﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20104106</id><updated>2025-11-14T07:48:13Z</updated><additionalIndexing>24;28;junger Mensch;Ausgaben der privaten Haushalte;Abzahlungsgeschäft;Konsumkredit;Verschuldung;soziales Problem</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2573</code><gender>f</gender><id>823</id><name>Bruderer Wyss Pascale</name><officialDenomination>Bruderer Wyss</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-12-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4816</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1104030102</key><name>Verschuldung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0107010204</key><name>junger Mensch</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070101020102</key><name>Abzahlungsgeschäft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11040305</key><name>Konsumkredit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701060102</key><name>Ausgaben der privaten Haushalte</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K010102</key><name>soziales Problem</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-03-18T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2011-03-04T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2010-12-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-03-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2744</code><gender>f</gender><id>4031</id><name>Ingold Maja</name><officialDenomination>Ingold</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2496</code><gender>f</gender><id>472</id><name>Haller Vannini Ursula</name><officialDenomination>Haller</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2600</code><gender>f</gender><id>1106</id><name>Häberli-Koller Brigitte</name><officialDenomination>Häberli-Koller</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2691</code><gender>m</gender><id>3888</id><name>Hiltpold Hugues</name><officialDenomination>Hiltpold</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2684</code><gender>f</gender><id>3881</id><name>Gilli Yvonne</name><officialDenomination>Gilli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2679</code><gender>f</gender><id>3876</id><name>Estermann Yvette</name><officialDenomination>Estermann</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2728</code><gender>m</gender><id>3931</id><name>Weibel Thomas</name><officialDenomination>Weibel</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2747</code><gender>f</gender><id>4036</id><name>Streiff-Feller Marianne</name><officialDenomination>Streiff</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2573</code><gender>f</gender><id>823</id><name>Bruderer Wyss Pascale</name><officialDenomination>Bruderer Wyss</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>10.4106</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Bei der in der Interpellation erwähnten Studie handelt es um eine vom Bundesamt für Justiz in Auftrag gegebene Internet-Befragung der Hochschule für soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz. Dabei zeigte sich, dass im Jahr 2007 38 Prozent der 18- bis 24-Jährigen in der Deutschschweiz Schulden hatten. Bei 30 Prozent stammte das Geld von Familienmitgliedern oder von Freunden. Die Hälfte hatte Schulden von weniger als 1000 Franken. Bei jeder zehnten Person lagen die Schulden über 2000 Franken, und jede siebte Person hatte Schulden, die höher als das monatliche Einkommen waren. Diese Zahlen geben auch dem Bundesrat zu denken. Dies gilt umso mehr, als bekannt ist, dass "Schuldnerkarrieren" ihren Anfang nicht selten bereits in jungen Jahren genommen haben (vgl. Motion Meier-Schatz 04.3640, Kleinkreditgesetz. Mehr Schutz für junge Erwachsene).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Es ist unbestritten, dass Teile der Wirtschaft mit ihren Angeboten auch und gerade ein jugendliches Publikum ansprechen und zum Konsum auffordern. Man denke an Bereiche wie Kleider und die Telekommunikation. Damit verbindet sich immer auch die Gefahr, dass Jugendliche und junge Erwachsene zur Finanzierung ihrer Konsumwünsche Schulden machen. Aufgrund der in Ziffer 1 erwähnten Studie steht allerdings nicht fest, dass sie dabei leichtfertiger als Erwachsene von den allgegenwärtigen Abzahlungs- und Kreditangeboten zur Finanzierung dieses Konsums Gebrauch machen. Die Tatsache, dass Jugendliche und junge Erwachsene hauptsächlich bei Verwandten und Freunden Schulden machen, deutet im Gegenteil darauf hin, dass sie ihre wirtschaftliche Situation bemerkenswert realistisch einschätzen. Das Problem Jugendlicher scheint insgesamt weniger die Verschuldung als die Versuchung zu sein, immer mehr zu konsumieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3.a. Der richtige Umgang mit Geld stellt keine Selbstverständlichkeit dar, sondern will gelernt sein. Angesprochen ist damit die (Volks-)Schule, für die die Kantone die primäre Verantwortung tragen. Ohne dass dafür ein eigenes Fach nötig wäre, können hier Fragen des Konsums und der Verschuldung zum Thema gemacht werden. Der Bundesrat begrüsst es, wenn die Schule dabei auch von privater Seite unterstützt wird, sei es von Schuldenberatungsstellen oder auch von den Kreditgebern (vgl. Motion Aeschbacher 07.3578, Fonds für Schuldenberatung und Verschuldungsprävention).