﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20105121</id><updated>2023-07-28T13:09:43Z</updated><additionalIndexing>34;Kontrolle;Gewinn;Dienstleistungsunternehmen;Bundesamt für Kommunikation;Preisrückgang;Internet</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Fra.</abbreviation><id>14</id><name>Fragestunde. Frage</name></affairType><author><councillor><code>2705</code><gender>f</gender><id>3902</id><name>Rickli Natalie</name><officialDenomination>Rickli Natalie</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-15T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4813</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1202020105</key><name>Internet</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703060201</key><name>Dienstleistungsunternehmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11050501</key><name>Preisrückgang</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070302010206</key><name>Gewinn</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020313</key><name>Kontrolle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08040702</key><name>Bundesamt für Kommunikation</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2010-03-15T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2010-03-15T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2705</code><gender>f</gender><id>3902</id><name>Rickli Natalie</name><officialDenomination>Rickli Natalie</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>10.5121</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Switch legt die Preise selbst fest und muss sie zur Genehmigung unterbreiten. Genehmigt sie das Bakom nicht, gelten die alten Preise. Das Bakom kann zwar Switch zu einem neuen Preisantrag verpflichten und dabei Weisungen erteilen; es kann aber die Preise nicht selbst verfügen. Das Bakom prüft gegenwärtig einen Preisantrag von Switch. Dieser sieht aber für die Endkundenpreise keine Senkung vor, sodass kurzfristig nicht mit tieferen Preisen zu rechnen ist. Wie in der Antwort auf die Interpellation 09.2991 erläutert, sind die Domain-Namen-Preise in der Schweiz bereits vergleichsweise tief. Würden die Preise unter ein gewisses Niveau fallen, wäre die Zuverlässigkeit der Domain ".ch" gefährdet, da ein zu günstiger Preis Internet-Kriminelle anlocken kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Preise von Switch müssen kostenorientiert sein. Wie in der Antwort auf die Interpellation 09.2991 erläutert, übertraf die Entwicklung der Tätigkeit im Zusammenhang mit den Domain-Namen alle Erwartungen und überstieg jedes Jahr die buchhalterischen Prognosen. Das heisst konkret: Trotz einer starken Preissenkung in den letzten Jahren - der Preis eines Domain-Namens sank von 75 Franken im Jahr 2006 auf heute 17 Franken pro Jahr - hat Switch im Laufe der Jahre einen Einnahmenüberschuss - das heisst einen Gewinn, der über den angemessenen Gewinn, der Switch zusteht, hinausgeht - von inzwischen über 15 Millionen Franken erzielt. Das Bakom wird im Verlaufe dieses Jahres Kriterien für die Finanzierung von Projekten aus den Switch-Überschüssen definieren, damit das Geld ab 2011 verwendet werden kann. Es geht um Projekte und Aufgaben im öffentlichen Interesse und im Zusammenhang mit der Verwaltung des Domain-Namen-Systems. Beispiele sind etwa die Formulierung und Umsetzung einer nationalen Domain-Namen-Strategie oder Abklärungen zum Umgang mit künftigen generischen Domains mit einem Bezug zur Schweiz (z. B. ".geneva").&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Switch war nicht verpflichtet, das Bakom vorgängig über die Gründung von Switch plus zu informieren. Switch nimmt mit der Zuteilung und Verwaltung der ".ch"-Domain-Namen eine staatliche Aufgabe wahr und muss sicherstellen, dass sie die Konkurrentinnen von Switch plus nicht diskriminiert. Diese Frage prüft das Bakom gegenwärtig in einem Aufsichtsverfahren, das noch im Verlaufe der ersten Jahreshälfte zum Abschluss gebracht werden sollte.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Viele Fragen in der Interpellation 09.3991 wurden unkonkret beantwortet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wann werden die weiteren Preissenkungen erfolgen und um welchen Betrag?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die 15 Millionen Franken Gewinn gehen über den angemessenen Gewinn hinaus, der Switch zusteht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie ist das zu verstehen, und für welche konkreten Projekte soll das Geld verwendet werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Gründung von Switch plus ist plötzlich und ohne vorherige Absprache mit dem Bakom erfolgt. Wann ist mit Resultaten der diesbezüglichen Prüfung durch das Bakom zu rechnen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Switch</value></text></texts><title>Switch</title></affair>