{"id":20103933,"updated":"2023-07-28T11:01:51Z","additionalIndexing":"28;15;Lohn;Gleichstellung von Mann und Frau;Invalidität;Lohngleichheit;Lohnfestsetzung;Einkommen","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-12-08T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4816"},"descriptors":[{"key":"L05K0104010302","name":"Invalidität","type":1},{"key":"L04K07040502","name":"Einkommen","type":1},{"key":"L05K0702010103","name":"Lohn","type":1},{"key":"L05K0702010305","name":"Lohngleichheit","type":1},{"key":"L04K05020305","name":"Gleichstellung von Mann und 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Die Bestimmung des Invaliditätsgrads erfolgt gemäss Artikel 16 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts durch einen Vergleich des Invalideneinkommens, das die versicherte Person nach Eintritt der Invalidität und nach Durchführung der medizinischen Behandlung und allfälliger Eingliederungsmassnahmen durch eine ihr zumutbare Tätigkeit bei ausgeglichener Arbeitsmarktlage erzielen könnte, mit dem Valideneinkommen, das sie erzielen könnte, wenn sie nicht invalid geworden wäre. Je grösser die Differenz zwischen Valideneinkommen und Invalideneinkommen ist, desto höher ist der Invaliditätsgrad. Die Medianeinkommen der schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) werden oft in der Invaliditätsbemessung als Annäherungswert an die reale Situation der versicherten Person im Sinne eines hypothetischen Validen- beziehungsweise Invalideneinkommens herangezogen, wenn die versicherte Person vor beziehungsweise nach Eintritt der Invalidität kein tatsächliches Einkommen realisiert. Dass in der LSE eine Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen besteht, benachteiligt die Frauen in der Invaliditätsbemessung in aller Regel nicht:<\/p><p>- Wird einzig bei der Bemessung des Invalideneinkommens auf die LSE abgestellt, führt dies dazu, dass Frauen bei sonst gleichen Bedingungen aufgrund ihres tieferen Medianlohnes ein tieferes Invalideneinkommen und damit einen höheren IV-Grad aufweisen als Männer.<\/p><p>- Wird nicht nur das Invalideneinkommen, sondern auch das Valideneinkommen aus der LSE herangezogen, so erweisen sich die tieferen Löhne der Frauen in der LSE weder als Vorteil noch als Nachteil, da das Verhältnis zwischen den beiden Werten und nicht deren absoluter Wert für die Invaliditätsbemessung ausschlaggebend ist.<\/p><p>- Wird einzig bei der Bemessung des Valideneinkommens auf die LSE abgestellt, so können unter sonst gleichen Bedingungen die tieferen LSE-Medianlöhne der Frauen zu einem tieferen IV-Grad führen als bei Männern. Dieser Fall ist aber sehr selten, da er voraussetzt, dass vor Eintritt der Invalidität kein Einkommen erzielt wurde und nach Eintritt der Invalidität ein tatsächliches Einkommen vorliegt. Hinzu kommt, dass es möglich ist, stossende Ergebnisse mit dem Instrument der Parallelisierung zu korrigieren.<\/p><p>Die IV ist der Gleichstellung der Geschlechter verpflichtet, und wie vorstehend ausgeführt, ist dieser Grundsatz in der Invaliditätsbemessung gewährleistet. Allerdings übersteigt es die Kompetenzen und Möglichkeiten der Sozialversicherungen, die bestehenden Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern auszugleichen. Vielmehr ist hier auf die Massnahmen und Instrumente hinzuweisen, mit denen der Bundesrat die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau wirksam umsetzen will. Zu nennen sind namentlich der vom Bundesrat unterstützte und von den Sozialpartnern 2009 lancierte Lohngleichheitsdialog, das im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Mann und Frau (EBG) entwickelte Lohngleichheitsinstrument Logib sowie die stichprobenweise Überprüfung der Lohngleichheit im Beschaffungswesen des Bundes durch das EBG.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im schweizerischen Recht ist Invalidität ein wirtschaftliches Konzept. Um den Invaliditätsgrad einer Person zu bestimmen, wird verglichen, was sie vor ihrer Invalidität verdient hat und was sie nach ihrer Invalidität verdienen kann. Wenn diese Daten fehlen, stützt man sich auf die schweizerische Lohnstrukturerhebung (nachfolgend LSE). Auf diese Weise wird oft das hypothetische Einkommen nach Invalidität bestimmt, wenn die versicherte Person kein tatsächliches Einkommen hat. Dieses Verfahren kann auch angewendet werden, wenn das Einkommen vor der Invalidität nicht eindeutig bestimmt werden kann. Das hypothetische Einkommen spielt auch eine Rolle im Entwurf zur IV-Revision 6b (siehe Artikel 28a Absatz 1bis, neu), da es so möglich sein wird, ein hypothetisches Invalideneinkommen festzulegen, das 20 Prozent über dem Einkommen ohne Invalidität liegt.<\/p><p>Nun ist die LSE ein Abbild der ungerechten Realität, in der wir leben: 2008 betrug laut LSE das monatliche Bruttoeinkommen von Frauen 8392 Franken und das der Männer 11 017 Franken. <\/p><p>Demzufolge stellen sich mir folgende Fragen:<\/p><p>Wie können bei der Berechnung des Anrechts auf Sozialleistungen Daten verwendet werden, die Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung widersprechen, wonach Mann und Frau Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit haben?<\/p><p>Müsste das IV-System nicht geändert werden, um der Einkommensungerechtigkeit bei der Berechnung der Renten ein Ende zu setzen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bestimmung des hypothetischen Einkommens nach Invalidität. Ungleichheit zwischen Männern und Frauen"}],"title":"Bestimmung des hypothetischen Einkommens nach Invalidität. Ungleichheit zwischen Männern und Frauen"}