{"id":20105280,"updated":"2023-07-27T19:53:46Z","additionalIndexing":"52;Erdölförderung;Nutzung der Ressourcen;Meeresboden;Ölkatastrophe","affairType":{"abbreviation":"Fra.","id":14,"name":"Fragestunde. Frage"},"author":{"councillor":{"code":2611,"gender":"m","id":1158,"name":"Lang Josef","officialDenomination":"Lang"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-06-14T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4814"},"descriptors":[{"key":"L04K06020311","name":"Ölkatastrophe","type":1},{"key":"L04K17040301","name":"Erdölförderung","type":1},{"key":"L07K06010301010304","name":"Meeresboden","type":1},{"key":"L05K0601030101","name":"Nutzung der Ressourcen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2010-06-14T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1276466400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2611,"gender":"m","id":1158,"name":"Lang Josef","officialDenomination":"Lang"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"10.5280","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982, die United Nations Convention on the Law of the Sea (UNCLOS) regelt Rechte und Pflichten der Staaten betreffend Nutzung und Schutz der Meere. Für die Schweiz ist das Übereinkommen am 31. Mai 2009 in Kraft getreten (SR 0.747.305.15). Gemäss dem Übereinkommen hat der Küstenstaat das ausschliessliche Recht, Bohrarbeiten in seinem Hoheitsgebiet für alle Zwecke zu genehmigen und zu regeln. Die Hohe See, d. h. das Gebiet, an dem kein Staat exklusive Rechte geltend machen kann, steht überdies allen Staaten zur Nutzung offen. Es dürfen zwar keine Souveränitätsansprüche geltend gemacht werden, wohl aber die natürlichen Ressourcen abgebaut werden. Die Internationale Meeresbodenbehörde ISBA überwacht diese Aktivitäten und erlässt Regeln, Vorschriften und Verfahren für die Erforschung und Ausbeutung der Ressourcen. Die Staaten haben ausserdem das souveräne Recht, ihre natürlichen Ressourcen im Rahmen ihrer Umweltpolitik und in Übereinstimmung mit ihrer Pflicht zum Schutz und zur Bewahrung der Meeresumwelt zu nutzen.<\/p><p>Die Möglichkeiten der Schweiz, auf ein Verbot von Ölbohrungen in der Tiefsee hinzuwirken, sind demnach äusserst gering. Regeln und Normen zwecks Verhütung, Verringerung und Oberwachung der Verschmutzung der Meeresumwelt müssen im Rahmen internationaler Organisationen erarbeitet oder angepasst werden. Die Schweiz kann zum Beispiel als Mitglied der Versammlung der ISBA einen beschränkten Einfluss auf die Ausarbeitungen von Vorschriften betreffend den Abbau von Ressourcen nehmen. Im eigenen Zuständigkeitsbereich kann die Schweiz Massnahmen in der Energie- und Klimapolitik treffen, um die Nachfrage nach fossilen Brenn- und Treibstoffen zu verringern.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Aufgrund der Ölkatastrophe im Golf von Mexiko, einer der grössten von Menschen verursachten Umweltkatastrophe, stelle ich die folgenden Fragen:<\/p><p>- Welche Notwendigkeit sieht der Bundesrat?<\/p><p>- Welche Möglichkeiten hat die Schweiz, sich für ein Verbot von Ölbohrungen in der Tiefsee einzusetzen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verbot von Ölbohrungen in der Tiefsee"}],"title":"Verbot von Ölbohrungen in der Tiefsee"}