{"id":20104064,"updated":"2023-07-27T21:10:23Z","additionalIndexing":"28;24;Mikrofinanz;Arbeitslose\/r;Behinderte\/r;Invalidenversicherung;soziale Wiedereingliederung;Arbeitslosenversicherung;Sozialhilfe;Kredit","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2697,"gender":"m","id":3894,"name":"Lumengo Ricardo","officialDenomination":"Lumengo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktionslos","code":"FRAKTIONSLOS","id":99,"name":"Fraktionslos"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-12-16T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4816"},"descriptors":[{"key":"L06K110902010201","name":"Mikrofinanz","type":1},{"key":"L04K01040408","name":"Sozialhilfe","type":1},{"key":"L04K01040103","name":"Invalidenversicherung","type":1},{"key":"L04K01040102","name":"Arbeitslosenversicherung","type":1},{"key":"L03K110403","name":"Kredit","type":1},{"key":"L04K01040211","name":"soziale Wiedereingliederung","type":2},{"key":"L04K01040201","name":"Behinderte\/r","type":2},{"key":"L06K070202010401","name":"Arbeitslose\/r","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-12-12T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil die Urheberin \/ der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist","type":42}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2011-03-11T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1292454000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1323644400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2665,"gender":"m","id":3829,"name":"Tschümperlin Andy","officialDenomination":"Tschümperlin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2732,"gender":"f","id":3999,"name":"Prelicz-Huber Katharina","officialDenomination":"Prelicz-Huber"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2596,"gender":"f","id":1155,"name":"Frösch Therese","officialDenomination":"Frösch"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2726,"gender":"f","id":3923,"name":"Marra Ada","officialDenomination":"Marra"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2745,"gender":"m","id":4032,"name":"Jans Beat","officialDenomination":"Jans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2711,"gender":"m","id":3908,"name":"von Graffenried Alec","officialDenomination":"von Graffenried"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2727,"gender":"m","id":3924,"name":"van Singer Christian","officialDenomination":"van Singer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2579,"gender":"m","id":1065,"name":"Leuenberger Ueli","officialDenomination":"Leuenberger-Genève"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2706,"gender":"m","id":3903,"name":"Rielle Jean-Charles","officialDenomination":"Rielle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2023,"gender":"m","id":724,"name":"Brélaz Daniel","officialDenomination":"Brélaz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2738,"gender":"m","id":4018,"name":"Maire Jacques-André","officialDenomination":"Maire Jacques-André"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2696,"gender":"f","id":3893,"name":"Lachenmeier-Thüring Anita","officialDenomination":"Lachenmeier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2697,"gender":"m","id":3894,"name":"Lumengo Ricardo","officialDenomination":"Lumengo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktionslos","code":"FRAKTIONSLOS","id":99,"name":"Fraktionslos"},"type":"author"}],"shortId":"10.4064","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Mikrokredite können einer grösseren Zahl von Empfängerinnen und Empfängern von Sozialleistungen die Möglichkeit bieten, wesentliche Einsparungen zu machen, ihr Selbstwertgefühl aufzubauen, Perspektiven zu erhalten und wieder auf die Beine zu kommen. Zugleich können sie Gemeinden und Kantone finanziell entlasten.<\/p><p>Zuständig für die Gewährung dieser rückzahlbaren Darlehen soll eine Einrichtung (z. B. Wirtschaftskammer, Wirtschaftsförderung, Gruppe erfahrener ehemaliger Führungskräfte) sein, die die eingereichten Projekte prüft und die genehmigten Projekte effizient betreut. Die Voraussetzungen für die Kreditvergabe sollen flexibel und dynamisch gehandhabt werden, damit gewissenhaft vorbereitete Projekte eine echte Chance auf diese Form der Unterstützung haben. Diese wird jedenfalls nicht teurer zu stehen kommen als die oft langfristige finanzielle Unterstützung wirtschaftlich an den Rand gedrängter Personen. Das Gesetz wird die Bedingungen für eine Rückzahlung bei Abbruch des Projekts (Abzug bis auf das Existenzminimum) und die allfälligen Zinskonditionen klar festhalten müssen.