﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20104048</id><updated>2023-07-28T09:19:42Z</updated><additionalIndexing>12;2846;Geldwäscherei;Bodenmarkt;Grundstückerwerb durch Ausländer/innen;Wirtschaftsstrafrecht;Immobilieneigentum</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2632</code><gender>m</gender><id>1120</id><name>Sommaruga Carlo</name><officialDenomination>Sommaruga Carlo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-12-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4816</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1106020104</key><name>Geldwäscherei</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01020403</key><name>Bodenmarkt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05070109</key><name>Immobilieneigentum</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K050102010208</key><name>Wirtschaftsstrafrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0102040301</key><name>Grundstückerwerb durch Ausländer/innen</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-03-18T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-12-17T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2011-02-16T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2010-12-16T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2012-12-14T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2632</code><gender>m</gender><id>1120</id><name>Sommaruga Carlo</name><officialDenomination>Sommaruga Carlo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>10.4048</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Bundesbehörden haben sich zwischen 2005 und 2008 intensiv mit der Problematik möglicher Geldwäscherei im Bereich des Immobilienhandels auseinandergesetzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hatte im Januar 2005 in der Vernehmlassung zum Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Umsetzung der revidierten FATF/Gafi-Empfehlungen vorgeschlagen, die im Immobilienhandel tätigen Personen dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen, wenn sie den Handel gewerbsmässig für eigene oder fremde Rechnung betreiben und dabei Bargeld in erheblichem Wert entgegennehmen. Da das Vernehmlassungsverfahren eine breite Ablehnung des Antrags zur Unterstellung dieser Immobilienhandelstätigkeiten unter das Geldwäschereigesetz zutage förderte, passte der Bundesrat seinen Entwurf dementsprechend an. Bei der Beratung der Vorlage über die Umsetzung der revidierten FATF/Gafi-Empfehlungen im Jahre 2008 erachtete es auch das Parlament nicht für nötig, den Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes auf Immobilienmakler auszudehnen. Es wurde kein entsprechender Antrag gestellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Verzicht auf die Unterstellung der Immobilienmaklertätigkeit erklärt sich insbesondere dadurch, dass die Transaktionen im Allgemeinen über Finanzintermediäre getätigt werden, welche dem Geldwäschereigesetz unterstellt sind und somit die Sorgfaltspflichten auch im Zusammenhang mit Finanztransaktionen im Immobilienbereich einhalten müssen. Zudem kommen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches zur Bekämpfung der Geldwäscherei heute schon für jede Art von Transaktionen zur Anwendung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich die Verhältnisse im Bereich der Immobilienmaklertätigkeit seit 2008 nicht derart grundlegend geändert haben, dass eine Ausdehnung des Geltungsbereiches des Geldwäschereigesetzes auf diese Tätigkeit zurzeit erforderlich wäre. Der Bundesrat wird die Entwicklung aber aufmerksam verfolgen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hingegen prüft der Bundesrat einen möglichen Handlungsbedarf im Bereich der Zwangsverwertung. Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) sieht bei der Verwertung von Pfandgegenständen und insbesondere auch der Zwangsverwertung von Liegenschaften seit seinem Inkrafttreten 1889 unverändert die Barzahlung als Zahlungsmodalität vor (Art. 129 Abs. 1 sowie Art. 136 SchKG). Dabei gilt das die Zahlung entgegennehmende Betreibungs- oder Konkursamt nicht als Finanzintermediär im Sinne des Geldwäschereigesetzes und unterliegt daher nicht den besonderen Sorgfaltspflichten. Auch wenn in der Praxis bei einer Zwangsverwertung von Immobilien in der Regel anstelle der Barzahlung der Zahlungsnachweis über ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines Schweizer Finanzinstituts erfolgt, gibt es immer wieder Fälle, in denen die Zahlung des gesamten Kaufpreises oder zumindest von Teilen davon bar erfolgen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Seit einigen Monaten beobachtet man Immobilienkäufe zu Preisen, die jeder finanziellen Logik entbehren und deutlich über den Marktpreisen liegen. So wurden in Genf Villen, deren Marktwert bei lediglich 22 Millionen Franken lag, zu über 70 Millionen Franken verkauft. In der Presse wurden weitere ähnliche Fälle an der Waadtländer Riviera erwähnt. Dass jegliche Finanzlogik fehlt, zeigt deutlich, dass solche Transaktionen einer versteckten Logik folgen müssen. Es gibt Fachleute, darunter ein alt Bundesstrafrichter und Staatsanwalt aus dem Kanton Genf, die den Verdacht auf Geldwäscherei äussern. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Dispositiv gegen die Geldwäscherei bei Finanztransaktionen wird insbesondere aufgrund des Geldwäschereigesetzes immer engmaschiger. Andererseits bergen Anlagen am Finanzmarkt wegen der Turbulenzen an den Finanzmärkten ein hohes Risiko. Aus diesen beiden Gründen ist offensichtlich, dass Investitionen in Grund und Boden, insbesondere in der Schweiz, wo ein Immobilienmarkt herrscht, ein ausgezeichnetes Instrument für die Anlage von Geldern krimineller Herkunft sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gelder wie diejenigen, die auf dem Immobilienmarkt auftauchen, schädigen das Image der Schweiz. Vor allem aber werden sie nicht haltmachen vor anderen Objekten als Villen und damit zu einem starken Wachstum der Immobilienpreise führen, dies zum Nachteil der angestammten Eigentümerinnen und Eigentümer und der Mieterinnen und Mieter dieses Landes.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um den Immobilienmarkt vor Geldern krimineller Herkunft zu schützen, gäbe es eine einfache Massnahme: Die Immobilienmaklerinnen und -makler und die Notarinnen und Notare sind für den Bereich des Immobiliengeschäfts dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hat der Bundesrat Kenntnis von solchen problematischen Immobiliengeschäften?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, vorbeugende Massnahmen seien notwendig, damit Gelder krimineller Herkunft nicht in den Immobilienmarkt gelangen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist er nicht auch der Ansicht, das Geldwäschereigesetz müsse im erwähnten Sinn angepasst werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wenn er diese Ansicht nicht teilt, wie will er dann diesem Problem vorbeugen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Geldwäscherei im Immobiliensektor. Ausweitung des Geltungsbereiches des Geldwäschereigesetzes?</value></text></texts><title>Geldwäscherei im Immobiliensektor. Ausweitung des Geltungsbereiches des Geldwäschereigesetzes?</title></affair>