{"id":20104130,"updated":"2023-07-27T20:01:01Z","additionalIndexing":"24;34;Post;Buchführung;Postfinance;Konto;Pensionskasse;Euro;Schutz der Privatsphäre;Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis;Kündigung eines Vertrags","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2503,"gender":"m","id":479,"name":"Kaufmann Hans","officialDenomination":"Kaufmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-12-17T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4816"},"descriptors":[{"key":"L05K1104010205","name":"Postfinance","type":1},{"key":"L05K0703020103","name":"Konto","type":1},{"key":"L05K0507020104","name":"Kündigung eines Vertrags","type":1},{"key":"L04K05020501","name":"Schutz der Privatsphäre","type":1},{"key":"L05K0502050101","name":"Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis","type":2},{"key":"L06K010401010205","name":"Pensionskasse","type":2},{"key":"L04K12020202","name":"Post","type":2},{"key":"L04K07030201","name":"Buchführung","type":2},{"key":"L04K11010201","name":"Euro","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-06-17T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-02-23T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1292540400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1308261600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2651,"gender":"m","id":1294,"name":"Füglistaller Lieni","officialDenomination":"Füglistaller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2311,"gender":"m","id":151,"name":"Miesch Christian","officialDenomination":"Miesch"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2681,"gender":"f","id":3878,"name":"Flückiger-Bäni Sylvia","officialDenomination":"Flückiger Sylvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2695,"gender":"m","id":3892,"name":"Killer Hans","officialDenomination":"Killer Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2712,"gender":"m","id":3909,"name":"von Rotz Christoph","officialDenomination":"von Rotz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2572,"gender":"m","id":820,"name":"Schibli Ernst","officialDenomination":"Schibli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2351,"gender":"m","id":268,"name":"Schenk Simon","officialDenomination":"Schenk Simon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2687,"gender":"m","id":3884,"name":"Graber Jean-Pierre","officialDenomination":"Graber Jean-Pierre"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2631,"gender":"m","id":1159,"name":"Schwander Pirmin","officialDenomination":"Schwander"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2415,"gender":"m","id":352,"name":"Schlüer Ulrich","officialDenomination":"Schlüer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2503,"gender":"m","id":479,"name":"Kaufmann Hans","officialDenomination":"Kaufmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"10.4130","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Im Rahmen der Kontoeröffnung durch Herrn Assange wurden gemäss Angaben der Post die relevanten Bundesvorschriften, namentlich das Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG; SR 955.0), eingehalten. Die regulatorischen Vorgaben - so auch das im vorliegenden Fall zur Anwendung kommende Reglement der SRO Post - schreiben bei der Eröffnung einer Geschäftsbeziehung keine Überprüfung der Domiziladresse vor.<\/p><p>Julian Assange hat bei der Kontoeröffnung Postfinance eine Korrespondenzadresse in der Schweiz bekanntgegeben. Die Mitteilung der Aufhebung der Geschäftsbeziehung zwischen Postfinance und Herrn Assange erfolgte an diese Korrespondenzadresse.<\/p><p>2. Das Postgeheimnis gemäss Artikel 321ter des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) gilt selbstverständlich auch für Postfinance. Schutzobjekt des Postgeheimnisses ist der Post- und Zahlungsverkehr. Die Kontoeröffnung respektive das Vorhandensein des Spendenkontos bei Postfinance wurde auf der Homepage von Wikileaks bekanntgegeben. Die Kontoschliessung sowie der Grund des Abbruchs der Geschäftsbeziehung mit Julian Assange wurden demgegenüber von der Post kommuniziert. Der Bundesrat stellt fest, dass mit diesem Vorgehen grundsätzlich keine Angaben zu dem über das fragliche Konto laufenden Zahlungsverkehr gemacht wurden. Die Beurteilung, ob die Post mit ihrer Kommunikation das Postgeheimnis verletzt hat, obliegt jedoch nicht dem Bundesrat, sondern den hierfür zuständigen Strafverfolgungsbehörden.