{"id":20103941,"updated":"2025-11-14T06:36:20Z","additionalIndexing":"55;Aktionsprogramm;Europäische Union;Handel mit Agrarerzeugnissen;biologische Landwirtschaft;Absatzförderung;Importschutz für landwirtschaftliche Produkte;Warenqualität;Ländervergleich;Agrarpolitik (speziell);Exportmassnahmen für landwirtschaftliche Produkte;Agrarstrukturpolitik","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2569,"gender":"f","id":806,"name":"Graf Maya","officialDenomination":"Graf Maya"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-12-09T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4816"},"descriptors":[{"key":"L05K1401020201","name":"biologische 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Die Schweiz ist in ihrer Agrarpolitik autonom und nicht an den \"Europäischen Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft und ökologisch erzeugte Lebensmittel\" gebunden. Trotzdem verfolgt der Bundesrat die Entwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, zu der auch die Förderung der biologischen Landwirtschaft gehört, mit grossem Interesse. Der Aktionsplan ist dem Bundesrat bekannt.<\/p><p>2. Der Bundesrat hat in der Antwort auf Frage 1 der Interpellation Hassler 10.3935 dargelegt, dass er die biologische Landwirtschaft seit Anfang der Neunzigerjahre mit einem vielfältigen Massnahmenset fördert. Die Unterzeichnung der Copenhagen Declaration durch die Schweiz erfolgte im Wissen darum, dass die Schweiz bereits umfangreiche Massnahmen zur Förderung des Biolandbaus ergriffen hatte, während in anderen Ländern vorerst Aktionspläne zu erstellen waren. Nachfolgend werden die Massnahmen den Aktionen des EU-Aktionsplans gegenübergestellt:<\/p><p>- Förderung von Produktion und Absatz (Aktionen 1-4): Basierend auf Artikel 12 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) unterstützt der Bund die Absatzförderung für schweizerische Erzeugnisse aus biologischem Landbau mit jährlich rund 1,5 Millionen Franken.<\/p><p>- Förderung der Produktion (Aktionen 1-7): Die Direktzahlungen zur Förderung des Biolandbaus wurden seit deren Einführung laufend erhöht. Seit 2010 betragen diese je Hektare 1350 Franken für Spezialkulturen, 950 Franken für offenes Ackerland und 200 Franken für die übrige landwirtschaftliche Nutzfläche. Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wird die spezifische Förderung des Biolandbaus weitergeführt. Ein Fünftel des Forschungsvolumens von Agroscope ist von hohem spezifischem Nutzen für den Biolandbau. Zusätzlich wird er über die spezifische Unterstützung der Forschung und Beratung (Forschungsinstitut für biologischen Landbau) mit rund 5 Millionen Franken pro Jahr unterstützt. Im Vergleich zum Ausland und gemessen an der Anzahl Biobetriebe sind dies ansehnliche Summen. Die Schweiz nimmt bezüglich des Anteils der Biobetriebe, der biologisch bewirtschafteten Flächen und der Konsumausgaben für Bioprodukte einen europäischen Spitzenplatz ein.<\/p><p>- Normen und Kontrolle (Aktionen 8-21): Die rechtlichen Vorgaben an Produktion, Handel, Vermarktung und die Kontrollen sind weitgehend äquivalent mit jenen der EU. Die Schweiz ist zudem neben Schweden Hauptträger der Bemühungen zur weltweiten Harmonisierung und Verbesserung der Gleichwertigkeitskonzepte auf der Grundlage des Codex Alimentarius. <\/p><p>3. In allen genannten Ländern liegen die Pro-Kopf-Ausgaben der Konsumenten für Bioprodukte tiefer als in der Schweiz. Die Schweiz nimmt bezüglich des Anteils der Biobetriebe sowie der biologisch bewirtschafteten Flächen nach wie vor einen Spitzenplatz ein. Einzig Österreich übertrifft beim Anteil Biobetriebe die Schweiz. Zu grosszügige Fördermassnahmen haben in Österreich zu Beginn dieses Jahrtausends jedoch zu einem Preiszerfall und einem zeitweiligen Rückgang der Anzahl Biobetriebe geführt.<\/p><p>In Dänemark - neben der Schweiz das Land mit den höchsten Pro-Kopf-Ausgaben der Konsumenten für Bioprodukte - wurde im Jahr 1999 ein Bioaktionsplan implementiert, also vor der Zeit des EU-Aktionsplans. Seit 2001 ist die biologisch bewirtschaftete Fläche von 168 000 auf 150 000 Hektaren (5,6 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche, LN) im Jahr 2008 gesunken. Das Ziel von 12 Prozent biologisch bewirtschafteter Fläche im Jahr 2003 konnte nicht erreicht werden.<\/p><p>In Italien ist die biologisch bewirtschaftete Fläche zwischen 2001 und 2008 um rund 20 Prozent gesunken (auf rund 7 Prozent der LN), trotz eines im Jahr 2005 implementierten Bioaktionsplans, welcher aber kein quantitatives Ziel hat.<\/p><p>In Frankreich wurde 2007 ein Aktionsplan vorgestellt. Ziel ist, dass bis 2012 5 bis 6 Prozent der LN in Frankreich biologisch bewirtschaftet werden. Im Jahr 2009 hat sich die biologisch bewirtschaftete Fläche um 23,7 Prozent vergrössert. Das Ziel des französischen Aktionsplans liegt vermutlich in Reichweite, allerdings bewegt sich Frankreich mit 2,1 Prozent biologisch bewirtschafteter LN im Jahr 2008 auf sehr tiefem Niveau.