{"id":20103850,"updated":"2025-06-24T23:45:56Z","additionalIndexing":"52;nachhaltige Nutzung;nicht verwertbarer Abfall;Produktverpackung;kurzlebiges Gebrauchsgut;Verschwendung;Verkaufsverweigerung;Einwegverpackung;Umweltbelastung;Kunststoff;Massnahmen gegen Verschwendung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2593,"gender":"m","id":1124,"name":"de Buman Dominique","officialDenomination":"de Buman"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-10-01T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4815"},"descriptors":[{"key":"L05K0703010109","name":"Verkaufsverweigerung","type":1},{"key":"L07K07050103020401","name":"Kunststoff","type":1},{"key":"L06K070101010201","name":"Einwegverpackung","type":1},{"key":"L04K06010108","name":"nicht verwertbarer Abfall","type":1},{"key":"L04K07010101","name":"Produktverpackung","type":1},{"key":"L06K060103010101","name":"nachhaltige Nutzung","type":2},{"key":"L03K060203","name":"Umweltbelastung","type":2},{"key":"L05K0701060111","name":"Verschwendung","type":2},{"key":"L07K07010602030101","name":"kurzlebiges Gebrauchsgut","type":2},{"key":"L04K06010305","name":"Massnahmen gegen Verschwendung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-06-12T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2012-12-13T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-07T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":null,"date":"2016-06-07T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 16.006.","type":0},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2016-09-22T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":null,"date":"2016-09-22T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 16.006.","type":0}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2010-11-24T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"UREK-SR","id":20,"name":"Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR","abbreviation1":"UREK-S","abbreviation2":"UREK","committeeNumber":20,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2010-10-01T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[],"sessionId":"4815"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1285884000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1339452000000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Aus diesem Grund haben Japan, China und Südkorea an einer Sitzung zu Umweltfragen anlässlich des G-8-Gipfels die anderen Staaten dazu aufgerufen, vordringlich dafür zu sorgen, dass die Abfallmenge verringert wird und weniger Plastiksäcke hergestellt und verwendet werden. Viele Länder haben diesem Aufruf Folge geleistet und die Plastiksäcke verboten: China, Frankreich, Rwanda, Uganda, Eritrea, Australien und mehrere indische Bundesstaaten.<\/p><p>Auch wenn die Schweiz nicht mit denselben Problemen zu kämpfen hat wie die Länder des Südens, sollte sie bei der Umsetzung der 3R-Politik (\"reduce, reuse, recycle\", also: vermindern, wiederverwenden, rezyklieren) mit gutem Beispiel vorangehen. Bislang war die Schweizer Abfallpolitik vorbildlich. Es ist jetzt an der Zeit, dass man bei der Herkunft der Abfälle ansetzt, so auch bei den Plastiksäcken. Ein Plastiksack wird durchschnittlich nur gerade 25 Minuten benutzt. Seine Herstellung verbraucht Erdöl und benötigt viel Energie, bei seiner Verbrennung wird Dioxin freigesetzt. Die Säcke, die im Grünen landen, zersetzen sich erst nach Jahrhunderten vollständig.<\/p><p>Die beiden grössten Vertreiber in der Schweiz verbrauchen alleine mehr als 240 Millionen Wegwerf-Plastiksäcke, die gratis an der Kasse abgegeben werden! Es geht nicht darum, diese Plastiksäcke ausschliesslich durch biologisch abbaubare Plastiksäcke und Papiersäcke zu ersetzen, sondern vor allem durch wiederverwendbare Säcke, die teilweise auch aus rezykliertem PET hergestellt werden. Übrigens haben mehr als 90 Prozent der französischen Konsumentinnen und Konsumenten, die seit einiger Zeit mit einem solchen Verbot leben, angegeben, sie seien mit dieser Regelung zufrieden. Erste Erhebungen zeigen, dass wiederverwendbare Säcke von 68 Prozent der Konsumentinnen und Konsumenten systematisch mehrfach verwendet werden, und zwar zwischen 16- und 24-mal pro Sack. Sie zeigen auch, dass nur 21 Prozent der Säcke nach Gebrauch im Abfall landen. Die neuen Plastiksäcke in Frankreich bestehen aus widerstandsfähigem Polypropylen und sind wiederverwendbar.