{"id":20104060,"updated":"2023-07-27T19:13:45Z","additionalIndexing":"32;Privatschulwesen;Bildungsforschung;Personendaten;Datenschutz;Vereinfachung von Verfahren;Statistik","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2623,"gender":"m","id":1109,"name":"Pfister Gerhard","officialDenomination":"Pfister Gerhard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-12-16T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4816"},"descriptors":[{"key":"L04K13020603","name":"Privatschulwesen","type":1},{"key":"L03K020218","name":"Statistik","type":1},{"key":"L05K1603010202","name":"Bildungsforschung","type":1},{"key":"L05K1203040202","name":"Personendaten","type":1},{"key":"L04K05020513","name":"Datenschutz","type":1},{"key":"L05K0503020801","name":"Vereinfachung von Verfahren","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-06-17T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-02-23T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1292454000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1308261600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2623,"gender":"m","id":1109,"name":"Pfister Gerhard","officialDenomination":"Pfister Gerhard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"10.4060","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Mit der Modernisierung der Erhebungen im Bildungsbereich werden gesamtschweizerisch die Qualität, die Vergleichbarkeit und die Aktualität der Daten verbessert. Zudem werden die Erhebungsprozesse vereinfacht. Mit dieser Modernisierung können wichtige Datenlücken geschlossen werden, was für die Steuerung des Bildungsraums Schweiz von grosser Bedeutung ist. Die Modernisierung der Erhebungen im Bildungsbereich ist ein gemeinsames Projekt von Bund und Kantonen, das sich auf Artikel 61a der Bundesverfassung (Qualitätssicherung und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz, Koordination der Anstrengungen, Zusammenarbeit durch gemeinsame Organe und andere Vorkehren) stützt.<\/p><p>Eine wichtige Lücke in der Bildungsstatistik betrifft die Privatschulen, die bis anhin ihre Daten nicht vollständig zur Verfügung gestellt haben.<\/p><p>Die Fragen des Interpellanten beantwortet der Bundesrat wie folgt:<\/p><p>1.\/5. Der Bundesrat erachtet es unter dem Gesichtspunkt sowohl der Rechtsgleichheit als auch der Verhältnismässigkeit durchaus als gerechtfertigt, dass Privatschulen, wie die öffentlichen Schulen, Daten für die Bildungsstatistik zur Verfügung stellen. Nur wenn alle Bildungsinstitutionen ihre Daten melden, ist es möglich, die von der Bildungspolitik geforderten Verlaufsanalysen zu erstellen. Mit Blick auf die Bedeutung der Privatschulen in der Schweiz ist es wichtig, dass die Leistungen des Privatschulsektors mit statistischen Daten abgebildet werden können. Wie bei allen Erhebungen des Bundes bei privaten juristischen Personen ist keine finanzielle Abgeltung vorgesehen.<\/p><p>2. Der Datenschutz ist jederzeit gewährleistet. Verknüpfungen von Daten sind nur in genau definierten Bereichen zulässig. Das Bundesstatistikgesetz schreibt in Artikel 18 Absatz 3 vor, dass in den Analysen und Veröffentlichungen keine Rückschlüsse auf Individuen möglich sein dürfen.<\/p><p>3. Die Erhebung von Individualdaten entspricht einem langjährigen Bedürfnis der Bildungssteuerung und -forschung, die u. a. auf die Analyse von Bildungsverläufen angewiesen sind. Alternativen zur Verwendung der AHV-Versichertennummer wurden geprüft, die Vorteile dieses Identifikators überwiegen jedoch klar: Durch die gesetzlich geregelte Verknüpfung von Daten aus verschiedenen Quellen und Registern kann in Zukunft für zahlreiche Fragestellungen auf aufwendige Spezialerhebungen verzichtet werden, was zur Reduktion der Belastung bei Befragten und zu erheblichen Einsparungen bei den Kosten für Erhebungen führen wird.<\/p><p>4. Die Gefahr von Verfälschungen durch die internationale Mobilität von Personen in Ausbildung wird als gering erachtet. Grössere Schwankungen von einem Jahr zum anderen werden analysiert und Veränderungen in der Auswertung der Bildungsstatistik erläutert.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Mit der Modernisierung der Erhebungen im Bildungsbereich sollen gesamtschweizerisch die Datenqualität, die Vergleichbarkeit und Aktualität der Daten verbessert sowie soll die Vereinfachung der Erhebungsprozesse erreicht werden. So sinnvoll dieses Projekt ist, so bedeutet es doch eine erhebliche, nicht zuletzt finanzielle Mehrbelastung, die insbesondere für Privatschulen, welche bekanntlich keine staatlichen Subventionen erhalten, unverhältnismässig ist. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Findet er es unter den Gesichtspunkten von Rechtsgleichheit und Verhältnismässigkeit (Art. 8 Abs. 1 bzw. 5 Abs. 2 der Bundesverfassung) nicht problematisch, dass private Schulen im gleichen Umfang wie staatliche Daten erheben müssen, im Gegensatz zu letzteren jedoch keine finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand erhalten?<\/p><p>2. Findet er es nicht auch datenschutzmässig problematisch, dass die Datenerhebung zwar anonymisiert bzw. pseudonymisiert erfolgt, die Verknüpfung der jährlich erhobenen Daten und die Anreicherung mit zusätzlichen Informationen aber die Anonymisierung laufend zerstört und Rückschlüsse auf Personen zulässt?<\/p><p>3. Findet er eine Erhebung der Individualdaten aller Personen inklusive Verknüpfung mit dem jeweiligen Personenidentifikator AHVN13 wirklich nötig? Gibt es keine Alternativen, die eine moderne Bildungsstatistik ermöglichen?<\/p><p>4. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Erhebung von Daten vor allem bei international ausgerichteten Schulen (mit Klientel mit besonders hoher Mobilität) nicht die bildungsstatistischen Ergebnisse erheblich verfälschen wird?<\/p><p>5. Ist er bereit, das Bundesamt für Statistik zu beauftragen, in Absprache mit dem Verband schweizerischer Privatschulen nach einer privatschultauglichen Lösung mit Ausnahmen zugunsten des privaten Bildungswesens zu suchen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Nutzung der AHV-Versichertennummer für die Bildungsstatistik"}],"title":"Nutzung der AHV-Versichertennummer für die Bildungsstatistik"}