﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20103732</id><updated>2025-11-14T07:34:41Z</updated><additionalIndexing>52;2841;Pestizid;Bewilligung;Gesundheitsrisiko;Giftstoff;Konsumenteninformation;Pestizidrückstände;Informationsverbreitung;Lebensmittelsicherheit</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2700</code><gender>f</gender><id>3897</id><name>Moser Tiana Angelina</name><officialDenomination>Moser</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-09-29T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4815</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K140108020303</key><name>Pestizid</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0602010102</key><name>Pestizidrückstände</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050510</key><name>Gesundheitsrisiko</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K12010202</key><name>Informationsverbreitung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0105060602</key><name>Lebensmittelsicherheit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0602010402</key><name>Giftstoff</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010102</key><name>Bewilligung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070106030101</key><name>Konsumenteninformation</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-12-17T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2010-11-24T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2010-09-29T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2010-12-17T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2744</code><gender>f</gender><id>4031</id><name>Ingold Maja</name><officialDenomination>Ingold</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2585</code><gender>m</gender><id>1138</id><name>Bäumle Martin</name><officialDenomination>Bäumle</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2600</code><gender>f</gender><id>1106</id><name>Häberli-Koller Brigitte</name><officialDenomination>Häberli-Koller</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2569</code><gender>f</gender><id>806</id><name>Graf Maya</name><officialDenomination>Graf Maya</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2684</code><gender>f</gender><id>3881</id><name>Gilli Yvonne</name><officialDenomination>Gilli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2590</code><gender>m</gender><id>1143</id><name>Cathomas Sep</name><officialDenomination>Cathomas</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2728</code><gender>m</gender><id>3931</id><name>Weibel Thomas</name><officialDenomination>Weibel</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2708</code><gender>m</gender><id>3905</id><name>Schmidt Roberto</name><officialDenomination>Schmidt Roberto</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2700</code><gender>f</gender><id>3897</id><name>Moser Tiana Angelina</name><officialDenomination>Moser</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>10.3732</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Auf dem Schweizer Markt findet sich eine ganze Palette von Pestiziden. Die chemischen Substanzen vernichten dabei nicht nur die Schädlinge, sondern haben oft auch negative Auswirkungen auf Nützlinge wie Bienen oder Gewässerorganismen, aber auch den Menschen. In der Schweiz werden jährlich 1400 Tonnen Pestizide (Insektizide, Herbizide, Fungizide und Wachstumsregulatoren) direkt in die Umwelt ausgebracht. Zwar hat die Menge an verkauften Pestiziden seit 1990 stetig abgenommen, doch führt dies nicht zwingend zu einem Rückgang der Umweltbelastung. Ältere Produkte wurden durch neue, wirksamere mit kleineren Aufwandmengen ersetzt. So wirken Insektizide aus der Wirkstoffklasse der Neonicotinoide zwischen 5- bis 7000-mal stärker als das DDT.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Trotz der Brisanz der Thematik ist es der interessierten Öffentlichkeit kaum möglich, sich eigenverantwortlich über die human- und ökotoxikologischen Schadeffekte von Pestiziden sowie deren Rückstande in Lebensmitteln zu informieren. Gleichzeitig erfolgen Zulassungsverfahren für Pestizide ohne Einbezug der Öffentlichkeit, obwohl ein öffentliches Interesse an den Gründen für die Zulassung besteht. Schliesslich handelt es sich um Gifte, die absichtlich in die Umwelt entlassen werden und Rückstände in Lebensmitteln aufweisen. Die Überwachung der Lebensmittelrückstände erfolgt heute durch die kantonalen Labors und entsprechend deren Interessen. Angesichts der nationalen Bedeutung wäre jedoch ein nationales Monitoring, wie es Deutschland durchführt, angebracht.