{"id":20103929,"updated":"2023-07-27T19:33:20Z","additionalIndexing":"66;Lagerung radioaktiver Abfälle;Kostenrechnung;Zukunft;Atomindustrie;Verursacherprinzip;radioaktiver Abfall","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2488,"gender":"m","id":464,"name":"Fehr Hans-Jürg","officialDenomination":"Fehr Hans-Jürg"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-12-08T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4816"},"descriptors":[{"key":"L04K17030101","name":"Atomindustrie","type":1},{"key":"L05K0601020302","name":"Lagerung radioaktiver Abfälle","type":1},{"key":"L04K06010109","name":"radioaktiver Abfall","type":1},{"key":"L04K06010417","name":"Verursacherprinzip","type":1},{"key":"L05K0703020201","name":"Kostenrechnung","type":2},{"key":"L03K020102","name":"Zukunft","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-06-08T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2011-02-16T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1291762800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1307484000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2421,"gender":"f","id":358,"name":"Stump Doris","officialDenomination":"Stump"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2669,"gender":"m","id":3865,"name":"Steiert Jean-François","officialDenomination":"Steiert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2745,"gender":"m","id":4032,"name":"Jans Beat","officialDenomination":"Jans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2706,"gender":"m","id":3903,"name":"Rielle Jean-Charles","officialDenomination":"Rielle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2668,"gender":"f","id":3833,"name":"Aubert Josiane","officialDenomination":"Aubert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2648,"gender":"m","id":1279,"name":"Nordmann Roger","officialDenomination":"Nordmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2738,"gender":"m","id":4018,"name":"Maire Jacques-André","officialDenomination":"Maire Jacques-André"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2702,"gender":"m","id":3899,"name":"Nussbaumer Eric","officialDenomination":"Nussbaumer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2522,"gender":"m","id":499,"name":"Pedrina Fabio","officialDenomination":"Pedrina"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2734,"gender":"m","id":4007,"name":"Chopard-Acklin Max","officialDenomination":"Chopard-Acklin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2488,"gender":"m","id":464,"name":"Fehr Hans-Jürg","officialDenomination":"Fehr Hans-Jürg"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"10.3929","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Nach geltendem Recht hört die Kostentragungspflicht für die Verursacher von radioaktiven Abfällen nach dem vom Bundesrat angeordneten Verschluss des geologischen Tiefenlagers auf und geht an die Allgemeinheit über (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Anfrage 10.1078, Atommüll. Nicht gedeckte Entsorgungskosten). Die Atomindustrie muss also nicht alle Entsorgungskosten tragen, sondern nur den Teil, der bis zum Verschluss des Lagers anfällt. Diese Regelung stammt noch aus der Zeit, als von Endlagern die Rede war. Davon ist man in der Zwischenzeit aber abgekommen. Heute spricht man von geologischen Tiefenlagern und von der nie erlöschenden Option Rückholbarkeit. Es wird also nicht ausgeschlossen, dass es sich nach dem Verschluss eines Tiefenlagers als notwendig erweisen könnte, das Lager wieder zu öffnen und die radioaktiven Abfälle zurückzuholen. Dieser neuen Sicht auf die vermeintlich definitive unterirdische Entsorgung trägt das Kernenergiegesetz nicht Rechnung. Das Verursacherprinzip hört mit dem ersten Verschluss auf. Das bedeutet, dass alle späteren Kosten, die mit der Rückholung verbunden sind, vom Bund getragen werden müssten. Der Bundesrat schätzt die Kosten einer Rückholung aus dem verschlossenen Lager auf 1 Milliarde Franken (schwach- und mittelaktive Abfälle) bzw. 2,5 Milliarden Franken (hochradioaktive Abfälle).<\/p><p>Das an den Verschluss gekoppelte Ende des Verursacherprinzips ist willkürlich. Es ist nicht einzusehen, warum die Produzenten der radioaktiven Abfälle nicht für alle Entsorgungskosten aufkommen müssen, die anfallen und anfallen können. Die Überwälzung eines Teils der Entsorgungskosten auf den Staat kommt einer Subventionierung der Atomenergie gleich und ist wettbewerbsverzerrend. Im Kernenergiegesetz muss das Verursacherprinzip auf die Entsorgungskosten erweitert werden, die mit einer Rückholung aus dem geologischen Tiefenlager nach dessen Verschluss verbunden sind.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>In seinen Antworten auf die Anfragen 10.1050, \"Rückholbarkeit von Atomabfällen\", vom 25. August 2010 und 10.1078, \"Atommüll. Nicht gedeckte Entsorgungskosten\", vom 3. November 2010 hat sich der Bundesrat zum Konzept der geologischen Tiefenlagerung sowie zur Frage der Rückholbarkeit von radioaktiven Abfällen und deren Finanzierung geäussert.<\/p><p>Sowohl die Konzeptfrage als auch die Finanzierung der Entsorgung wurden im Rahmen der Erarbeitung des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) ausgiebig diskutiert. In der Botschaft vom 28. Februar 2001 hielt der Bundesrat zum Zweck eines geologischen Tiefenlagers fest, dass dieses zu gegebener Zeit verschlossen werden soll und eine langfristige Überwachung danach nicht notwendig sei, weil die Sicherheit allein durch passive Barrieren gewährleistet ist. Basierend auf dem vorgeschlagenen Konzept wurden u. a. der Verschluss und die Sicherstellung der Finanzierung im KEG geregelt. Eine \"nie erlöschende Option Rückholbarkeit\" ist und war nie Teil des von Bundesrat und Parlament im KEG vorgesehenen Lagerkonzepts.<\/p><p>Das von der Schweiz entwickelte Lagerkonzept wurde seither auch international diskutiert. So standen Fragen zur Rückholung im Zentrum der vom 14. bis 17. Dezember 2010 durchgeführten internationalen Konferenz \"Reversibility and Retrievability in Planning for Geological Disposal of Radioactive Waste\" der OECD. Dabei zeigte sich, dass der von der Schweiz gewählte Weg der schrittweisen Umsetzung der langfristig passiv sicheren geologischen Tiefenlagerung mit vorgängiger Beobachtungsphase und anschliessendem Verfüllen und Versiegeln aller untertägigen Teile sowie des Zugangsstollens internationalem Standard entspricht. Ein Lagerkonzept mit endgültigem Verschluss des geologischen Tiefenlagers wird z. B. auch von Finnland, Schweden und Frankreich umgesetzt.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das Kernenergiegesetz wird so ergänzt, dass:<\/p><p>- die Kosten einer allfälligen Rückholung der radioaktiven Abfälle nach dem Verschluss des geologischen Tiefenlagers (Endlagers) gemäss Verursacherprinzip von den Produzenten der Abfälle getragen werden müssen;<\/p><p>- die nach der Rückholung entstehenden Kosten von den Produzenten der Abfälle getragen werden müssen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Die Atomindustrie soll alle Abfallkosten tragen"}],"title":"Die Atomindustrie soll alle Abfallkosten tragen"}