{"id":20104010,"updated":"2023-07-27T20:01:24Z","additionalIndexing":"52;Meeressäugetier;biologische Vielfalt;Jagdvorschrift;Schutz der Tierwelt","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2710,"gender":"f","id":3907,"name":"Thorens Goumaz Adèle","officialDenomination":"Thorens Goumaz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-12-15T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4816"},"descriptors":[{"key":"L05K1401060104","name":"Meeressäugetier","type":1},{"key":"L04K06010408","name":"Schutz der Tierwelt","type":1},{"key":"L05K0601040801","name":"Jagdvorschrift","type":1},{"key":"L04K06030306","name":"biologische Vielfalt","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-03-18T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-12-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-02-02T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1292367600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1355439600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2596,"gender":"f","id":1155,"name":"Frösch Therese","officialDenomination":"Frösch"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2692,"gender":"m","id":3889,"name":"Hodgers Antonio","officialDenomination":"Hodgers"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2685,"gender":"m","id":3882,"name":"Girod Bastien","officialDenomination":"Girod"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2727,"gender":"m","id":3924,"name":"van Singer Christian","officialDenomination":"van Singer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2333,"gender":"m","id":241,"name":"Zisyadis Josef","officialDenomination":"Zisyadis"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2615,"gender":"m","id":1112,"name":"Müller Geri","officialDenomination":"Müller Geri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2650,"gender":"f","id":1293,"name":"John-Calame Francine","officialDenomination":"John-Calame"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2579,"gender":"m","id":1065,"name":"Leuenberger Ueli","officialDenomination":"Leuenberger-Genève"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2654,"gender":"m","id":1318,"name":"Schelbert Louis","officialDenomination":"Schelbert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2569,"gender":"f","id":806,"name":"Graf Maya","officialDenomination":"Graf Maya"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2716,"gender":"f","id":3913,"name":"Wyss Brigit","officialDenomination":"Wyss Brigit"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2696,"gender":"f","id":3893,"name":"Lachenmeier-Thüring Anita","officialDenomination":"Lachenmeier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2710,"gender":"f","id":3907,"name":"Thorens Goumaz Adèle","officialDenomination":"Thorens Goumaz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"10.4010","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Haltung des Bundesrates orientiert sich an den Bestimmungen des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfangs: Die Schweiz setzt sich einerseits für Schutzmassnahmen für bedrohte Walarten ein. Andererseits ist sie aber einem streng kontrollierten kommerziellen Walfang, dessen Fangzahlen und Fangmethoden einem internationalen Kontrollregime unterliegen, nicht verschlossen.<\/p><p>2. Seit 1986 gilt ein befristetes Moratorium für den kommerziellen Walfang, welches regelmässig überprüft werden muss. Der in Marokko diskutierte Kompromissvorschlag sah eine auf wenige Arten beschränkte und zeitlich befristete Wiederaufnahme des kommerziellen Walfanges vor. Er beinhaltete aber keine fixen Quoten, sondern lediglich die Rahmenbedingungen, unter welchen dieser möglich gewesen wäre. Fangquoten wären zu einem späteren Zeitpunkt erst auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Komitees, welches die Internationale Walfangkommission berät, festgelegt worden. Die Schweiz legt ihre Position immer gestützt auf die Empfehlungen dieses Komitees fest. Das Wissenschaftliche Komitee ist anerkanntermassen das einzig kompetente Gremium, um Aussagen über Bestandesgrösse, Fortpflanzung, Gefährdung usw. der Walpopulationen zu machen. Die Empfehlungen des Komitees werden sowohl von Walfanggegnern als auch -befürwortern respektiert.<\/p><p>3. Gemäss Kompromissvorschlag wäre nur eine beschränkte Bejagung von Arten infrage gekommen, für welche die aktuellen wissenschaftlichen Daten dem Wissenschaftlichen Komitee eine Einschätzung erlaubt hätten, dass eine konservative Quote die bejagte Art in ihrem Bestand nicht gefährden würde.