{"id":20103718,"updated":"2023-07-28T11:02:43Z","additionalIndexing":"66;Verbesserung des Wohnmilieus;energetische Sanierung von Gebäuden;Renovation;CO2-Abgabe;Energieabgabe;Energieeinsparung;Bautätigkeit Privater","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-09-29T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4815"},"descriptors":[{"key":"L05K0705030207","name":"energetische Sanierung von Gebäuden","type":1},{"key":"L04K17010107","name":"Energieeinsparung","type":1},{"key":"L05K0705030305","name":"Renovation","type":1},{"key":"L05K0705030302","name":"Bautätigkeit Privater","type":1},{"key":"L04K01020603","name":"Verbesserung des Wohnmilieus","type":1},{"key":"L05K1701010502","name":"CO2-Abgabe","type":2},{"key":"L04K17010105","name":"Energieabgabe","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-06-06T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2010-11-24T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1285711200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1338933600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2612,"gender":"m","id":1113,"name":"Leutenegger Filippo","officialDenomination":"Leutenegger Filippo"},"type":"speaker"}],"shortId":"10.3718","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Im Gebäudebereich besteht das grösste Potenzial, fossile Brennträger einzusparen und zu ersetzen und den CO2-Ausstoss massiv zu verringern. Aus diesem Grund soll der Bund zusammen mit den Kantonen bei allen Neu- und insbesondere bei Altbauten (ausser bei geschützten historischen Bauten) die Mustervorschriften (MuKEn) als minimales energetisches Ziel mit einer sehr langen Übergangsfrist bis 2040 einführen. Damit könnte der Gebäudepark in der Schweiz energetisch nachhaltig saniert werden und gegenüber heute der jährliche Ausstoss von CO2 um rund 3 Millionen Tonnen reduziert werden. Mit einer flächendeckenden minimalen energetischen Gebäudesanierung könnte die Schweiz klimapolitisch einen enormen Beitrag leisten.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Energiesparpotenziale im Gebäudebereich systematisch genutzt werden müssen. Allerdings sieht der Bundesrat den von den Motionären vorgeschlagenen Weg nicht als zielführend und befürwortet anstelle der zwingenden Vorgaben den bereits eingeschlagenen Weg über marktwirtschaftliche Anreize.<\/p><p>Für die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden besteht in der Schweiz keine Pflicht. In verschiedenen Kantonen sind Bestrebungen zur Einführung einer Sanierungspflicht im Gang (z. B. BE, NE, GE usw.), welche allerdings auf politischen Widerstand stossen.<\/p><p>Mit dem seit Anfang 2010 laufenden Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen werden gezielt Anreize gesetzt, um die freiwillige Sanierung bestehender Gebäude zu unterstützen, sofern die Qualität der Gebäudehülle vergleichbare Werte wie den Minergie-Standard aufweist. Mit dem Gebäudeprogramm hat sich das Parlament grundsätzlich für den Weg von freiwilligen Massnahmen und Anreizen entschieden. Das in der Motion geforderte Vorgehen wäre de facto die Einführung einer Sanierungspflicht für bestehende Bauten, welche der Bundesrat derzeit als unverhältnismässig und nicht zielführend erachtet.<\/p><p>Zu beachten ist auch, dass eine Verankerung von Gebäude-Energiezielen im Bundesrecht einer Änderung der Bundesverfassung (BV) bedürfte: Nach Artikel 89 Absatz 4 BV sind für \"Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, ... vor allem die Kantone zuständig\". Dem Bund kommt im Gebäudebereich nur eine subsidiäre Zuständigkeit zu (vgl. BBl 1988 I 337, 383). Bundesrechtliche Energieverbrauchsziele in Gebäuden würden die kantonalen und kommunalen Bauvorschriften in den zentralen Bereichen erfassen und damit in die primäre Zuständigkeit der Kantone eingreifen. Sie wären unter der jetzigen Zuständigkeitsordnung unzulässig.<\/p><p>Schliesslich fordert die Motion die Befreiung von Hauseigentümern von jeglicher Energie- und CO2-Abgabe, sofern sie ihr Gebäude nach den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2008) gebaut oder saniert haben. Der Bundesrat begrüsst ausdrücklich die möglichst flächendeckende Umsetzung der MuKEn. Diese sind dynamisch und werden in regelmässigen Abständen verschärft. Die Umsetzung der MuKEn 2008 ist voraussichtlich in allen Kantonen bis 2012 erfolgt. In Bezug auf Neubauten wird gemäss MuKEn 2008 ein maximaler Verbrauch von 4,8 Liter Heizöläquivalente pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (sie entsprechen beinahe dem alten Minergie-Standard) verlangt - für Neubauten wäre somit das Ziel der Motion bereits erreicht.<\/p><p>Eine Befreiung von der CO2-Abgabe ist allerdings kein geeignetes Mittel, da dadurch die lenkende Wirkung der Abgaben geschwächt wird, was sich im Hinblick auf die grossen Energiesparpotenziale bei Betrieb und Unterhalt von Gebäuden nicht rechtfertigen lässt. Eine Abgabebefreiung würde fossile Heizungssysteme attraktiver machen und den Anreiz reduzieren, in erneuerbare Energien zu investieren. Auch der Anreiz, bei der Dämmung einen besseren Standard als das gesetzliche Minimum zu erreichen, würde aufgrund der fehlenden Anreize geschwächt. Diese adversen Effekte verwässern die Wirkung der übrigen klimapolitischen Massnahmen und führen zu höheren CO2-Emissionen. Zudem würde der Vollzug der Abgabenbefreiung für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung zu einem unverhältnismässigen Aufwand und Bürokratie führen.<\/p><p>Nach Abschluss der ersten Periode des Gebäudeprogramms (2010-2014) wird der Bundesrat im Rahmen einer Evaluation des Gebäudeprogramms prüfen, ob weiter gehende Massnahmen erforderlich sind.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit den Kantonen zusammen das Energieziel so zu verankern, dass alle Neu- und insbesondere Altbauten die energetischen Mustervorschriften der Kantone (MuKEn, 9 Liter Heizöläquivalent pro Quadratmeter für Altbauten) bis ins Jahr 2040 erreichen (mit Ausnahme geschützter Bauten). Geeignete Zwischenziele sind zu formulieren. Gleichzeitig sollen Hauseigentümer, welche ihr Gebäude nach den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) energetisch gebaut oder saniert haben, von jeglicher Energie- und CO2-Abgabe befreit werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Energieeffiziente Gebäude bis 2040"}],"title":"Energieeffiziente Gebäude bis 2040"}