{"id":20103935,"updated":"2023-07-27T19:29:22Z","additionalIndexing":"55;Aktionsprogramm;Handel mit Agrarerzeugnissen;biologische Landwirtschaft;Absatzförderung;Agrarpolitik (speziell);Exportmassnahmen für landwirtschaftliche Produkte;Agrarstrukturpolitik;Freihandelsabkommen","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2497,"gender":"m","id":473,"name":"Hassler Hansjörg","officialDenomination":"Hassler"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion BD","code":"BD","id":136,"name":"Fraktion BD"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-12-09T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4816"},"descriptors":[{"key":"L05K1401020201","name":"biologische Landwirtschaft","type":1},{"key":"L05K0701010301","name":"Absatzförderung","type":1},{"key":"L05K1401040304","name":"Exportmassnahmen für landwirtschaftliche 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Die Europäische Union und diverse EU-Mitgliedstaaten haben sogenannte Aktionspläne geschaffen, mit dem Ziel, den Biolandbau zu fördern. Sie enthalten meist eine Vielfalt von Massnahmenvorschlägen, insbesondere in den Bereichen Förderpolitik, Forschung, Markt, Absatzförderung und Reglementierung.<\/p><p>Die Schweiz hat keinen vergleichbaren Aktionsplan erstellt. Sie hat jedoch in den verschiedenen Bereichen, welche durch die Aktionspläne der EU und ihrer Mitgliedstaaten abgedeckt sind, konkrete und wirksame Massnahmen umgesetzt. Der Ansatz der Schweiz, die gemeinwirtschaftlichen Leistungen nach Artikel 104 der Bundesverfassung gezielt mit Direktzahlungen zu fördern, wirkt sich direkt finanziell auf die Biobetriebe aus. Der Bund fördert seit 1993 den Biolandbau mit spezifischen Direktzahlungen. 2010 betragen diese 200 Franken je Hektare Grünland, 950 Franken je Hektare offene Ackerfläche und 1350 Franken je Hektare für Spezialkulturen. Diese addieren sich bei den biologisch wirtschaftenden Betrieben zu den übrigen Direktzahlungen. Wie in der Antwort auf die Interpellation Hassler 09.3574 aufgezeigt, erhalten die Biobetriebe rund 14 Prozent der Direktzahlungen, was deutlich über dem Anteil der biologisch bewirtschafteten Fläche liegt.<\/p><p>Im Bereich der Qualitäts- und Absatzförderung unterstützt der Bund eine Kampagne zur Förderung der Bekanntheit und des Images des Biolandbaus mit rund 1,5 Millionen Franken jährlich. Zudem wird im Bereich der Bioprodukte ein Pilotprojekt zur Markterschliessung im Ausland mitfinanziert. <\/p><p>Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (Fibl) wird für seine Forschungs- und Beratungstätigkeiten mit rund 5 Millionen Franken unterstützt. Für die Forschung im Bereich des Biolandbaus setzen Agroscope und Fibl rund 30 000 Arbeitstage jährlich ein. Im Vergleich zum Ausland und bezogen auf die Anzahl Biobetriebe ist die schweizerische Unterstützung des Biolandbaus beachtlich.<\/p><p>Biobetriebe erreichen im Schnitt einen höheren Arbeitsverdienst als ihre Partnerbetriebe, und die Nachfrage nach biologischen Produkten übersteigt in vielen Bereichen das Angebot. Eine Studie von Agroscope Reckenholz-Tänikon hat aufgezeigt, dass nicht eine zu geringe staatliche Förderung, sondern vielmehr die teilweise tiefe Wertschöpfung für die einzelnen Betriebe trotz relativ hoher Preise im Detailhandel und die komplexen Richtlinien die Entwicklung des Biolandbaus hemmen. Die Verbesserung der Wertschöpfung und die Festlegung der Produzentenrichtlinien sind primär Sache der Produzentenverbände und der Branche. Der Bundesrat wird im Rahmen der geltenden Massnahmen im Bereich der Absatz- und Qualitätsförderung die Biobranche bei der Verbesserung der Wertschöpfung weiterhin subsidiär unterstützen.