﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20104118</id><updated>2023-07-28T03:14:47Z</updated><additionalIndexing>24;04;Leistungsabbau;Lohnkosten;Finanzplanung;Sparmassnahme;Personalabbau beim Bund</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-12-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4816</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11080104</key><name>Finanzplanung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11080108</key><name>Sparmassnahme</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010104</key><name>Leistungsabbau</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L07K08060103010401</key><name>Personalabbau beim Bund</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070302020111</key><name>Lohnkosten</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-09-18T00:00:00Z</date><text>Zurückgezogen</text><type>17</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2011-02-23T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2010-12-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2012-09-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2661</code><gender>m</gender><id>1345</id><name>Müller Thomas</name><officialDenomination>Müller Thomas</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>10.4118</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Um zu verhindern, dass sich die finanzielle Situation der Schweiz weiter verschlechtert, hat der Bundesrat mit dem öffentlichen Haushalt mit grösster Vorsicht zu verfahren. Die Verschuldungspolitik der jüngsten Vergangenheit ist fatal und eine schwere Hypothek für kommende Generationen. Die Finanzpläne für die Jahre 2013-2015 rechnen erneut mit enormen Mehrbelastungen. Um den sozialen Wohlstand der Schweiz und ihrer Institutionen auch in Zukunft zu garantieren, wird der Bundesrat zu weiter reichenden Aufgabenreformen und -verzichten verpflichtet als gemäss Konsolidierungsprogramm geplant. Vor allem im Bereich der Bundesverwaltung sind weitere Entlastungen zu bewerkstelligen. Nicht nur ist eine weitere Reduktion des Personalbestands zwingend zu realisieren, sondern ebenso ist die gängige Lohnentwicklung kritisch zu hinterfragen und eine Reduktion des finanziellen Aufwands anzustreben. Die zahlreichen Privilegien, wie Sonderrechte und grosszügige Nebenleistungen des Bundespersonals (z. B. Familienzulagen, Vaterschaftsurlaub, Mutterschaftsversicherung, Kinderbetreuung), sind drastisch zu kürzen. Eine entsprechende Anpassung des Bundespersonalgesetzes ist vorzunehmen. Die Argumentation des Bundesrats, dass dies die Bundesverwaltung im Vergleichsmarkt schwächen würde, ist nicht stichhaltig. Ausserdem ist jegliche Überschreitung der gemäss den Vorgaben der Schuldenbremse definierten Ausgaben unzulässig und unter allen Umständen zu vermeiden. Die Schuldenbremse ist zudem auf sämtliche bisher nicht erfassten Bereiche auszuweiten. Zusätzlich ist der Handlungsspielraum der einzelnen Verwaltungszweige zu prüfen. Generell hat sich das Wachstum sämtlicher Ausgaben auf das BIP-Wachstum zu beschränken.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Nach Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2003 lag das durchschnittliche Ausgabenwachstum für die Zeitspanne von 2003 bis 2009 mit +2,6 Prozent unter dem durchschnittlichen nominalen Wirtschaftswachstum von +3,4 Prozent. Auch bei der laufenden Planung des Voranschlags 2012 und des Legislaturfinanzplans 2013-2015 ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass die Ausgaben nicht schneller wachsen als die Wirtschaft. Der Bundesrat verfolgt seit Längerem das Ziel einer Stabilisierung der Staatsquote. Er hat hierzu im Rahmen der Aufgabenüberprüfung ein Prioritätenprofil mit Zielwachstumsraten für 18 Aufgabenbereiche festgelegt, das insgesamt auf eine stabile Staatsquote ausgerichtet ist. Er wird im Rahmen der Legislaturfinanzplanung vertieft über dieses Prioritätenprofil und die Entwicklung der Staatsquote Bericht erstatten. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Vergleich zum durchschnittlichen Wachstum der Gesamtausgaben (2,6 Prozent) entwickelte sich dasjenige des Personalaufwandes in den Jahren 2003 bis 2009 mit durchschnittlich 1,5 Prozent unterproportional. Bereinigt man den Zuwachs zudem um den gewährten Teuerungsausgleich, so haben die Personalaufwendungen in der Zeitspanne zwischen 2003 und 2009 jährlich lediglich um durchschnittlich 0,5 Prozent zugenommen. Die Personalausgaben sind somit in den letzten Jahren weder im Vergleich zu den Gesamtausgaben des Bundes noch im Vergleich zur Wirtschaft überproportional gewachsen. Bis 2006 nahm der Stellenbestand des Bundes als Folge der Entlastungsprogramme 2003 und 2004 ab. Seit 2008 ist er allerdings wieder im Steigen begriffen, namentlich aufgrund der Schaffung neuer und der Intensivierung bisheriger Aufgaben durch das Parlament. Der Bundesrat hat diese Entwicklung erkannt und hat deshalb im Konsolidierungsprogramm 2012-2013 stellen- und lohnseitige Massnahmen im Umfang von 75 bis 90 Millionen Franken pro Jahr zur Reduktion des Personalkostenwachstums vorgesehen. Das Parlament hat diese Massnahmen bereits mit dem Voranschlag 2011 beschlossen. Der Bundesrat wird sie unabhängig von den Beschlüssen der eidgenössischen Räte zum Konsolidierungsprogramm weiterführen. Er hat also bereits Massnahmen zur Eindämmung des Kostenwachstums ergriffen. Gleichzeitig hat der Bundesrat mit der neuen Personalstrategie (2011 bis 2015) ein wichtiges Instrument geschaffen, um die Personalpolitik nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ zu steuern. Übergeordnetes Ziel ist dabei, die Leistungsfähigkeit der Bundesverwaltung auszubauen. Dabei bilden mehr Flexibilität, mehr Leistungsorientierung, eine vorausschauende Planung, bessere berufliche Perspektiven sowie die Stärkung der Personalführung die Schwerpunkte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die von der Motionärin geforderte Senkung des Personalaufwandes um 10 Prozent erachtet der Bundesrat als nicht realisierbar. Sie hätte den Abbau von rund 3400 Stellen und/oder einschneidende lohnseitige Kürzungen zur Folge. Hinzu kommt, dass die Verlässlichkeit und Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu einer bürgernahen Verwaltung, zum guten Funktionieren unseres föderalen Systems und nicht zuletzt auch nachhaltig zum Erfolg der Schweiz im internationalen Standortwettbewerb beiträgt. Dies hängt nicht nur von der Quantität, sondern in hohem Masse auch von der Qualität des Personals ab. Die geforderten Kürzungen würden die Attraktivität der Bundesverwaltung auf dem Arbeitsmarkt entscheidend schmälern und in der Folge die Aufgabenerfüllung erschweren.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, hinsichtlich der Finanzpläne 2013-2015 weiter reichende Konsolidierungs- und Verzichtmassnahmen zu prüfen und umzusetzen. Konkret wird der Bundesrat beauftragt, gemäss Artikel 143 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes im Legislaturfinanzplan 2013-2015 einen Plan zu unterbreiten, wie der Personalaufwand in der kommenden Legislatur um mindestens 10 Prozent entlastet werden kann. Die Kürzungen haben gezielt zu erfolgen und sollen auch mit Aufgabenverzichten oder Massnahmen zu Effizienzsteigerungen verbunden sein.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Forderung nach weiter reichenden Konsolidierungs- und Verzichtsmassnahmen</value></text></texts><title>Forderung nach weiter reichenden Konsolidierungs- und Verzichtsmassnahmen</title></affair>