﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20104004</id><updated>2023-07-27T20:33:23Z</updated><additionalIndexing>15;28;Schaffung von Arbeitsplätzen;geistig Behinderte/r;behinderte/r Arbeitnehmer/in;Controlling;Evaluation;Behinderte/r;IV-Revision;geschützter Arbeitsplatz;psychische Krankheit;berufliche Wiedereingliederung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2744</code><gender>f</gender><id>4031</id><name>Ingold Maja</name><officialDenomination>Ingold</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion 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Der Bundesrat wies schon in der Antwort auf die Frage Ingold 10.5414 darauf hin, dass das zweite Massnahmenpaket der 6. IV-Revision acht Massnahmen enthält, wovon eine speziell auf die verstärkte Eingliederung zielt. Gemäss dem erläuternden Bericht wird im Jahr 2019 erstmals mit einer Netto-Einsparung von 20 Millionen Franken gerechnet. Zwischen 2019 und 2028 wird eine durchschnittliche Netto-Einsparung von jährlich 100 Millionen Franken erwartet. Dieser Betrag kommt einer Anzahl von gekürzten oder aufgehobenen Renten gleich, die in etwa 1100 gewichteten Renten entspricht. Dazu soll die Früherfassung ausgeweitet, die zeitliche Befristung von Integrationsmassnahmen aufgehoben und ein interprofessionelles Assessment des Versicherungsfalls durch die IV-Stelle eingeführt werden. Als weitere Massnahme ist die Einführung eines Personalverleihs geplant, der den Zugang der Versicherten zum Arbeitsmarkt erleichtern soll. Es geht hauptsächlich darum, die mit der 5. IV-Revision getroffenen Massnahmen zu verstärken, die sich an Personen mit psychischer Beeinträchtigung richten. Diese Versichertengruppe macht 40 Prozent der IV-Rentenbezüger und IV-Rentenbezügerinnen aus.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es handelt sich dabei zwar nur um Schätzungen aufgrund praktischer mehrjähriger Erfahrungen, aber die Zahlen dürften sich als realistisch erweisen, sofern sich Versicherte und Arbeitgeber der Integration und Wiedereingliederung verschreiben. Im Übrigen läuft die Wiedereingliederung bereits sehr gut, hat sie doch seit 2003 (dem Jahr mit dem höchsten Zuwachs) weitgehend dazu beigetragen, dass die Neurenten um 49 Prozent anstatt der erwarteten 20 Prozent gesunken sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die 5. IV-Revision trat 2008 in Kraft. Die Implementierung des neuen Leistungssystems dauerte über ein Jahr, sodass die Massnahmen erst ab 2011 mit der nötigen zeitlichen Distanz erstmals auf ihre Auswirkungen untersucht werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Gemäss einer Studie aus dem Jahr 2003 ist die Bereitschaft von Schweizer Arbeitgebern, Menschen mit Behinderung einzustellen, relativ gross. Jedoch bestehen in der Praxis einige Hindernisse. Diese konnten im Rahmen der 4. und 5. IV-Revision beseitigt werden, dank der laufenden Einführung neuer Massnahmen: Früherfassung und Frühintervention, finanzielle Anreize zur Erhaltung des bestehenden Arbeitsplatzes oder Wiederaufnahme einer Tätigkeit, Jobcoaching und bessere Information von Arbeitgebern. Eine Untersuchung bei den IV-Stellen ergab, dass 2007 5800 IV-Bezüger und IV-Bezügerinnen eingegliedert werden konnten, und das vor Inkrafttreten der 5. IV-Revision. 2009 konnten 8900 Personen in den Arbeitsmarkt integriert werden, trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds. Zweifelsohne haben beide Revisionen die Situation von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Die Analyse dazu erfolgt im Rahmen des zweiten Forschungsprogramms der IV (FoPIV 2), das sich mit den Auswirkungen der 5. IV-Revision befasst, sowie eines nach Inkrafttreten der IV-Revision 6a implementierten Monitorings.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Gegenwärtig liegen dazu keine näheren Angaben vor. Sobald man sich auf hinlängliche Zahlen und Erfahrungen aus der Praxis stützen kann, wird eine Evaluation vorgenommen. Dies wird ab 2011 der Fall sein. Jedoch stützen sich die Optimierung und Flexibilisierung der Anreizmassnahmen für Arbeitgeber, wie von der 6. IV-Revision vorgesehen, schon auf die Erfahrungen der IV-Stellen und die Schlussfolgerungen der im Rahmen des ersten Forschungsprogramms IV (FoPIV) durchgeführten Studien. Aufschlussreich waren in diesem Zusammenhang insbesondere die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Untersuchung von Dossiers von Versicherten mit psychischer Beeinträchtigung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hinzu kommt, dass die 6. IV-Revision auf Beratung und Betreuung von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern setzt. Laut Studien ist die Zusammenarbeit mit Unternehmen nämlich ein zentraler Erfolgsfaktor. Diese Massnahme entspricht einem Bedarf der Unternehmen und hat bei der Vernehmlassung zum Entwurf zur IV-Revision 6b denn auch ein sehr positives Echo gefunden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Einführung eines Personalverleihs als neue IV-Massnahme wird derzeit geprüft. Die Erfahrungen im Rahmen eines Pilotversuchs zeigen, dass diese Massnahme für die Arbeitgeber einen Anreiz darstellt, invalide Personen einzustellen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Das zweite Massnahmenpaket der 6. IV-Revision sieht Einsparungen in 100-Millionen-Franken-Höhe jährlich durch Ablösung und Vermeidung von IV-Renten durch erfolgreiche Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt vor. Das funktioniert nur, wenn genug bisherige IV-Rentnerinnen und -Rentner eine dauerhafte Anstellung im Arbeitsmarkt finden. Um beurteilen zu können, ob das Einsparpotenzial durch Ablösung von Renten durch Wiedereingliederung realistisch ist, werden die bisherigen Ergebnisse der Bemühungen der 5. Revision ausgewertet. Es interessiert besonders der nachhaltige Erfolg im Arbeitsmarkt in Bezug auf die besondere Gruppe der psychisch Kranken, bei denen der Bundesrat ein so grosses Einsparpotenzial annimmt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Auf welchen Statistiken beruhen die Annahmen für die Realisierung der Einsparquote von über 100 Millionen im zweiten Massnahmenpaket?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie viel nachhaltig erfolgreiche Integrationen von psychisch Kranken in den ersten Arbeitsmarkt haben die Massnahmen der 5. IV-Revision gebracht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist aufseiten der Arbeitgeberschaft ein Anstieg von Nischenarbeitsplätzen zu verzeichnen, oder gibt es zumindest konkrete Anzeichen, dass die Bereitschaft wächst, Leistungsschwächere anzustellen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Gibt es konkrete Erfolgsausweise und Evaluationen in Bezug auf die vorgeschlagenen Anreize für Arbeitgeber, Arbeitsplätze zu schaffen für Menschen mit einer Krankheits- und Rentenkarriere?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Erfolgskontrolle der Eingliederungsmassnahmen der 5. IV-Revision</value></text></texts><title>Erfolgskontrolle der Eingliederungsmassnahmen der 5. IV-Revision</title></affair>