{"id":20103727,"updated":"2023-07-28T08:24:45Z","additionalIndexing":"2841;55;Klonen;Gesundheitsrisiko;Fleischerzeugnis;Fleisch;Lebensmittelrecht;Verkaufsverweigerung;Lebensmittelsicherheit;Tierkrankheit","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2030,"gender":"m","id":37,"name":"Büttiker Rolf","officialDenomination":"Büttiker"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2010-09-29T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4815"},"descriptors":[{"key":"L05K1402030306","name":"Fleischerzeugnis","type":1},{"key":"L04K14020501","name":"Fleisch","type":1},{"key":"L07K07060105010404","name":"Klonen","type":1},{"key":"L05K0703010109","name":"Verkaufsverweigerung","type":1},{"key":"L05K0105060602","name":"Lebensmittelsicherheit","type":1},{"key":"L05K1401010301","name":"Tierkrankheit","type":2},{"key":"L04K01050606","name":"Lebensmittelrecht","type":2},{"key":"L04K01050510","name":"Gesundheitsrisiko","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2010-12-02T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2010-11-24T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1285711200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1291244400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2030,"gender":"m","id":37,"name":"Büttiker Rolf","officialDenomination":"Büttiker"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"10.3727","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Durch Klonen können heute \"Kopien\" von einzelnen Tieren erzeugt werden. Aufgrund der hohen Kosten werden nur sehr wertvolle Zuchttiere geklont, um besondere Eigenschaften der Originale weiterzugeben. Nachkommen geklonter Tiere sind keine Klone, da sie in der Regel mittels natürlicher Fortpflanzung gezeugt werden. Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass unter den Begriff Klonfleisch nur das Fleisch von geklonten Tieren fällt. <\/p><p>In der Schweiz existieren noch keine geklonten Nutztiere: Weder wurden bisher geklonte Tiere importiert, noch wurden Tiere in der Schweiz selbst geklont. Das Klonen eines Tieres würde in der Schweiz unter die strengen Tierversuchsbestimmungen fallen und wäre bewilligungspflichtig. <\/p><p>Dem Bundesrat liegen keine Informationen vor, die darauf hindeuten würden, dass sich Produkte von geklonten Tieren oder deren direkten Nachkommen bereits auf dem Schweizer Markt befinden. Es ist jedoch eine Tatsache, dass Fleisch von weiteren Nachkommen geklonter Tiere bereits in die Lebensmittelkette gelangt ist. <\/p><p>1.-3. Dem Bundesrat liegen keine Hinweise vor, dass von Fleisch der Nachkommen geklonter Rinder und Schweine eine Gefährdung der Lebensmittelsicherheit ausgeht. <\/p><p>Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hat am 15. Juli 2008 ein umfassendes wissenschaftliches Gutachten über die Auswirkungen des Klonens von Tieren auf die Lebensmittelsicherheit, die Tiergesundheit, den Tierschutz und die Umwelt verabschiedet. Dieses Gutachten kam zu dem Schluss, dass im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit keine Unterschiede zwischen dem Fleisch von gesunden Nachkommen von geklonten Rindern und Schweinen und \"konventionellem\" Fleisch bestehen. Am 23. Juni 2009 und am 14. September 2010 hat die Efsa weitere Stellungnahmen veröffentlicht, welche die neusten wissenschaftlichen Daten berücksichtigen und die Schlussfolgerungen in ihrem Gutachten von 2008 bestätigen. <\/p><p>Nach derzeitigem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis werden bei geklonten Tieren auf die Nachkommen nicht häufiger Krankheitserreger oder andere Gefahren übertragen als bei vergleichbaren Tieren. Wie bei allen zu schlachtenden Tieren sind zudem auf die Nachkommen geklonter Tiere die einschlägigen Lebensmittelkontrollen, insbesondere die Schlachttier- und Fleischuntersuchung, anzuwenden, mit deren Hilfe ausgeschlossen werden soll, dass Produkte von nichtgesunden Tieren in die Lebensmittelkette gelangen. <\/p><p>Während für Rinder und Schweine bereits genügend Daten für eine Risikobewertung verfügbar sind, liegen sie für Schafe, Ziegen und Geflügel infolge der begrenzten Anzahl wissenschaftlicher Studien zurzeit noch nicht vor. Mit der zunehmenden Erfahrung ist jedoch davon auszugehen, dass auch für diese Tierarten zukünftig umfassendere wissenschaftliche Daten zur Verfügung stehen werden.<\/p><p>4. Das Klonen wurde bereits in einer Reihe von Ländern angewendet und ist vornehmlich in den Vereinigten Staaten weit entwickelt. Gemessen am gesamten Nutztierbestand ist der Anteil geklonter Tiere weltweit jedoch äusserst gering. Ob das Klonen zukünftig breiter in der Nutztierproduktion Einzug halten wird, ist offen und zumindest für Europa fraglich.