<\/p><p>Deutschland hat im Jahr 2001 seinen ersten Aktionsplan gestartet, das ursprüngliche Ziel von 20 Prozent im Jahr 2010 wurde mittlerweile als unrealistisch eingestuft (5,4 Prozent biologisch bewirtschaftete LN im Jahr 2008) und wird inzwischen ohne Zieljahr kommuniziert. <\/p><p>Mit diesen Beispielen soll aufgezeigt werden, dass mit den Aktionsplänen die Zahl der Biobetriebe nicht über ein marktverträgliches Wachstum hinaus gefördert werden kann.<\/p><p>4. Die schweizerische Biobranche ist für den zunehmenden internationalen Qualitätswettbewerb gut positioniert. Die Gesetzgebung ist äquivalent zu jener der EU, und das Fördersystem ist gut ausgebaut. Der Biolandbau wird ein wichtiger Eckpfeiler bei der Umsetzung der Qualitätsstrategie für die Schweizer Landwirtschaft im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 sein. Mit dem weiterentwickelten Direktzahlungssystem sollen die speziellen Beiträge für den Biolandbau weitergeführt werden (Produktionssystembeiträge). Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass keine zusätzlichen Massnahmen notwendig sind. Er wird die Fördermassnahmen jedoch auch in Zukunft periodisch prüfen und bei Bedarf anpassen, wie er dies bereits in der Vergangenheit getan hat. Dabei ist jedoch ein behutsames Vorgehen angezeigt, um die Marktgleichgewichte nicht zu stören, wie dies im Ausland vereinzelt geschehen ist.<\/p><p>5.\/6. Die Schweiz hat keinen mit der EU vergleichbaren Aktionsplan. Sie hat jedoch in den verschiedenen vom Aktionsplan abgedeckten Bereichen konkrete und wirksame Massnahmen umgesetzt. Beispiele sind Direktzahlungen, Massnahmen zur Qualitäts- und Absatzförderung sowie Forschung und Beratung. Der Bundesrat erachtet es als nicht notwendig, einen Aktionsplan analog zu jenem der EU zu erstellen. Er wird die bestehenden Massnahmen aber auch in Zukunft periodisch überprüfen und gegebenenfalls anpassen, wie er dies bereits in der Vergangenheit getan hat. Im Übrigen verweist er auf die detaillierte Antwort zu Frage 1 der Interpellation Hassler 10.3935.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Unsere Schweizer Landwirtschaft muss sich für die Zukunft wappnen. Es sind gute Bedingungen für die Bäuerinnen und Bauern zu schaffen. Und diese sind auf die Konsumentinnen und Konsumenten abzustimmen, die eine ökologisch produzierende Landwirtschaft unterstützen. Dazu fehlt aber der Schweiz eine Strategie vergleichbar mit dem \"Europäischen Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft und ökologisch erzeugte Lebensmittel\". Dieser bildet in der EU seit 2004 die juristische und strategische Basis zur Förderung der Bioernährungswirtschaft. Weit über zwanzig nationale und regionale Aktionspläne sind seither in Kraft gesetzt worden. Da die EU-Länder im Biobereich seit 2004 schnell und koordiniert vorangehen, riskiert die Schweiz das Abdriften ins Mittelfeld, was mit der geplanten Qualitätsstrategie nicht vereinbar ist. Marktanteile gehen der Schweiz ausgerechnet im wertschöpfungsstarken Qualitätssegment verloren, wo sie sich mit ihrer Qualitätsstrategie aktiv positionieren möchte. Trotz stark steigenden Bioumsätzen ist seit 2005 eine Stagnation oder sogar ein leichter Rückgang der Biofläche auf einem Niveau knapp über 10 Prozent festzustellen, und dies bei steigenden Importen von Bioprodukten.<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Ist ihm die Einrichtung und Funktionsweise des \"Europäischen Aktionsplans für ökologische Landwirtschaft und ökologisch erzeugte Lebensmittel\" bekannt, und ist er über die Ziele der nationalen und regionalen Aktionspläne im Bild?<\/p><p>2. Strebt die Schweiz die Umsetzung der von ihr unterschriebenen und dem Aktionsplan zugrunde liegenden Copenhagen Declaration vom 11. Mai 2001 an? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?<\/p><p>3. Wie schätzt er die Ziele der Aktionspläne unserer Nachbarländer Österreich, Italien, Frankreich und Deutschland ein?<\/p><p>4. Ist er nicht auch der Auffassung, dass die Schweizer Biolandwirtschaft ohne eigenen Aktionsplan und ohne klares Bekenntnis zu Bio nicht gleich lange Spiesse wie die hauptsächlichen Konkurrenten in der EU hat?<\/p><p>5. Ist er bereit, diesen \"Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft und ökologisch erzeugte Lebensmittel\" für die Schweiz zu erstellen?<\/p><p>6. Welche Alternativen schlägt er zum Schutz und zur Förderung der einheimischen Bioproduktion und des Konsums von biologisch erzeugten Nahrungsmitteln vor?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Aktionsplan Biolandbau. Gleich lange Spiesse für die Schweizer wie für die EU-Landwirtschaft"}],"title":"Aktionsplan Biolandbau. Gleich lange Spiesse für die Schweizer wie für die EU-Landwirtschaft"}