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Pflanzenschutzmittel bewahren Kulturen vor Krankheiten und Schädlingen. Sie können nur vermarktet und eingesetzt werden, wenn sie vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) bewilligt wurden. Das Bewilligungsverfahren stellt sicher, dass Pflanzenschutzmittel keine unannehmbaren Nebenwirkungen für Mensch oder Umwelt aufweisen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Die Pflanzenschutzmittelverordnung vom 18. Mai 2005 (PSMV, SR 916.161) sieht vor, dass das BLW ein Verzeichnis der bewilligten Pflanzenschutzmittel publiziert. Dieses Verzeichnis, das der breiten Öffentlichkeit über die Website des BLW zugänglich ist, umfasst detaillierte Angaben zu den Pflanzenschutzmitteln wie beispielsweise die Einstufung nach Toxizität für Mensch oder Umwelt sowie die Anwendungsbedingungen. Letztere sind so ausgelegt, dass unannehmbare Risiken für Mensch und Umwelt bei korrekter Anwendung ausgeschlossen sind. Diese Bedingungen müssen auf der Verpackung klar ersichtlich sein. So kann der Anwender die Pflanzenschutzmittel in Kenntnis der Sachlage ausbringen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Damit ein Pflanzenschutzmittel bewilligt werden kann, muss in der Verordnung des EDI über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln vom 26. Juni 1995 (FIV, SR 817.021.23) eine zulässige Höchstkonzentration an Rückständen in Lebensmitteln festgelegt sein. Dieser Wert wird so tief als agronomisch möglich festgelegt; er liegt immer unter dem für Konsumentinnen und Konsumenten toxikologisch vertretbaren Wert, in der Regel sogar weit darunter. Die spezifischen Höchstkonzentrationen sind der breiten Öffentlichkeit über das Internet-Portal der elektronischen Sammlung des Bundesrechts zugänglich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Die Schweizer Zulassungsstelle informiert sich laufend über neue Erkenntnisse im Bereich der Risikobewertung von Pestiziden. Forschungsexpertisen der Forschungsanstalten Agroscope und Daten aus wissenschaftlichen Publikationen werden regelmässig konsultiert. Die Zulassungsstelle und die unter Punkt d genannten Beurteilungsstellen pflegen zudem bilaterale Kontakte mit Forschungsinstituten und anderen Zulassungsstellen im Ausland und beteiligen sich an internationalen Organisationen, die sich mit der Aktualisierung von Zulassungsverfahren beschäftigen (OECD, ICPBR, Eppo, Setac, Efsa). &lt;/p&gt;&lt;p&gt;d. Die Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln sind nur ein kleiner Teil der über 100 000 chemischen Stoffe, die sich heute auf dem Markt befinden. Verglichen mit den übrigen Chemikalien, sind die Voraussetzungen für die Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln streng. Die Bewilligungskriterien sind in den Anhängen der PSMV detailliert festgehalten. Zum Bewilligungsverfahren gehört eine Risikobewertung, die von Fachexperten verschiedener Bundesstellen vorgenommen wird: Agroscope (Umweltverhalten, Ökotoxizität, Wirksamkeit), Bundesamt für Gesundheit (Toxizität, Grenzwerte für Rückstände), Bundesamt für Umwelt (Toxizität für die Umwelt) und Staatssekretariat für Wirtschaft (Risiko für berufliche Verwender). Ergebnisse aus ausländischen Risikobewertungen - beispielsweise der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) - werden bei der Entscheidfindung ebenfalls berücksichtigt. Der Einbezug weiterer Akteure würde das Verfahren verkomplizieren und zusätzliche Ressourcen erfordern, ohne die Sicherheit zu erhöhen. Wenn nötig, werden spezifische Fragen mit externen Akteuren (Konsumenten- und Umweltschutzorganisationen, Industrie, landwirtschaftliche Verbände) diskutiert und beantwortet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;e. Gemäss den Bestimmungen der PSMV sind Bewilligungsinhaber verpflichtet, die Mengen an Pflanzenschutzmitteln, die in Verkehr gebracht wurden, jährlich dem BLW zu melden. Diese Angaben werden im Agrarbericht des BLW veröffentlicht. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln seitens der Landwirtinnen und Landwirte ist zudem Gegenstand eines Monitoringprojekts, das nach Abschluss der Auswertung publiziert wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was die Rückstände angeht, so ist die Überwachung der Lebensmittel Sache der Kantone. Es sind die zuständigen kantonalen Behörden, die bei Überschreitungen der Höchstkonzentrationen eingreifen und die nötigen Massnahmen erlassen. Die Ergebnisse dieser Überwachung werden in den meisten Kantonen veröffentlicht. Eine Änderung der Kompetenzenverteilung ist nicht geplant: Sie würde keine Erhöhung der Konsumentensicherheit bringen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Zusammenhang mit Pestiziden ist die heutige Situation bezüglich Information, Transparenz und Entscheidfindung unbefriedigend. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Wie gedenkt er, eine bessere Information über human- und ökotoxikologische Schadeffekte von Pestiziden der interessierten Öffentlichkeit zu ermöglichen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Wie gedenkt er die Transparenz über Pestizidrückstände in Lebensmitteln zu verbessern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Inwiefern wird sichergestellt, dass die Zulassungspraxis für Pestizide den neusten öko- und humantoxikologischen Erkenntnissen entspricht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;d. Wie gedenkt er den Zulassungsprozess transparenter und breiter, z. B. durch den Einbezug von weiteren Akteuren, zu gestalten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;e. Ist er bereit, die Einführung eines nationalen Monitorings der Anwendung, Vermarktung, Entsorgung von Pestiziden sowie von Pestizidrückständen in Lebensmitteln zu prüfen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Zulassung und Monitoring von Pestiziden</value></text></texts><title>Zulassung und Monitoring von Pestiziden</title></affair>