{"id":20104088,"updated":"2023-07-28T08:45:36Z","additionalIndexing":"24;10;finanzieller Verlust;Abwertung;Euro;Währungsgebiet;wirtschaftliche Auswirkung;IWF;Zahlungsfähigkeit;Staatsverschuldung;Währungssystem","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-12-16T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4816"},"descriptors":[{"key":"L04K11010201","name":"Euro","type":1},{"key":"L05K1103010101","name":"Abwertung","type":1},{"key":"L03K110104","name":"Währungssystem","type":1},{"key":"L06K050702010103","name":"Zahlungsfähigkeit","type":1},{"key":"L03K110803","name":"Staatsverschuldung","type":1},{"key":"L04K11010404","name":"Währungsgebiet","type":2},{"key":"L04K07040404","name":"wirtschaftliche Auswirkung","type":2},{"key":"L06K070302010205","name":"finanzieller Verlust","type":2},{"key":"L05K1101010104","name":"IWF","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-03-18T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-06-09T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-02-16T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1292454000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1307570400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2415,"gender":"m","id":352,"name":"Schlüer Ulrich","officialDenomination":"Schlüer"},"type":"speaker"}],"shortId":"10.4088","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat geht grundsätzlich davon aus, dass der Euro fortbestehen wird und dass er die relevante Währung für das Gros der Schweizer Exporte bleiben wird. Ein Aufbrechen oder eine Reorganisation des Euroraums könnte gravierende volkswirtschaftliche Auswirkungen in Europa und somit auch in der Schweiz haben. Derartige Verwerfungen sollten möglichst vermieden werden. Gelingt dies nicht, so ist auf eine möglichst geordnete Anpassung hinzuwirken.<\/p><p>1. Der Bundesrat verfolgt die Situation aufmerksam und befasst sich mit der Entwicklung im Euroraum und den Risiken für die Schweiz. Er berücksichtigt verschiedene Szenarien für den weiteren Krisenverlauf im Euroraum, wozu auch der Extremfall eines teilweisen Zusammenbruchs der Währungsunion gehört. Untersucht werden die Auswirkungen (i) auf die Exportwirtschaft und das Wachstum, (ii) auf die Wechselkursentwicklung, (iii) auf die Gewinnausschüttungen der SNB, (iv) auf die Risikopositionen der Finanzinstitute und Pensionskassen, (v) auf die Rahmenbedingungen für die Steuerverhandlungen der Schweiz sowie (vi) auf die finanzielle Einbindung der Schweiz. <\/p><p>2. Mutmassungen über die Folgen eines Zusammenbruchs der Währungsunion sind in jedem Sinne hochspekulativ. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist daher ein Fokus auf unmittelbar unter Druck geratene Mitgliedstaaten des Euroraums angemessen. Gegenüber diesen Staaten zeigt sich, dass die schweizerischen Banken im Vergleich zu ihren gesamten Forderungen gegenüber dem Ausland wenig exponiert sind und auch vom Markt als wenig exponiert eingestuft werden. Wenngleich die Bruttoforderungen gegenüber einzelnen peripheren Eurostaaten umfangreich erscheinen mögen, so zeigt sich bei der Analyse der Einzelpositionen, dass die umfassenden Risikoabsicherungsmechanismen der schweizerischen Banken zu geringen Nettopositionen gegenüber diesen Staaten geführt haben. Auch die Risikopositionen von schweizerischen Versicherungen und Pensionskassen gegenüber diesen Staaten können als moderat eingestuft werden.