{"id":20103895,"updated":"2023-07-28T15:10:32Z","additionalIndexing":"24;Steuerbefreiung;Staatsgarantie;Stempelsteuer;Eigenkapital;Grossunternehmen;Verrechnungssteuer;Bank;Anleihe","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"id":10,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben Nationalrat","abbreviation1":"WAK-N","committeeNumber":10,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-11-22T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4816"},"descriptors":[{"key":"L04K11040301","name":"Anleihe","type":1},{"key":"L05K1107040601","name":"Verrechnungssteuer","type":1},{"key":"L04K11070106","name":"Stempelsteuer","type":1},{"key":"L04K11040101","name":"Bank","type":1},{"key":"L05K1107030701","name":"Steuerbefreiung","type":1},{"key":"L06K110902010101","name":"Eigenkapital","type":2},{"key":"L05K0703060301","name":"Grossunternehmen","type":2},{"key":"L06K050702010102","name":"Staatsgarantie","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-03-01T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2011-06-16T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2011-01-26T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"id":10,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben Nationalrat","abbreviation1":"WAK-N","committeeNumber":10,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"date":"2010-11-22T00:00:00Z","registrations":[]},{"committee":{"id":23,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben Ständerat","abbreviation1":"WAK-S","committeeNumber":23,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2010-11-22T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[],"sessionId":"4816"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1290380400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1298934000000+0100)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Die auf in der Schweiz ausgegebenen Anleihen fällige Emissionsabgabe sowie die Verrechnungssteuer stellen für die Entwicklung eines erfolgreichen Schweizer Bond-Marktes erfahrungsgemäss ein schwerwiegendes Hindernis dar. Seit Jahren geben die meisten Schweizer Unternehmen ihre Anleihen aus dem Ausland und nicht aus der Schweiz aus, aufgrund der Belastungen durch die Emissionsabgabe und die Verrechnungssteuer. Dies ist für die Schweizer Volkswirtschaft nachteilig, da die Wertschöpfung im Zusammenhang mit diesen Unternehmensfinanzierungen im Ausland stattfindet und nicht in der Schweiz. Auch für die Coco-Bonds würde das heissen, dass Schweizer Banken bei der Akquisition von Investoren gegenüber ausländischen Konkurrenten benachteiligt werden, weil das Ausland keine solche steuerliche Zusatzbelastung kennt. Ein Ausweichen über die Emittierung im Ausland ist nicht möglich. Die Ausgabe der Wandelanleihen innerhalb der Schweiz und damit die Unterstellung unter Schweizer Recht und Gerichtsbarkeit ist nötig, damit von den beiden Schweizer Grossbanken emittierte Wandlungsanleihen im Krisenfall tatsächlich Verluste des Mutterhauses in der Schweiz absorbieren und somit ihren Zweck erfüllen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Contingent Convertible Bonds (Cocos) stellen für den Bundesrat ein wesentliches Element zur Stärkung der Eigenmittel systemrelevanter Banken dar. Damit die gegebenenfalls notwendig gewordene Wandlung eines Cocos möglichst reibungslos erfolgen kann, sollten die Rechtsrisiken möglichst gering gehalten werden. Dies wird am ehesten gewährleistet, wenn die Emission von Cocos unter schweizerischem Recht in der Schweiz erfolgt.<\/p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Emissionsabgabe auf Obligationen und Geldmarktpapieren und die Verrechnungssteuer in ihrer derzeitigen Form ein erhebliches Hindernis für die Entwicklung eines erfolgreichen Schweizer Bond-Marktes darstellen. Er ist daher bereit, die steuerlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, dass Cocos aus der Schweiz heraus zu wettbewerbsfähigen Konditionen begeben werden können. Damit soll verhindert werden, dass den betroffenen Institutionen aufgrund der Emission von Cocos in der Schweiz ein Wettbewerbsnachteil auf den internationalen Finanzmärkten erwächst. <\/p><p>Die in der Motion verlangte Freistellung der Cocos von der Verrechnungssteuer und der Stempelabgabe wäre in dieser Hinsicht zielführend. Allerdings wären damit zwei gewichtige Nachteile verbunden:<\/p><p>1. Die Massnahme privilegiert Cocos gegenüber anderen Anleihen, ohne die Rahmenbedingungen für den Schweizer Kapitalmarkt generell zu verbessern. Aufgrund des beschränkten Kapitalmarktvolumens dürfte die bevorzugte steuerliche Behandlung der Cocos Verdrängungseffekte (crowding out) zulasten der anderen Emittenten im Inland erzeugen. Dadurch würden sich die Finanzierungskosten der Nicht-Coco-Emittenten im Inland erhöhen. Betroffen davon wären namentlich Bund, Kantone und Gemeinden, deren Ausgaben in Form eines höheren Zinsaufwandes steigen würden.<\/p><p>2. Die Befreiung der Cocos von der Verrechnungssteuer würde das schweizerische System der Sicherungssteuer aushöhlen. Dies könnte sich negativ auf die Steuermoral auswirken. <\/p><p>Um diese Nachteile zu vermeiden, beabsichtigt der Bundesrat, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Emission von Cocos auf einem anderen Weg sicherzustellen. Er schlägt zu diesem Zweck in der Vernehmlassungsvorlage \"too big to fail\" vom 22. Dezember 2010 drei steuerliche Begleitmassnahmen vor:<\/p><p>1. die Abschaffung der Emissionsabgabe auf allen Obligationen und Geldmarktpapieren (d. h. nicht nur auf Cocos);<\/p><p>2. die Befreiung der Beteiligungsrechte von der Emissionsabgabe, sofern diese aus der Wandlung von Cocos stammen;<\/p><p>3. den Übergang vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer auf Zinsen von Obligationen und Geldmarktpapieren.<\/p><p>Das Zahlstellenprinzip würde es erlauben, die Erhebung der Verrechnungssteuer auf wirtschaftlich Berechtigte zu beschränken, bei denen die Sicherungsfunktion tatsächlich greifen muss. Damit entfiele die Verrechnungssteuer beispielsweise bei institutionellen Anlegern oder bei juristischen Personen. Zusammen mit der generellen Abschaffung der Emissionsabgabe auf Obligationen und Geldmarktpapieren würde der Schweizer Kapitalmarkt dadurch wesentlich attraktiver, sodass zusätzliche Wertschöpfung im Inland entstünde. Durch die steuerliche Gleichbehandlung der Cocos und der übrigen Anleihen würden zudem unerwünschte Verdrängungseffekte bei den übrigen Anleihen vermieden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dergestalt anzupassen, dass Wandelanleihen, welche Banken zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Eigenmittelvorschriften emittieren, von der Verrechnungssteuer und der Stempelabgabe befreit werden können.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Befreiung der Wandelanleihen von der Verrechnungssteuer und der Stempelabgabe"}],"title":"Befreiung der Wandelanleihen von der Verrechnungssteuer und der Stempelabgabe"}