{"id":20103945,"updated":"2023-07-28T11:44:28Z","additionalIndexing":"32;Organigramm;Wettbewerbsbeschränkung;Privatschulwesen;Rangliste;Fachhochschule;Qualitätskontrolle;Qualitätssicherung;Qualitätsmanagement","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2651,"gender":"m","id":1294,"name":"Füglistaller Lieni","officialDenomination":"Füglistaller"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen 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Mit den unbefristeten Genehmigungen (2003) und der Prüfung der Erfüllung der Auflagen (2008) hat der Bundesrat bestätigt, dass die Fachhochschulen in der Schweiz zweckmässig organisiert sind und Studiengänge anbieten, die einem Bedürfnis entsprechen. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren sorgen mit dem gemeinsamen Masterplan Fachhochschulen für eine transparente und abgestimmte Offenlegung der erforderlichen Finanzmittel im Hinblick auf die jeweilige Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation. Sie legen gestützt auf die gesamtschweizerischen Durchschnittskosten gemeinsame Standardkostensätze pro Fachbereich fest, d. h. die tatsächlich anrechenbaren Kosten, und berücksichtigen damit auch Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Angebote. Studiengänge, die nicht die definierten Mindeststudierendenzahlen aufweisen (sogenannte kritische Masse), erhalten weder Bundesbeiträge noch interkantonale Beiträge. Der versuchsweise Start neuer Studiengänge bedarf einer befristeten Genehmigung des Bundes. Dabei werden insbesondere Profil, Berufsqualifizierung, Studierendennachfrage und Arbeitsmarktbedarf geprüft. Der Entwurf zu einem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) sieht weitere, stärker leistungsorientierte Bemessungskriterien vor, wie z. B. Anzahl Studienabschlüsse, durchschnittliche Studiendauer, Betreuungsverhältnisse, Akquisition von Drittmitteln u. a. Dem Wirtschaftlichkeits- und Effizienzgrundsatz wird auch über die neue gemeinsame Finanzplanung und die Festlegung der Referenzkosten im HFKG gebührend Rechnung getragen. Die Qualität der Angebote ist Sache der Fachhochschulen und wird grundsätzlich durch ihre Qualitätssicherungssysteme sichergestellt. Sämtliche Fachhochschul-Studiengänge wurden 2003 gestützt auf eine Peer Review vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) anerkannt und müssen seit der Bologna-Reform vom EVD akkreditiert werden. Im Entwurf zum HFKG sollen alle Fachhochschulen einer obligatorischen institutionellen Akkreditierung unterzogen werden. Der Bundesrat beurteilt die im geltenden Recht und im HFKG für die Zukunft vorgeschlagenen Instrumente als geeignet, um die von Artikel 63a Absatz 3 der Bundesverfassung verlangte Qualitätssicherung im Hochschulbereich zu gewährleisten.<\/p><p>4.-6. Kantone oder interkantonale Konkordate sind die Träger der sieben öffentlich-rechtlichen regionalen Fachhochschulen, die der Bundesrat auf Gesuch hin genehmigt hat. Die regional geführten und verankerten Fachhochschulen bieten ein auf die Region und die Bedürfnisse der Arbeitswelt zugeschnittenes Studienangebot. Horizontale Fachhochschulen im Sinne des Interpellanten könnten zwar Effizienzeffekte zeitigen. Es fände aber kein fachbereichsorientierter Wettbewerb mehr zwischen den Fachhochschulen statt. Die regionalen Bedürfnisse der Arbeitswelt und die Funktion als Innovationsmotoren an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis wären ebenfalls nur unzureichend abgedeckt. Vielfalt und Interdisziplinarität der Angebote gingen verloren, was wiederum zu einem Qualitätsverlust führen könnte. Der Bund hat zudem keine Kompetenz, von den Kantonen einen horizontalen Aufbau ihrer Fachhochschulen einzufordern.<\/p><p>7.\/8. Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 21. Dezember 2006 über die Akkreditierung von Privatschulen in der Schweiz in Beantwortung der Motion Freysinger 04.3552 die generell bedeutende Rolle privater Bildungsanbieter auf allen Bildungsstufen für die Wirtschaft und die Bildungslandschaft Schweiz hervorgehoben. Private Träger haben die Möglichkeit, zu den gleichen Bedingungen wie öffentlich-rechtliche Träger eine Genehmigung zum Aufbau und zur Führung einer Fachhochschule zu erhalten und eidgenössisch anerkannte Diplome und Titel abzugeben. Neben den sieben öffentlich-rechtlichen Fachhochschulen haben sich bis heute zwei private Fachhochschulen genehmigen lassen (Kalaidos-Fachhochschulen und Fachhochschulen Les Roches-Gruyère). Die Tatsache, dass Bund und Kantone nur Träger öffentlicher Bildungsdienstleistungen subventionieren, d. h. Bildungsdienstleistungen, die insbesondere einem öffentlichen, gesetzlich verankerten Auftrag und einem öffentlichen Bedürfnis entsprechen, stellt keine Wettbewerbsverzerrung im Verhältnis zu nichtsubventionierten Trägern privater Bildungsdienstleistungen dar.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Obwohl das Schweizer Bildungssystem unbestrittenermassen hervorragend ausgebildete und arbeitsmarktfähige Berufsleute hervorbringt, ist es notwendig, dass sich die verschiedenen Ausbildungsinstitutionen permanent auch international messen und vergleichen lassen. Zudem muss immer wieder geprüft und sichergestellt werden, dass die umfangreichen staatlichen Mittel, welche in den Bildungsbereich fliessen, richtig eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie beurteilt er die aktuelle Situation und die Anreizstrukturen im Fachhochschulbereich der Schweiz, wo heute primär quantitative (Anzahl Studierende) und kaum qualitative Kriterien (erfolgreiche Absolventen, Kosteneffizienz, Unterrichtsqualität, Transparenz) zählen?<\/p><p>2. Was für zusätzliche oder ergänzende Qualitätskriterien müssten in diesem Zusammenhang eingeführt werden?<\/p><p>3. Wie beurteilt er die gegenwärtige Organisationsstruktur des Schweizer Fachhochschulbereichs im Hinblick auf Qualitätsmessung und Vergleichbarkeit (Benchmarking) des Unterrichtsangebots?<\/p><p>4. Wie beurteilt er die Möglichkeit, die gegenwärtig vertikale Struktur (die regionalen Fachhochschulen bieten jeweils ein breites Feld von Studienrichtungen an) durch eine horizontale (für jede Studienrichtung existiert eine gesamtschweizerische Fachhochschule an verschiedenen Standorten) zu ersetzen?<\/p><p>5. Welche Effekte wären nach Ansicht des Bundesrates durch einen solchen Umbau zu erwarten im Hinblick auf die Qualitätsmessung, die Qualitätsentwicklung sowie die Effizienz und Effektivität des finanziellen Einsatzes der Mittel?<\/p><p>6. Welche Änderungen und Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen müssten vorgenommen werden, um eine solche neue Organisationsstruktur im Fachhochschulbereich zu ermöglichen?<\/p><p>7. Welche Bedeutung misst der Bundesrat privatwirtschaftlich organisierten und getragenen Fachhochschulen bei, und warum gibt es in der Schweiz nicht mehr davon?<\/p><p>8. Wie können die Wettbewerbsverzerrung und die Benachteiligung privater Anbieter im Fachhochschulbereich, welche durch den Fluss staatlicher Finanzmittel entstehen, beseitigt werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Organisation der Fachhochschulen in der Schweiz"}],"title":"Organisation der Fachhochschulen in der Schweiz"}