{"id":20103717,"updated":"2025-06-25T00:12:48Z","additionalIndexing":"66;2846;Verbesserung des Wohnmilieus;Abbruchliegenschaft;städtebauliche Vorschrift;energetische Sanierung von Gebäuden;Renovation;Zonenplan;Baurecht;Energieeinsparung;Bautätigkeit Privater","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-09-29T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4815"},"descriptors":[{"key":"L05K0705030207","name":"energetische Sanierung von Gebäuden","type":1},{"key":"L04K17010107","name":"Energieeinsparung","type":1},{"key":"L04K01020603","name":"Verbesserung des Wohnmilieus","type":1},{"key":"L04K01020101","name":"Abbruchliegenschaft","type":1},{"key":"L04K01020301","name":"Baurecht","type":1},{"key":"L05K0705030305","name":"Renovation","type":2},{"key":"L04K01020414","name":"städtebauliche Vorschrift","type":2},{"key":"L05K0705030302","name":"Bautätigkeit Privater","type":2},{"key":"L04K01020401","name":"Zonenplan","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-06-06T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2012-12-13T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-09T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":null,"date":"2014-12-09T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 13.074","type":0},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2015-09-23T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":null,"date":"2015-09-23T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 13.074","type":0}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2010-11-24T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"UREK-SR","id":20,"name":"Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR","abbreviation1":"UREK-S","abbreviation2":"UREK","committeeNumber":20,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2010-09-29T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[],"sessionId":"4815"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1285711200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1338933600000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Die Erneuerung, insbesondere die energetische Sanierung, des Gebäudebestandes hinkt schon seit Jahren hinter der Bestandesalterung nach. Die Ursachen sind vielfältig. Sie liegen beim verfehlten Steuerrecht, energetische Investitionen nur im Jahr der Investition abzugsfähig werden zu lassen. Ein weiteres grosses Problem ist die Überreglementierung bei energetischen Sanierungen, insbesondere bei der Gebäudehülle. Eine wichtige Rolle kommt dem Ersatz von Altbauten zu, da nicht jeder Altbau sinnvoll energetisch saniert werden kann. Ein Abreissen und anschliessendes Neubauen ist deshalb energetisch oft die bessere, zukunftsträchtigere Lösung. Diese sollte auch raumplanerisch bevorzugt und nicht, wie heute, behindert werden. Insbesondere sollen solche Ersatzbauten unabhängig von geltenden Zonenplänen keine Nutzungsnachteile erleiden, sondern bei ehrgeizigen Energiezielen (z. B. Nullenergiehaus) mit einem Nutzungsbonus belohnt werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat geht mit den Motionären darin einig, dass Anreize geschaffen werden sollten, um die energetische Sanierung und insbesondere den Ersatz von Altbauten zu beschleunigen. Dieses Anliegen steht im Einklang mit der neuen Energiepolitik, die er am 21. Februar 2007 beschlossen hat. Der Bundesrat hat aber auch immer wieder darauf hingewiesen, dass die Einflussmöglichkeiten des Bundes auf kantonales und kommunales Bau- und Planungsrecht, einschliesslich Verfahrensrecht, sehr beschränkt sind (siehe Antwort auf die Motion Leutenegger Filippo 09.4227, Abbau bürokratischer Hürden bei energetischen Gebäudesanierungen).<\/p><p>Die Motion fordert, dass Altbauten unbürokratisch ersetzt werden können. Ersatzbauten müssten zugelassen werden, auch wenn ihre Nutzung nicht zonenkonform ist, wie z. B. der Ersatzbau eines Industriebetriebs in einer Wohnzone. Direkt anwendbar im Raumplanungsgesetz (RPG; SR 700) verankert würde dies sowohl das Konzept der Zonenkonformität gemäss Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe b RPG infrage stellen als auch massiv in die kantonale Regelungshoheit eingreifen. In dieser Absolutheit geht die Forderung der Motion zu weit.<\/p><p>Sollten den Kantonen zudem direkt anwendbare Vorgaben für einen Ökobonus bei der Einhaltung von besonders ehrgeizigen Energiestandards gemacht werden, ergäbe sich ein noch weiter gehender Eingriff in die kantonale Regelungshoheit. Dies ist nach geltendem Verfassungsrecht erst recht nicht möglich.<\/p><p>Entsprechend Artikel 32 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11), welcher in der EFD-Verordnung vom 24. August 1992 über die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien (SR 642.116.1) umgesetzt wird, berechtigen die Installations- und Unterhaltskosten in bestehenden Gebäuden des Privatvermögens zum Abzug. Bei Neubauten des Privatvermögens hingegen stellen energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen nichtabzugsfähige Anlagekosten nach Artikel 34 Buchstabe d DBG dar. Wie dies bereits in der Antwort auf die Frage 10.5349 hervorgehoben wurde, ist dieser Grundsatz jüngst von der bundesgerichtlichen Rechtsprechung bekräftigt worden.<\/p><p>Dieser Grundsatz entspricht auch den Schlussfolgerungen, welche in der im Januar 2009 publizierten Studie \"Steuerliche Anreize für energetische Sanierungen von Gebäuden\" der interdepartementalen Arbeitsgruppe \"Steuerliche Anreize\" formuliert wurden. Diese Studie beurteilt die Anbindung der Abzugsberechtigung der Investitionskosten bei bestehenden Gebäuden an bestimmte Energiestandards als positiv. Sie weist jedoch im Gegenzug die Einführung von zusätzlichen Steuerabzügen zurück. In diesem Sinn hat auch das Parlament eine entsprechende Motion der WAK-S (09.3014) überwiesen. Diese Stossrichtung ist Bestandteil des vom Bundesrat am 23. Juni 2010 verabschiedeten indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative \"Sicheres Wohnen im Alter\". Die zeitliche Staffelung der Abzugsfähigkeit energetischer Investitionen hingegen ist vom Bundesrat bereits zweimal zur Ablehnung beantragt worden (Motionen 07.3385 und 09.3354).<\/p><p>Nach dem Gesagten ist die Ablehnung der Motion zu beantragen. Bei einer allfälligen Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, die Motion abzuändern.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen einer Revision des Raumplanungsgesetzes und des Steuerrechtes geeignete Anreize und Rahmenbedingungen zu schaffen, um die energetische Sanierung und insbesondere den Ersatz von Altbauten zu beschleunigen. Altbauten, deren energetische Sanierung einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert, sollen unbürokratisch durch einen Ersatzbau mit mindestens gleicher oder höherer Ausnutzung (z. B. einem Ökobonus bei besonders ehrgeizigen Energiestandards) ersetzt werden können.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Attraktive energetische Sanierung und Ersatz von Altbauten"}],"title":"Attraktive energetische Sanierung und Ersatz von Altbauten"}