{"id":20104015,"updated":"2023-07-28T13:40:02Z","additionalIndexing":"2841;Organverpflanzung;Prioritätensetzung;Management;Patient\/in","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2725,"gender":"m","id":3922,"name":"Favre Laurent","officialDenomination":"Favre Laurent"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-12-16T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4816"},"descriptors":[{"key":"L04K01050516","name":"Organverpflanzung","type":1},{"key":"L04K07030501","name":"Management","type":1},{"key":"L06K080701050101","name":"Prioritätensetzung","type":1},{"key":"L04K01050517","name":"Patient\/in","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-12-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2011-03-04T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1292454000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1355439600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2470,"gender":"f","id":435,"name":"Meyer-Kaelin Thérèse","officialDenomination":"Meyer Thérèse"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2521,"gender":"m","id":498,"name":"Neirynck Jacques","officialDenomination":"Neirynck"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2713,"gender":"m","id":3910,"name":"von Siebenthal Erich","officialDenomination":"von Siebenthal"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2533,"gender":"f","id":511,"name":"Simoneschi-Cortesi Chiara","officialDenomination":"Simoneschi-Cortesi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2474,"gender":"f","id":450,"name":"Bader Elvira","officialDenomination":"Bader Elvira"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2664,"gender":"m","id":3828,"name":"Cassis Ignazio","officialDenomination":"Cassis"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2675,"gender":"m","id":3872,"name":"Bourgeois Jacques","officialDenomination":"Bourgeois"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2725,"gender":"m","id":3922,"name":"Favre Laurent","officialDenomination":"Favre Laurent"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"10.4015","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das Vorsorgeprinzip sieht vor, dass einer eingetragenen Spenderin oder einem eingetragenen Spender eine relative Priorität zukommt, wenn diese oder dieser selbst eine Organspende benötigt. Dieses Modell, das das Vorsorgeprinzip fördern soll, räumt eingetragenen Spenderinnen und Spendern Priorität ein, indem als Zuteilungskriterium die \"Bereitschaft zur Organspende\" zu den üblichen Kriterien (medizinische Dringlichkeit, medizinischer Nutzen und Wartezeit) hinzugefügt wird. Die medizinischen Kriterien behalten dabei weiterhin ihre Bedeutung.<\/p><p>Konkret soll der Bonus für die Eintragung als Spenderin oder Spender post mortem im Punktesystem, das die Organzuteilung regelt, in Form von Zusatzpunkten vergeben werden.<\/p><p>Wenn die eingetragene Spenderin oder der eingetragene Spender selbst ein Organ benötigt, hat sie oder er somit auf der Warteliste bereits eine bessere Position. Es handelt sich dabei durch die Vergabe von Bonuspunkten um eine relative und nicht um eine absolute Priorität, die die eingetragenen potenziellen Organspenderinnen oder Organspender vor die anderen Patientinnen oder Patienten auf der Warteliste stellen würde. Im Übrigen müsste das Datum des Eintrages in das Spenderregister bei der Bewertung des Profils der Person, die das Organ benötigt, berücksichtigt werden, um eigennützige Eintragungen zu vermeiden.<\/p><p>Es muss betont werden, dass die relative Priorität, die den eingetragenen Spenderinnen oder Spendern zukommt, mit dem Prinzip der Behandlungsgleichheit und dem Prinzip der Nichtdiskriminierung nach Artikel 8 der Bundesverfassung bzw. Artikel 17 des Transplantationsgesetzes vereinbar ist.<\/p><p>Ich beauftrage den Bundesrat, die Möglichkeit zu prüfen, Artikel 18 Absatz 1 des Transplantationsgesetzes um einen Buchstaben d zu ergänzen und damit die massgebenden Kriterien um das Zuteilungskriterium der Bereitschaft zur Organspende zu erweitern. Die Einführung des Vorsorgeprinzips erfordert zudem die Schaffung eines Spenderregisters, das ebenfalls vom Gesetz vorgesehen werden muss.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass in der Schweiz nicht genügend Organe für Transplantationen zur Verfügung stehen. Es ist jedoch nicht belegt, dass mit der Einführung des Vorsorgeprinzips die Spendebereitschaft gefördert werden kann. Soweit ersichtlich, hat weltweit neben Israel denn auch nur ein Staat, Singapur, dieses Kriterium eingeführt (Singapur 1987), allerdings ohne den gewünschten Effekt: Die Spenderate ist nicht gestiegen. Zu der Auswirkung der neuen Regelung in Israel gibt es derzeit noch keine Auswertungen.<\/p><p>Der Bundesrat teilt zudem die Auffassung nicht, dass das Kriterium verfassungsmässig sei. Nach seiner Meinung ist es fraglich, ob das Vorsorgeprinzip mit dem Grundsatz der Rechtsgleichheit nach Artikel 8 Absatz 1 der Bundesverfassung vereinbar ist. Jedenfalls ist davon auszugehen, dass die Schweiz mit einem solchen Kriterium ihre internationalen Verpflichtungen verletzen würde: Das Zusatzprotokoll über die Transplantation von Organen und Geweben menschlichen Ursprungs zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin hält in seinem Artikel 3 nämlich fest, dass die Organe nach transparenten, objektiven und medizinisch fundierten Kriterien zugeteilt werden. Als medizinisches Kriterium - selbst wenn der Begriff weit verstanden wird - kann das Vorsorgeprinzip nun aber sicher nicht gelten.<\/p><p>Zu erwähnen bleibt, dass das Parlament sich im Rahmen der Beratung des Transplantationsgesetzes bereits mit diesem Kriterium befasst hat. Der Ständerat hat am 2. Juni 2004 einen entsprechenden Antrag deutlich abgelehnt (23 zu 8 Stimmen).<\/p><p>Es erscheint dem Bundesrat deshalb nicht angebracht, die Spendebereitschaft mit einer Massnahme fördern zu wollen, bei der sowohl die positiven Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Organen als auch die Vereinbarkeit mit den verfassungsmässigen Rechten und den internationalen Verpflichtungen der Schweiz stark infrage zu stellen sind.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Aufnahme des Vorsorgeprinzips in das Transplantationsgesetz zu prüfen, um die Organspende und die Solidarität des Systems zu fördern.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Organspende. Einführung des Vorsorgeprinzips"}],"title":"Organspende. Einführung des Vorsorgeprinzips"}