<\/p><p>3. Die Bundesanwaltschaft ist eine Strafverfolgungsbehörde des Bundes. Sie entscheidet gestützt auf die anwendbaren Strafbestimmungen in eigener Kompetenz, ob, zu welchem Zeitpunkt und gegen wen ein Strafverfahren eröffnet wird.<\/p><p>4. Der Bundesrat hat ein Interesse daran, dass die Pensionskassen der Unternehmen mit Bundesbeteiligung einen angemessenen Deckungsgrad erreichen. Er legt grossen Wert darauf, dass im Rahmen von Sanierungsmassnahmen die versicherten Arbeitnehmenden einen massgeblichen Beitrag an die Sanierung leisten. Nachdem der Deckungsgrad der Pensionskasse Post per Ende 2008 unter 90 Prozent gefallen war, wurde ein Sanierungskonzept ausgearbeitet, an welchem sich die Arbeitgeberin wie auch die Arbeitnehmenden mittels verschiedener Massnahmen beteiligen (z. B. Sanierungsbeiträge auf dem versicherten Lohn und tiefere Verzinsungen der Sparkonti). Die aus dem Gewinn 2009 erfolgte Zuweisung in die Arbeitgeberbeitragsreserve (mit Verwendungsverzicht) der Pensionskasse Post ist ebenfalls Teil des Sanierungskonzeptes. Sie musste jedoch im Rahmen der Beurteilung der Zielerreichung 2009 durch den Bundesrat bewilligt werden.<\/p><p>5. Ob ein Kunde auf seinem Postkonto Guthaben in Schweizerfranken, Euro oder einer anderen Währung hat, ist im Hinblick auf das Ausfallrisiko nicht relevant. Sämtliche Kontogelder wie auch Anlagen (Kassenobligationen, Geldmarktgeschäfte) verfügen über analoge Garantiebestimmungen. Einzig das Kursänderungsrisiko auf den Anlagen und Kontoguthaben in fremder Währung geht an den Kunden über, sofern er das Guthaben nicht in der Fremdwährung verwendet. Die Finanzanlagen von Postfinance in Euro wie auch in allen anderen Währungen unterliegen den Anlagerichtlinien und Risikovorgaben des Verwaltungsrates Post, welcher eine vorsichtige Anlagestrategie verfolgt. Postfinance hat zudem sämtliche Investitionen in Fremdwährungen in ihrem Finanzanlagenportfolio abgesichert.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Laut dem Pressecommuniqué vom 6. Dezember 2010 beendete die schweizerische Postfinance mit sofortiger Wirkung die Geschäftsbeziehung mit Wikileaks-Gründer Julian Assange. Die Beantwortung diverser Fragen in der Fragestunde war unbefriedigend. Da es sich bei der Postfinance um ein Unternehmen des Bundes handelt, ergeben sich folgende Fragen:<\/p><p>1. Wurden bei der Kontoeröffnung sämtliche relevanten Bundesvorschriften (GwG usw.) eingehalten?<\/p><p>Wie konnte die Postfinance die Kontokündigung zustellen, wenn Wikileaks gar keinen Wohnsitz in der Schweiz unterhält?<\/p><p>2. Wurde durch die Bekanntmachung der Kontosperrung nicht nachweislich ein zentrales schweizerisches Grundrecht, nämlich der Schutz der Privatsphäre (gemäss BV, Art. 13), verletzt? Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit sich solche Verletzungen des Privatsphärenschutzes in Zukunft nicht wiederholen? Noch bei der Behandlung der Post-Vorlagen im Parlament wurde behauptet, dass nur die Post, zu der auch die Postfinance gehört, absoluten Privatsphärenschutz gewähre. Wurden die Kunden darauf aufmerksam gemacht, dass das Postgeheimnis für die Postfinance nicht gilt?<\/p><p>3. Weshalb ist bislang keine Untersuchung der Vorkommnisse durch die Bundesanwaltschaft erfolgt?<\/p><p>4. Weshalb werden die jährlichen Zuwendungen an die Post-Pensionskasse von rund 250 Millionen Schweizerfranken aus dem Gewinn entnommen und nicht vor dem Gewinnausweis als Personalkosten verbucht? Wieso erfolgen die Beiträge an die Pensionskasse nicht paritätisch, sondern nur einseitig durch den Arbeitgeber? Werden dadurch die realen Personalaufwendungen nicht stark verfälscht?<\/p><p>5. Welche Risiken bestehen bei der Postfinance bezüglich Euro, denn die Postfinance bietet bekanntlich solche Zinsanlagen bzw. Konti an?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Fragwürdige Geschäftspraktiken von Postfinance"}],"title":"Fragwürdige Geschäftspraktiken von Postfinance"}