<\/p><p>Nach dem Übereinkommen ist in einem Schutzgebiet ein kommerzieller Walfang grundsätzlich nicht zulässig. Die Vertragsstaaten können jedoch Vorbehalte einreichen, was Japan für das in der Antarktis errichtete Schutzgebiet getan hat. Das Ansinnen Japans, auch im antarktischen Schutzgebiet kommerziellen Walfang zu betreiben, wurde kontrovers beurteilt. Aus der Sicht der Schweiz hätte es der Kompromissvorschlag ermöglicht, den derzeit zu wissenschaftlichen Zwecken betriebenen Walfang Japans in diesem Gebiet in stark reduziertem Umfang durch international überwachte Quoten für kommerzielle Fangaktivitäten zu substituieren. Motivation für die Haltung der Schweiz war, dass dadurch die Zahl der jährlich erlegten Wale hätte verringert werden können und der Walfang einem internationalen Kontrollregime unterstellt worden wäre.<\/p><p>4. Für Arten, welche aufgrund der wissenschaftlichen Datenlage als gefährdet eingestuft werden, ist eine Wiederaufnahme der Jagd auch in beschränktem Ausmass ausgeschlossen.<\/p><p>5.\/6. Eine nachhaltige Nutzung natürlicher Populationen steht nicht im Gegensatz zu Bestrebungen zur Erhaltung der Biodiversität. Eine nachhaltige Nutzung von Lebensräumen ist oft ein Garant für die Erhaltung einer hohen Artenvielfalt. <\/p><p>7. Seit der Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens vom 2. Dezember 1946 zur Regelung des Walfangs (SR 0.922.74) im Jahr 1980 vertritt die Schweiz die gleiche Position, die sich nach den Prinzipien des Übereinkommens richtet. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Ausrichtung der schweizerischen Haltung nach den Prinzipien des Übereinkommens, aber auch nach denjenigen des Übereinkommens vom 5. Juni 1992 über die Biologische Vielfalt (SR 0.451.43), das sowohl die Erhaltung der biologischen Vielfalt als auch deren nachhaltige Nutzung propagiert, der Grundhaltung der Bevölkerung entspricht.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Internationale Walfangkommission (IWC) hat diesen Sommer in Marokko getagt, um einen Kompromiss zwischen Anhängern und Gegnern des Walfangs zu finden. Norwegen, Island und Japan wünschen eine erneute Freigabe des kommerziellen Walfangs. Die Schweiz unterstützte eine sogenannte Kompromisslösung: Der Walfang soll durch eine progressive Senkung der Zahl der zu jagenden Wale und durch eine Beschränkung auf bestimmte Walarten stark kontrolliert werden. Dabei handelt es sich faktisch um nicht mehr und nicht weniger als eine Befürwortung der Wiederfreigabe des kommerziellen Walfangs. <\/p><p>NGO haben sich gegen ein Kippen des Walfangmoratoriums gewehrt, da dies - mitten im Jahr der Biodiversität - ein sehr negatives Signal senden würde und die Wiederfreigabe des Walfangs jegliche Rückkehr zu einem strengeren Schutz quasi unmöglich machen würde. Gefährdete Arten wie der Seiwal und der Finnwal könnten für kommerzielle Zwecke gejagt werden. Eine bis jetzt geschützte Zone in der Antarktis stünde zudem neu für eine begrenzte Zahl von Fängen offen. Ausserdem garantiert nichts, dass die Quoten nach wissenschaftlichen Kriterien und nicht nach einem politischen Kompromiss festgelegt würden.<\/p><p>Folglich stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Ist der Bundesrat der Walfangkommission 1979 nicht mit dem Ziel beigetreten, aktiv und glaubhaft zum Schutz der Wale beizutragen?<\/p><p>2. Wie wird die Haltung der Schweiz wissenschaftlich begründet?<\/p><p>3. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass diese Haltung eine Wiederaufnahme der Jagd von bedrohten Arten bedeutet und dass dadurch das Walrefugium in der Antarktis schwer beschädigt wird?<\/p><p>4. Inwiefern lässt sich dieser Angriff auf den Schutz bedrohter Arten rechtfertigen durch die Aufrechterhaltung einer Aktivität, die heute marginal ist, stark subventioniert wird und somit nicht einmal aus wirtschaftlicher Sicht nachhaltig ist? <\/p><p>5. Steht die schweizerische Haltung nicht in einem starken Widerspruch mit den Zielen des Internationalen Jahres der Biodiversität?<\/p><p>6. Wie passt diese Haltung mit der Strategie zur Biodiversität zusammen, die zurzeit vorbereitet wird?<\/p><p>7. Denkt der Bundesrat, dass diese Haltung das Empfinden der schweizerischen Bevölkerung widerspiegelt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Unterstützt die Schweiz den Walfang?"}],"title":"Unterstützt die Schweiz den Walfang?"}