<\/p><p>Es muss ein Zeichen gegen die Ressourcenverschwendung gesetzt werden. Die Kantone Bern, Tessin und Jura teilen diese Auffassung.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat die Motion de Buman 08.3438, \"Verbot von Wegwerf-Plastiksäcken\", zur Ablehnung empfohlen, da die durch die Plastiksäcke entstehende Umweltbelastung in der Schweiz nicht erheblich und ein Verbot deshalb nicht verhältnismässig sei.<\/p><p>Die erneute Forderung nach einem Verbot von Wegwerf-Plastiksäcken wird mit der Entwicklung im Ausland begründet. Insbesondere weist der Motionär auf einen Aufruf im Rahmen einer Sitzung der G-8-Länder zur Reduktion der Produktion und Verteilung von Wegwerf-Plastiksäcken hin. Dieser Aufruf richtet sich aber primär an die Entwicklungs- und Schwellenländer, die oft über keine funktionierende Abfallentsorgung verfügen. In diesen Ländern werden die weggeworfenen Säcke oft an Strassenrändern oder in Flussläufen entsorgt und führen zur Verschmutzung ganzer Landstriche sowie der Ozeane.<\/p><p>Diese Probleme bestehen in der Schweiz nicht. Die öffentliche Abfallentsorgung erfolgt zuverlässig und auf einem hohen technischen Niveau. Die bei der Verbrennung von Abfällen freigesetzte Energie wird in allen Kehrichtverbrennungsanlagen zur Produktion von Strom und Wärme genutzt. Durch die Wärmeeinspeisung in Fernwärmenetze können wiederum fossile Brennstoffe substituiert werden. Die bei der Verbrennung entstehenden Rauchgase werden wirksam gereinigt.<\/p><p>Seit 2008 haben sich die Rahmenbedingungen für ein Verbot von Wegwerf-Plastiksäcken in der Schweiz nicht wesentlich geändert:<\/p><p>- Der ökologische Nutzen eines Verbotes ist weiterhin gering. Die rund 3000 Tonnen an Plastiksäcken entsprechen knapp einem halben Prozent des jährlichen Verbrauchs von rund 850 000 Tonnen Kunststoffen in der Schweiz. Durch den Einsatz von soliden, langlebigen Tragtaschen und durch die Wiederverwendung von Kunststoffsäcken liessen sich lediglich noch einige Hundert Tonnen an Kunststoffen einsparen.<\/p><p>- Die Schweiz hat auch ohne Verbot bereits eine Vorbildrolle und nimmt im Recycling weltweit eine führende Position ein.<\/p><p>- Die Ökobilanz der als Alternative infrage kommenden Säcke aus Papier fällt unter schweizerischen Verhältnissen insbesondere wegen des hohen Wasserverbrauchs bei der Papierherstellung in der Regel schlechter aus.<\/p><p>Der Bundesrat kann gemäss Artikel 30a Buchstabe a des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (SR 814.01) Produkte nur dann verbieten, wenn sie für eine einmalige und kurzfristige Nutzung bestimmt sind und ihr Nutzen die durch sie verursachte Umweltbelastung nicht rechtfertigt. Da ein Verbot von Produkten ein starker Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit ist, muss es zwingenderweise verhältnismässig sein. Aus den vorgängig ausgeführten Gründen ist jedoch in der Schweiz die Umweltbelastung durch Wegwerf-Plastiksäcke nicht erheblich und der ökologische Nutzen eines Verbots fraglich. Die Verhältnismässigkeit eines Verbotes von Wegwerf-Plastiksäcken ist folglich nicht gegeben.<\/p><p>Der Bundesrat teilt hingegen die Ansicht des Motionärs, dass beim Einsatz von Plastiksäcken, die kostenlos an der Kasse aufliegen, noch Optimierungspotenzial besteht. Der Anreiz zur wiederholten Verwendung sollte erhöht werden, indem stabile, langlebige Tragtaschen gegen Entgelt angeboten werden und bei der Abgabe von kostenlosen Plastiksäcken vonseiten der Detaillisten grosse Zurückhaltung ausgeübt wird. Verschiedene Detailhändler haben diesen Weg bereits eingeschlagen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Artikel 30a Buchstabe a des Umweltschutzgesetzes mit der Sachüberschrift \"Vermeidung\" besagt: \"Der Bundesrat kann das Inverkehrbringen von Produkten verbieten, die für eine einmalige und kurzfristige Verwendung bestimmt sind, wenn deren Nutzen die durch sie verursachte Umweltbelastung nicht rechtfertigt.\" Der Bundesrat wird beauftragt, die Abgabe von Wegwerf-Plastiksäcken zu verbieten, wie dies bereits in zahlreichen Ländern der Fall ist.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Stopp der Verschmutzung durch Wegwerf-Plastiksäcke"}],"title":"Stopp der Verschmutzung durch Wegwerf-Plastiksäcke"}