﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20103875</id><updated>2023-07-28T11:14:12Z</updated><additionalIndexing>36;2841;Produktesicherheit;Gesundheitsrisiko;Nanotechnologie;neue Technologie;ultrafeines Partikel;Gesetz;Umweltverträglichkeit;Technologiebewertung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2624</code><gender>m</gender><id>1134</id><name>Recordon Luc</name><officialDenomination>Recordon</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2010-10-01T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4815</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0706010507</key><name>Nanotechnologie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070601050404</key><name>Technologiebewertung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0706010306</key><name>Produktesicherheit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050510</key><name>Gesundheitsrisiko</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010401</key><name>Umweltverträglichkeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0706010508</key><name>neue Technologie</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503010102</key><name>Gesetz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0706010106</key><name>ultrafeines Partikel</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2010-11-30T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2010-11-24T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2010-10-01T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2010-11-30T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2624</code><gender>m</gender><id>1134</id><name>Recordon Luc</name><officialDenomination>Recordon</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>10.3875</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Vor einigen Jahren war es noch unmöglich, ein Histogramm nach Partikeldurchmesser zu erstellen. Doch die Technik hat sich entwickelt, und heute sind die Messstationen in der Lage, sehr feine Messungen vorzunehmen. Auch wenn die Bundesgesetzgebung nur PM-10-Partikel erwähnt, also Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 10 Tausendstel-Millimeter, ist es ohne Weiteres möglich, die Massnahmen im Sinne der betroffenen Bevölkerung zu verfeinern, denn Nanopartikel können die Blut-Gehirn-Schranke überwinden (was je nach Kontrolle über den Prozess positive oder negative Auswirkungen haben kann, aber eine lokale Bestimmung der Konzentration solcher Teilchen voraussetzt). Ein anderer Lösungsweg wäre, rechtlich zu verankern, wie im Weiteren vorgegangen werden soll. Es ist wichtig, jetzt den ersten Schritt zu unternehmen und nicht länger zu warten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen Feinstaub und den in der Interpellation ebenfalls erwähnten, industriell hergestellten Nanomaterialien und Nanopartikeln. Diese gelangen, im Gegensatz zum Feinstaub, nicht in die Luft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Industriell hergestellte Nanomaterialien und Nanopartikel unterstehen implizit dem Chemikalienrecht und müssen daher auf mögliche Gefahren hin beurteilt werden. Neue Technologien bringen stets sowohl Chancen als auch Risiken. Mit dem Schweizer Aktionsplan "Synthetische Nanomaterialien" vom 9. April 2008 hat der Bundesrat einen wichtigen Schritt in Richtung eines umfassenden Risikomanagements synthetischer Nanomaterialien unternommen. Im Rahmen dieses Aktionsplans wird abgeklärt, in welchen Bereichen allenfalls Regelungslücken bestehen. Zusätzlich werden verschiedene Hilfsmittel bereitgestellt, die zu einem sicheren Umgang mit solchen Materialien anleiten - von der Herstellung über Verarbeitung und Gebrauch bis hin zur Entsorgung. Erfahrungswerte aus der Luftreinhaltung fliessen dabei in die Risikoabklärung mit ein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Bezug auf die Feinstaub-Problematik hat der Bundesrat 1998 auf Basis der schweizerischen Forschungsprojekte zu Luftverschmutzung und Atemwegserkrankungen bei Erwachsenen und Kindern - Sapaldia und Scarpol - in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV; SR 814.318.142.1) Immissionsgrenzwerte für den Feinstaub PM 10 festgelegt. Zahlreiche Studien haben inzwischen die Richtigkeit dieser Grenzwerte bestätigt und verstärkt. Die Weltgesundheitsorganisation hat im Jahr 2006 die gleichen PM-10-Werte als weltweit gültige Luftqualitäts-Richtlinien empfohlen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist bekannt, dass die aus der Verbrennung stammenden ultrafeinen Russpartikel, die Teil des Feinstaubs sind, ein grosses toxisches Potenzial haben und beim Menschen Lungenkrebs hervorrufen können. Bedeutende Quellen von Russpartikeln sind Dieselmotoren ohne wirksame Partikelfilter und kleinere Holzheizungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die geltenden Feinstaub-Grenzwerte der LRV werden besonders in Städten und Agglomerationen immer noch häufig und zum Teil deutlich überschritten. Rund 40 Prozent der Bevölkerung der Schweiz atmen regelmässig zu viel Feinstaub ein. Angesichts dieser Tatsache und im Wissen um die Toxizität der ultrafeinen Russpartikel hat der Bundesrat im Jahr 2006 einen Aktionsplan gegen die übermässige Feinstaub-Belastung lanciert. Die Minimierung des krebserregenden Dieselrusses und eine deutliche Reduktion der Partikel aus der Holzverbrennung sind nach wie vor Hauptziele des Aktionsplans. Mit den LRV-Bestimmungen für Baumaschinen und deren geplanter Ausdehnung auf weitere Bereiche des Nonroad-Sektors kommt die Schweiz diesen Zielen einen weiteren, entscheidenden Schritt näher. Neueste Ergebnisse des Forschungsprojekts Sapaldia zeigen, dass die bisher getroffenen Massnahmen einen positiven Einfluss auf die Gesundheit der Bevölkerung der Schweiz haben. Je stärker sich die Luftqualität verbessert hat, d. h., je geringer die PM-10-Konzentrationen waren, umso ausgeprägter war der Rückgang der Atemwegserkrankungen. Die Ziele sind allerdings noch nicht erreicht. Die PM-10-Immissionsgrenzwerte der LRV werden noch überschritten, und die Emissionen der krebserregenden Russpartikel sind deutlich zu hoch.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im nationalen Immissions-Messnetz Nabel werden neben den vom Interpellanten erwähnten PM-10-Messwerten seit einiger Zeit an gewissen Stationen auch verfeinerte Messwerte gemessen. Es sind dies PM-2,5-Messwerte (Messwerte für Partikel mit einem Durchmesser von 2,5 Mikrometer oder weniger), PM-1-Messwerte (Messwerte für Partikel mit einem Durchmesser von 1 Mikrometer oder weniger) sowie Messwerte für die Konzentration von ultrafeinen Russpartikeln, die einen Durchmesser von 0,1 Mikrometer oder weniger aufweisen. Die Anliegen des Interpellanten werden deshalb bereits heute erfüllt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Unser Wissensstand ermöglicht uns die Unterscheidung zwischen Feinpartikeln (gemeinhin PM 10) und Ultrafeinpartikeln (Nanopartikel), und es ist bekannt, dass Nanopartikel für die Gesundheit der Lebewesen am gefährlichsten sind. Wieso werden keine Massnahmen in Abhängigkeit von der Grösse der Partikel getroffen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Massnahmen zur Unterscheidung von PM 10 und Nanopartikeln</value></text></texts><title>Massnahmen zur Unterscheidung von PM 10 und Nanopartikeln</title></affair>