<\/p><p>In der Europäischen Union (EU) soll eine gesetzliche Regelung für Lebensmittel aus geklonten Tieren neu eingeführt werden. Die Europäische Kommission hat in einem am 19. Oktober 2010 veröffentlichten Bericht ein fünfjähriges Moratorium vorgeschlagen: Das Klonen von Tieren und die Verwendung geklonter Tiere zur Erzeugung von Lebensmitteln sollen in der EU verboten werden. Auch die Vermarktung und der Import von \"Klonfleisch\" sollen in diesem Zeitraum nicht gestattet sein. Weiterhin erlaubt wäre dagegen der Import von Samen und Embryonen geklonter Tiere, wobei ein System der Kennzeichnung von Fortpflanzungsmaterial aufgebaut werden soll, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes haben sich aus Gründen des Konsumentenschutzes und des Tierschutzes mehrfach für Massnahmen ausgesprochen, die noch weiter gehen sollen: Die Verbote sollen auch für die direkten Nachkommen geklonter Tiere gelten und sich zudem auf die Einfuhr von Vermehrungsmaterial erstrecken. <\/p><p>Mit einem abschliessenden Entscheid der EU ist im Jahr 2011 zu rechnen. Im Hinblick auf die internationalen Handelsbeziehungen wird der Bundesrat die Entwicklungen in der EU sehr genau verfolgen und bei der Festlegung der zu treffenden Massnahmen berücksichtigen (siehe Frage 6).<\/p><p>5. Fleisch von konventionell gezüchteten Tieren und von Nachkommen geklonter Tiere ist gleich zusammengesetzt und kann mit verfügbaren Testmethoden nicht unterschieden werden. <\/p><p>Anhand der Übereinstimmung mit dem Erbgut des Originaltieres könnten geklonte Tiere unter bestimmten Voraussetzungen mit Tests im Labor erkannt werden. In der Praxis wäre dies jedoch sehr aufwendig. Zudem gibt es keinen Test, mit dessen Hilfe ein Tier als Nachkomme eines geklonten Tieres identifiziert werden kann. <\/p><p>Die Schweizer Zuchtorganisationen für Rinder, Pferde, Schweine, Schafe und Ziegen führen Herdebücher, um die Abstammung von Zuchttieren zu sichern. Bei den Tieren, die in den Herdebüchern geführt werden, kann anhand der Abstammungsausweise erkannt werden, ob sie von geklonten Tieren abstammen oder nicht. Bei den nicht in Herdebüchern erfassten Tieren ist dies nicht möglich. Eine Ausnahme bilden Rinder, denn aufgrund der Bestimmungen der Tierseuchengesetzgebung werden alle Kälber in der Tierverkehrsdatenbank registriert. Mit der Geburtsmeldung an die Datenbank kann der Tierhalter auch die Identität beider Eltern erfassen, allerdings sind diese Angaben nur beschränkt überprüfbar. Für alle anderen Tiergattungen wäre der Aufwand unverhältnismässig gross, um eine eindeutige Identifizierung eines Einzeltieres und seiner Nachkommen zu realisieren.<\/p><p>6. Nach derzeitigem Wissensstand liegen keine Bedenken bezüglich der Sicherheit von Lebensmitteln aus geklonten Tieren bzw. deren Nachkommen vor. Ein Verbot derartiger Produkte wäre daher nach Ansicht des Bundesrates mit Argumenten der Lebensmittelsicherheit nicht zu begründen. Durch das Klonen können jedoch Gesundheit und Wohl der betroffenen Tiere beeinträchtigt werden, weshalb ethische Einwände dagegen vorzubringen sind. Zudem ist zu klären, wie der Täuschungsschutz am zweckmässigsten gewährleistet werden könnte, um den Konsumentinnen und Konsumenten eine informierte Wahl beim Einkauf zu ermöglichen. <\/p><p>Der Bundesrat erachtet Anpassungen und Präzisierungen der einschlägigen Rechtsgrundlagen, welche diesen Vorbehalten Rechnung tragen, für erforderlich. Bei diesen Anpassungen im Veterinär- und Lebensmittelrecht sind jedoch unbedingt die internationalen Handelsbeziehungen, insbesondere die Verpflichtungen aus bestehenden sektoriellen Abkommen mit der EU über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, zu berücksichtigen. Der Bundesrat wird daher die internationalen Entwicklungen weiter verfolgen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Klonfleisch, d. h. Fleisch, welches von Nachkommen geklonter Tiere stammt, wird gerade in der letzten Zeit von der Öffentlichkeit vermehrt thematisiert. Auch aus der Praxis sind derzeit erste entsprechende Signale erkennbar.<\/p><p>Als Dachorganisation der schweizerischen Fleischverarbeitungsbranche lehnt der Schweizer Fleisch-Fachverband (SFF) den Markteintritt von Klonfleisch aus ethisch-moralischen Gründen in aller Deutlichkeit ab. Gleichwohl herrscht derzeit in der Praxis eine grosse Unsicherheit im potenziellen Umgang mit Klonfleisch. Daher stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Wie stuft er den Einsatz von Klonfleisch in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit ein?<\/p><p>2. Wie schätzt er die Übertragung potenzieller Gefahren von geklonten Tieren auf ihre Nachkommen ein?<\/p><p>3. Wie beurteilt er die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Klonfleisch?<\/p><p>4. Wie deutet er die internationalen Entwicklungen in Bezug auf Klonfleisch?<\/p><p>5. Welche Möglichkeiten zur Rückverfolgbarkeit und Identifizierung von geklonten Tieren und deren Nachkommen sind ihm im internationalen Umfeld bekannt? Welche davon wären, nach Einschätzung des Bundesrates und dem Verhältnismässigkeitsprinzip entsprechend, in der Praxis überhaupt umsetzbar?<\/p><p>6. Gestützt auf die derzeitige Ausgangslage, welche Strategie gedenkt der Bundesrat bezüglich Klonfleisch in Zukunft zu verfolgen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Klonfleisch in der Schweiz?"}],"title":"Klonfleisch in der Schweiz?"}