<\/p><p>3. Grundsätzlich bewilligt der IWF Kredite nur unter der Bedingung, dass mittelfristig eine nachhaltige Schuldensituation erreicht werden kann. Gleichzeitig ist es auch Aufgabe des IWF, seine Mitglieder dazu anzuhalten, ihre Schulden vollumfänglich zu bedienen. Sieht sich ein IWF-Mitglied ausserstande, seine Schulden zu bedienen, dann kann es den IWF um Unterstützung bei einer Umschuldung ersuchen. Derartige Umschuldungen können auch durch einen IWF-Kredit flankiert werden, wie es z. B. vor einigen Jahren in Uruguay der Fall war.<\/p><p>Dass auch Mittel des IWF Teil einer Schuldenrestrukturierung werden, ist nicht wahrscheinlich: Der IWF stellt basierend auf strengen Anpassungsprogrammen auch dann Mittel zur Verfügung, wenn andere Gläubiger ausfallen. Die mit dem IWF vereinbarten Anpassungsprogramme gewährleisten denn auch für die anderen Gläubiger die Stabilisierung der Lage. Zudem geniesst der IWF de facto einen vorrangigen Gläubigerstatus.<\/p><p>Das Bekanntwerden der Nichtbedienung von Schulden durch ein Land ist in der Regel ein hinreichend klares Signal für öffentliche und private Gläubiger, keine weiteren Mittel zur Verfügung zu stellen.<\/p><p>4. Der IWF beansprucht Mittel nur von Mitgliedstaaten, deren Aussenbilanz als hinreichend stark angesehen wird. Gegenwärtig tragen im Rahmen des sogenannten Financial Transactions Plan rund 50 Länder zur Finanzierung der regulären Mittel des IWF bei. Derzeit nicht dazu gehören Griechenland und Irland. <\/p><p>Die Beiträge an die NKV werden analog zu den Quoten gehandhabt. Der IWF beansprucht also nur Mittel von Ländern, die eine hinreichend starke Aussenposition ausweisen. Scheiden Länder vorübergehend aus dem Transaktionsplan des IWF aus, dann verringert sich die zur Verfügung stehende Gesamtsumme. Nicht tangiert wird der maximal von den einzelnen Ländern zur Verfügung gestellte Beitrag.<\/p><p>5. Die Gläubiger des IWF bürgen bis zu dem über die Quoten und NKV vereinbarten Betrag. Die Transaktionen mit dem IWF sind sehr kleinen Risiken ausgesetzt. So ist der IWF seinen Verbindlichkeiten gegenüber den Mitgliedsländern immer nachgekommen und geniesst, wie oben beschrieben, einen de facto vorrangigen Kreditorenstatus. Auch weist er eine solide finanzielle Struktur auf, denn er baut Reserven auf, in Höhe von 20 Prozent der ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen aus den regulären Mitteln und den bilateralen Kreditlinien (sowie den NKV, sofern diese aktiviert sind). Per Ende Dezember 2010 betrugen diese Reserven rund 110 Milliarden Dollar. Schliesslich bildet der IWF Rückstellungen, die bei Ausfällen herbeigezogen werden können. Diese Rückstellungen liegen momentan bei umgerechnet rund 11 Milliarden Franken und sollen mittelfristig auf rund 22 Milliarden Franken aufgestockt werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Obwohl die EU-Regierungen ein Auseinanderbrechen des Euro für unmöglich erklären, muss im Extremfall damit gerechnet werden.<\/p><p>1. Welche Vorsichtsmassnahmen hat der Bundesrat für diesen Fall getroffen? Existiert ein solcher Plan?<\/p><p>2. Welche Folgen sieht er für die Banken, Versicherungen und die Pensionskassen?<\/p><p>3. Wie wird der Bundesrat reagieren, wenn ein IWF-Kreditnehmerland seine Schulden nicht mehr zurückbezahlen kann? Wird dieses Land vom Schweizer Kapitalmarkt ausgeschlossen?<\/p><p>4. Wer übernimmt die 6,9 Prozent IWF-Quoten jener fünf Länder (Italien, Spanien, Irland, Griechenland, Portugal), falls diese insolvent werden? Sie gehören zu jenen NKV-Ländern, die Garantieversprechen abgegeben haben.<\/p><p>5. Der IWF würde im Falle eines Euro-Auseinanderfallens voraussichtlich Milliardenverluste erleiden. Wer würde den IWF retten?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Massnahmenplan im Falle eines Auseinanderbrechens des Euro"}],"title":"Massnahmenplan im Falle eines Auseinanderbrechens des Euro"}