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Bei der Frage nach einem weiter gehenden Handlungsbedarf unterscheidet die Interpellation zu Recht zwischen Minderjährigen und Volljährigen. Ist eine Person noch nicht 18 Jahre alt, so kann sie grundsätzlich keine Schulden ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, meist der Eltern, machen (Art. 19 Abs. 1 ZGB). Eine weitere Verschärfung dieses Regimes hätte die Eltern im Fokus. Ihnen wäre zu verbieten, Verträgen ihrer Kinder zuzustimmen, wenn die Kinder dafür bei ihnen oder bei Dritten Schulden machen müssen. Es versteht sich von selbst, dass die praktische Bedeutung einer solchen Anordnung so lange beschränkt bleibt, als die Eltern ihren Kindern das für den Konsum benötigte Geld auch schenken können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Etwas grössere Einflussmöglichkeiten bestehen bei jungen Erwachsenen. Machen sie Schulden, findet in der Regel das Bundesgesetz vom 23. März 2001 über den Konsumkredit (KKG; SR 221.214.1) Anwendung. Es verpflichtet die Kreditgeber dazu, die Kreditfähigkeit des Kreditnehmers zu überprüfen und bei einem negativen Resultat auf das Gewähren eines Kredits zu verzichten (Art. 22ff. KKG). Die Kreditfähigkeitsprüfung nimmt Bezug auf die Einnahmen und Ausgaben des Schuldners, nicht aber auf sein Alter. Der Gesetzgeber könnte dies korrigieren, indem er für Personen bis beispielsweise dem 25. Altersjahr strengere Kriterien für das Gewähren von Konsumkrediten aufstellt, als sie für ältere Kreditnehmer gelten. So könnte das Gesetz beispielsweise vorsehen, dass sich diese Gruppe von Kreditnehmern maximal in der Höhe eines Monatslohns verschulden darf. Damit würde allerdings erheblich in die Wirtschaftsfreiheit eingegriffen und in Bezug auf den Zugang zu Krediten eine "Zwei-Klassen-Gesellschaft" geschaffen, was der Bundesrat als kritisch erachtet. Weitere Vorschläge zur Verschuldungsprävention wurden in den bereits erwähnten Motionen Meier-Schatz und Aeschbacher aufgelistet. Sie richten sich an die Kreditgeber und reichen von der Forderung nach dem Erstellen eines Sozialschutzkonzepts zur Prävention von Kaufsucht und der Früherkennung kaufsuchtgefährdeter Käuferinnen und Käufer bis zur Einrichtung eines Entschuldungsfonds für jene Fälle, in denen die Verschuldungsprävention versagt hat.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Jugendverschuldung in der Schweiz nimmt zu. Gemäss einer Studie des Bundesamtes für Justiz sind ein Fünftel aller Jugendlichen sowie ein Drittel aller jungen Erwachsenen verschuldet. 80 Prozent aller Verschuldeten haben ihre Schulden vor dem 25. Lebensjahr gemacht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1.a. Wie schätzt der Bundesrat die diesbezügliche Entwicklung ein?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Teilt er die Einschätzung, dass es sich dabei um ein ernstzunehmendes und sich aktuell verschärfendes gesellschaftliches Problem handelt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2.a. Welche Rolle spielen bei dieser problematischen Entwicklung aus der Sicht des Bundesrates die in der Konsumwelt allgegenwärtigen Abzahlungs- und Kreditangebote, die sich implizit oder explizit an jugendliche Konsumierende richten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Wie schätzt er die Gefahr ein, dass diese Angebote die Jugendlichen und jungen Erwachsenen dazu verleiten, Schulden anzuhäufen, deren Abtragung sie kaum alleine zu bewältigen vermögen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3.a. Wie können die alters- und stufengerechte Prävention der Jugendlichen und die Förderung der Finanzkompetenz bereits in jungen Jahren verstärkt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Welchen weiter gehenden Handlungsbedarf sieht er:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- bei den Minderjährigen, die sich gemäss Artikel 19 Absatz 1 ZGB nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters durch ihre Handlung verpflichten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- bei den volljährigen Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Massnahmen gegen die steigende Jugendverschuldung</value></text></texts><title>Massnahmen gegen die steigende Jugendverschuldung</title></affair>