten Wirksamkeitsberichts in Bezug auf verschiedene Punkte noch keine erhärteten Schlussfolgerungen zulassen. Der Bundesrat ist jedoch aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen der Ansicht, dass sich der neue Finanzausgleich bewährt hat und es deshalb nicht notwendig ist, bereits nach vier Jahren grosse Änderungen am System vorzunehmen. Gleichwohl stellt er geringfügige Anpassungen zur Diskussion, welche zumindest teilweise in die Richtung der im Postulat geforderten Anliegen zielen:<\/p><p>- Der Wirksamkeitsbericht kommt zum Schluss, dass die Belastung der ressourcenstarken Kantone durch den Ressourcenausgleich seit 2008 leicht abgenommen hat. Dieses Resultat sowie grundsätzliche Nachteile einer Belastungsobergrenze für die Einzahlungen in den Ressourcenausgleich legen deshalb gemäss Bericht nahe, auf die Einführung einer absoluten Belastungsobergrenze für die ressourcenstarken Kantone weiterhin zu verzichten. In der Botschaft soll deshalb keine Belastungsobergrenze beantragt werden. Das Thema und die technischen Grundlagen sollen jedoch im Wirksamkeitsbericht ausführlicher dargelegt und beurteilt werden. Der Bundesrat nimmt damit das Anliegen der ressourcenstarken Kantone ernst und würde sich nicht gegen die Einführung einer Belastungsobergrenze stellen, sofern das Anliegen von den eidgenössischen Räten in einer technisch sinnvollen und massvollen Weise aufgenommen würde.<\/p><p>- Des Weiteren sollen die Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial ab dem Referenzjahr 2012 zu einem reduzierten Anteil von 75 Prozent berücksichtigt werden. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass von Grenzgängern verursachte Kosten nicht im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich abgegolten werden können.<\/p><p>Der Bundesrat erachtet es nicht als sinnvoll, bereits ein halbes Jahr nach Erscheinen des Wirksamkeitsberichts wieder einen neuen Bericht zu erstellen, da sich bis dahin weder die Ausgangslage noch die Datengrundlage wesentlich verändert haben. Erst für den zweiten Wirksamkeitsbericht im Jahr 2015 wird eine deutlich bessere Datengrundlage zur Verfügung stehen, aus welcher gegebenenfalls weitere Massnahmen abgeleitet werden können.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat prüft die faire Weiterentwicklung des NFA und legt den Räten bis Mitte 2012 eine Gesamtschau als Bericht vor. Der Bundesrat prüft und berücksichtigt dabei insbesondere:<\/p><p>- Massnahmen, die erforderlich sind, um aktuellere Bemessungsgrundlagen verwenden zu können;<\/p><p>- einen Ausgleichsmechanismus zur Steuerausschöpfung analog zu vorhandenen Modellen des interkantonalen Finanzausgleichs;<\/p><p>- die Möglichkeit und Folgen einer Obergrenze für Pro-Kopf-Beiträge eines Geberkantons und stützt sich dabei auf Stressszenarien;<\/p><p>- die Ergänzung der Bemessungsgrundlagen um den sinnvollen Einbezug von nichtfiskalischen Ressourcen und Einnahmen der Kantone;<\/p><p>- die Erweiterung der Sonderlasten um spezifische Infrastrukturlasten;<\/p><p>- Alternativen zum Härtefallausgleich;<\/p><p>- weitere Punkte, die ihm zur fairen Weiterentwicklung des NFA zweckdienlich erscheinen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Faire Weiterentwicklung des NFA"}],"title":"Faire Weiterentwicklung des NFA"}