<\/p><p>Der Bundesrat erachtet es als nicht notwendig, einen Aktionsplan analog zu jenem der EU zu erstellen, da ein solcher gegenüber den heute zur Verfügung stehenden Instrumenten keinen Mehrwert bringt. Er hat diese Haltung bereits in der Antwort auf die Motion Maya Graf 09.3309, \"Steigerung der Wertschöpfung in der Landwirtschaft durch Förderung des Biolandbaus\", vertreten. Er wird die Fördermassnahmen aber auch in Zukunft periodisch überprüfen und gegebenenfalls anpassen, wie er dies bereits in der Vergangenheit getan hat.<\/p><p>2.\/3. In der Antwort auf Frage 2 der Interpellation Maya Graf 10.3941 werden die Schweizer Massnahmen mit den Vorgaben des EU-Aktionsplans detailliert verglichen.<\/p><p>4. Die schweizerische Biobranche ist für den zunehmenden internationalen Qualitätswettbewerb gut positioniert. Die Schweizer Gesetzgebung ist äquivalent zu jener der EU, und das schweizerische Fördersystem ist gut ausgebaut. Der Biolandbau wird voraussichtlich ein wichtiger Eckpfeiler bei der Umsetzung der Qualitätsstrategie für die Schweizer Landwirtschaft im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 sein. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass derzeit keine zusätzlichen Massnahmen notwendig sind. Er wird die Massnahmen jedoch auch in Zukunft periodisch prüfen und bei Bedarf anpassen, wie er dies bereits in der Vergangenheit getan hat. Dabei ist darauf zu achten, dass die Marktgleichgewichte nicht gestört werden, wie dies im Ausland vereinzelt geschehen ist.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>2001 unterzeichneten in Kopenhagen zwölf europäische Staaten, darunter die Schweiz, die Deklaration \"Organic Food and Farming - Towards Partnership and Action in Europe\". Seit Juni 2004 wird in der EU der darauf basierende \"Europäische Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft und ökologisch erzeugte Lebensmittel\" umgesetzt. Ende 2009 gab es 16 nationale und 10 regionale Aktionspläne.<\/p><p>Die Massnahmen richten sich nicht nur auf die Produktion, sondern insbesondere auf die Nachfrage nach Bioprodukten und damit auf die ganze Ernährungskette. Trotz stark steigenden Bioumsätzen ist in der Schweiz seit 2005 eine Stagnation oder sogar ein leichter Rückgang der Biofläche und -betriebe auf einem Niveau knapp über 10 Prozent festzustellen. Es muss davon ausgegangen werden, dass zumindest ein Teil des Mehrumsatzes auf importierten Bioprodukten beruht. Damit gehen der Schweiz Wertschöpfung und wichtige Produktionsmöglichkeiten in einem Bereich verloren, wo sie gut positioniert wäre - Stichwort: Qualitätsstrategie.<\/p><p>Die zuständige EU-Kommission hat insgesamt 21 Aktionen zuhanden des Rates und des Parlamentes definiert (Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament, Europäischer Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft und ökologisch erzeugte Lebensmittel, Brüssel, 10. Juni 2004).<\/p><p>Meine Fragen an den Bundesrat:<\/p><p>1. Ist er bereit, analog dazu einen nationalen \"Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft und ökologisch erzeugte Lebensmittel\" zu erstellen, sodass die wesentlichen Massnahmen bereits innerhalb der AP 2014-2017 zum Tragen kommen?<\/p><p>2. Ist er bereit, in einem Bericht darzulegen, ob und wie er im Rahmen der AP 2014-2017 bzw. der Strategie 2025 die vorgeschlagenen 21 Aktionen umsetzt und wo allenfalls gesetzliche Grundlagen anzupassen wären?<\/p><p>3. Wir bitten ihn um eine kurze Einschätzung der Aktionen 1, 4, 6, 7 und 20: Können diese mit der heutigen AP 2011 bzw. der geplanten AP 2014-2017 umgesetzt werden? Wo bestehen Lücken?<\/p><p>4. Wie schätzt er das bisherige Fehlen eines Schweizer Aktionsplans im Zusammenhang mit den vom Bundesrat angestrebten Agrar-Freihandelsabkommen (z. B. mit der EU) ein? Müsste die Schweiz hier nicht gleich lange Spiesse erhalten?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Inhalte eines Aktionsplans Bio. Einschätzungen des Bundesrates"}],"title":"Inhalte eines Aktionsplans Bio. Einschätzungen des Bundesrates"}