<\/p><p>Ein Beispiel: Die Sozialhilfe für eine Person beläuft sich auf mindestens 2500 Franken pro Monat oder 30 000 Franken pro Jahr. Erhält diese Person ein rückzahlbares Darlehen von 15 000 Franken, um eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen, und wird sie dadurch binnen sechs Monaten von der Sozialhilfe unabhängig, so spart die Gemeinde allein an Sozialhilfe mindestens 15 000 Franken ein.<\/p><p>Zudem zahlt diese Person fortan Steuern in der Höhe von etwa zwei Monatsgehältern. Bei einem monatlichen Mindesteinkommen von 3000 Franken sind das 6000 Franken pro Jahr, in einem halben Jahr also 3000 Franken. Zahlt sie zudem innert sechs bis zwölf Monaten das Darlehen zurück, so ergibt sich für die Gemeinde ein Gewinn von 33 000 Franken (15 000 plus 3000 plus 15 000 Franken).<\/p><p>Es ist gut denkbar, dass 10 bis 20 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe auf diese Weise wieder auf die Beine kommen. Eine Stadt oder ein Kanton mit 5000 Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern kann folgende Einsparungen erwarten: 5000 Empfängerinnen und Empfänger von je 2500 Franken: 12,5 Millionen Franken; 20 Prozent dieser Personen kommen von der Sozialhilfe los: 2,5 Millionen Franken; zwölf Monate zu 2,5 Millionen Franken sind jährliche Einsparungen von 30 Millionen Franken.<\/p><p>Ähnliche Beispiele könnten für die Invaliden- und die Arbeitslosenversicherung gegeben werden. Zu diesem Zweck sollen eine Vorstudie und gestützt darauf Pilotprojekte durchgeführt werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die vom Motionär geforderte gesetzliche Basis, dass Personen, die bei einer eidgenössischen Sozialversicherung oder bei der Sozialhilfe angemeldet sind, die Möglichkeit haben, einen Mikrokredit zu erhalten, besteht bereits in der Invalidenversicherung und in einer artgleichen Funktion in der Arbeitslosenversicherung. So sieht Artikel 18b IVG vor, eingliederungsfähigen Versicherten eine Kapitalhilfe zur Aufnahme oder zum Ausbau einer Tätigkeit als Selbstständigerwerbende zu gewähren. In Artikel 7 Absatz 2 IVV wird präzisiert, diese Kapitalhilfe könne entweder ohne Rückzahlungspflicht oder als zinsloses oder verzinsliches Darlehen gewährt werden. Auch die Arbeitslosenversicherung kennt ein entsprechendes Instrument: So regelt Artikel 71a Avig die Unterstützung zur Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit und kann Versicherte, die eine dauernde selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, durch die Ausrichtung von Taggeldern während der Planungsphase eines Projektes und\/oder durch Übernahme des Verlustrisikos unterstützen. Da die Sozialhilfe für die Einwohner der Schweiz nicht in die Zuständigkeit des Bundes fällt, gibt es für dieses System der sozialen Sicherheit keine vergleichbare Regelung auf Bundesebene.<\/p><p>Mit dem zurzeit im Rahmen von Artikel 68quater IVG laufenden Pilotprojekt Startkapital wird getestet, ob bzw. ab welcher Höhe sich eine einmalige finanzielle Leistung nach einer Rentenreduktion positiv auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auswirkt. Obwohl nicht der Mikrokredit im engeren Sinne im Vordergrund dieses Pilotprojekts steht, wird die Evaluation im Jahre 2013 indirekt auch Aussagen über Anreizwirkung und potenziellen Erfolg über die Kapitalauszahlung einer vergleichbar kleinen Summe an IV-Rentner und -Rentnerinnen erlauben. Sollte das Pilotprojekt erfolgversprechende Resultate zeigen, könnte die nationale IIZ-Fachstelle ein entsprechendes Projekt Mikrokredite verfeinert in allen beteiligten IIZ-Institutionen austesten. <\/p><p>Aus dem Dargelegten folgt, dass zurzeit kein Bedarf für eine Ergänzung der gesetzlichen Grundlagen besteht.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass für Personen mit Leistungen der Sozialhilfe, der Invaliden- oder der Arbeitslosenversicherung Mikrokredite bereitgestellt werden können.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Mikrokredite für Personen mit Leistungen der Sozialhilfe, der Invaliden- oder der Arbeitslosenversicherung"}],"title":"Mikrokredite für Personen mit Leistungen der Sozialhilfe, der Invaliden- oder der Arbeitslosenversicherung"}