{"id":20104078,"updated":"2023-07-28T11:49:52Z","additionalIndexing":"34;28;Zertifizierung;Konsumenteninformation;Jugendschutz;Gütezeichen;Internet","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion 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Juni 2010 führt der Bundesrat aus, dass es u. a. bei Internetangeboten nur vereinzelt Schutzmassnahmen gebe. Deshalb liege hier die Hauptverantwortung für eine altersgerechte Mediennutzung bei den Eltern. Viele Eltern haben aber selber mit Internet und Computerspielen keine Erfahrung oder sind damit überfordert. Um die Eltern zu unterstützen, ist eine einheitliche und verbindliche Zertifizierung von Internetseiten zu schaffen. Diese Zertifizierung ermöglicht Eltern und Jugendlichen eine altersgerechte Beurteilung der Inhalte. Die Provider sind zu verpflichten, dass sie die Einstufung der bei ihnen aufgeschalteten Internetseiten-Inhalte transparent machen und die technische Zugänglichkeit entsprechend einschränken.<\/p><p>Das Pegi-System bietet sich als Referenz an, da es europaweit gilt. Damit wird eine internationale Durchsetzung der Zertifizierung erleichtert.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Motion fordert, dass Hosting-Provider den Zugriff auf die bei ihnen aufgeschalteten Internetseiten einschränken, auf der Basis einer verbindlichen Zertifizierung von Internetseiten durch eine unabhängige Stelle. Der Bundesrat lehnt diese Forderung ab, da sie äusserst aufwendig und gleichzeitig kaum wirksam ist. Erstens würde die verbindliche Zertifizierung von Internetseiten durch die geforderte Zertifizierungsstelle einen nicht zu bewältigenden Prüfaufwand darstellen. Alleine unter der .ch-Domain sind aktuell knapp 1,6 Millionen Internetadressen registriert. Weltweit liegt die Zahl von registrierten Internetadressen bei rund 200 Millionen mit schätzungsweise 250 Milliarden Websites. Zweitens können nur die in der Schweiz ansässigen Hosting-Provider in die Pflicht genommen werden, welche zudem auf eine verlässliche Weise prüfen müssten, welches Alter ein beliebiger Internetbesucher hat. Eine solche Regulierungsmassnahme würde auch deshalb von vornherein ins Leere laufen, da zweifelhafte Anbieter meist aus dem Ausland operieren. Zudem zeigt das prominente Beispiel von Wikileaks, dass Internetseiten in kürzester Zeit auf Server in einem anderen Land verlagert werden können und sich somit dem staatlichen Zugriff entziehen. <\/p><p>Beispiele aus dem Ausland lassen darauf schliessen, dass die alternative Möglichkeit, Inhalte-Anbieter von Websites stärker in die Pflicht zu nehmen, schwierig zu realisieren ist. In Deutschland ist die Revision des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMSTV) gescheitert, die darauf zielte, die dort ansässigen Anbieter von Internetseiten zu einer Alterseinstufung für entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte zu verpflichten. In der Umsetzung hätte der Anbieter von Internetseiten Vorkehrungen für eine technische Zugangsbeschränkung (z. B. mittels Altersverifizierung), eine zeitliche Einschränkung der Verfügbarkeit der Inhalte treffen müssen oder aber die Erkennbarkeit der Alterseinstufung für ein beim Internetnutzer installiertes EDV-Programm zum Jugendschutz gewährleisten müssen. Da grosse Bedenken gegenüber Realisierbarkeit und Durchsetzbarkeit bestehen und aktuell noch kein verlässliches EDV-Programm zum Jugendschutz zur Verfügung steht, haben die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein das Vorhaben im Dezember 2010 abgelehnt.<\/p><p>Auch das in der Motion erwähnte Pegi-System, welches sich europaweit im Bereich der Offline-Computerspiele bewährt hat, sieht sich im Online-Bereich neuen Herausforderungen gegenüber. Der Pegi Online Safety Code (Posc) soll ein Mindestmass an Schutz für Minderjährige in einer Online-Spielumgebung gewährleisten und basiert auf einer Selbstverpflichtung von Herstellern und Anbietern, unpassende Materialien von ihrer Website zu entfernen und für ein angemessenes Verhalten ihrer Nutzer zu sorgen. Jedoch sind Vertrieb und Verfügbarkeit von Online-Spielen viel schwieriger zu kontrollieren als bei Spielen auf physischen Datenträgern, ausserdem entsteht bei den sogenannten Netzwerkspielen ein ständiger Überwachungsaufwand.<\/p><p>Aus fachlicher Sicht bieten deshalb am ehesten Filtersysteme eine wirksame Schutzlösung. Hier besteht die Möglichkeit, dass solche Filter direkt beim Internetzugangsprovider aktiviert werden und einen Schutz für den gesamten Internetzugang eines Kunden bieten oder aber entsprechende Software-Programme auf den jeweiligen Geräten, die für den Internetzugang genutzt werden, installiert werden. Aktuelle Untersuchungen in Europa zeigen, dass solche Systeme zwar wirksam sind, jedoch bei interaktiven Funktionalitäten von Websites nur einen begrenzten Schutz bieten. Die notwendige Begleitung der Internetaktivitäten von Minderjährigen durch erwachsene Bezugspersonen ersetzen sie nicht.<\/p><p>Der Bundesrat setzt deshalb aktuell den Hauptfokus auf die Sensibilisierung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrpersonen für die Chancen und Gefahren, die mit der Nutzung von elektronischen und interaktiven Medien verbunden sind. Er hat am 11. Juni 2010 das Nationale Programm Jugendmedienschutz und Medienkompetenzen verabschiedet und wird dieses in den Jahren 2011 bis 2015 unter Beteiligung der Medienbranche umsetzen.<\/p><p>Gleichzeitig wird der Bundesrat trotz der genannten Schwierigkeiten alle Möglichkeiten prüfen, um den Jugendschutz im Internet zu verbessern. Dazu ist er bereits durch die überwiesenen Motionen Schweiger 06.3170, \"Bekämpfung der Cyberkriminalität zum Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken\", und Hochreutener 06.3554, \"Ausdehnung der Motion Schweiger auf Gewaltdarstellungen\", beauftragt. Namentlich prüft er dabei, welche gesetzlichen Massnahmen zur Verhinderung von Kinderpornografie und Gewaltdarstellungen im Internet getroffen werden können, insbesondere ob die Internetanbieter zu verpflichten sind, einerseits den Internetnutzern die zur Filterung von Internetinhalten notwendigen Programme sowie alle nötigen Informationen zu deren Einstellung und Nutzung kostenlos zur Verfügung zu stellen und andererseits ihre Server regelmässig zu scannen, um die Rechtmässigkeit der dort gespeicherten Daten zu gewährleisten.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Zertifizierung von Internetseiten durch eine branchenunabhängige Stelle einzuführen, in Anlehnung an das für Computerspiele geltende \"Pan European Game Information\"-System (Pegi).<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Zertifizierung von Internetseiten"}],"title":"Zertifizierung von Internetseiten"}