﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20111014</id><updated>2025-06-24T22:37:59Z</updated><additionalIndexing>24;Anlegerschutz;Wettbewerbsbeschränkung;unlautere Werbung;Bankgeschäft;Rangliste;Wirtschaftsstrafrecht;Grossbank;Wirtschaftsanalyse;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Kapitalanlage;Derivate</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2743</code><gender>f</gender><id>4030</id><name>Birrer-Heimo Prisca</name><officialDenomination>Birrer-Heimo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-03-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4817</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1104010104</key><name>Grossbank</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K110402</key><name>Bankgeschäft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11040201</key><name>Anlegerschutz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106020101</key><name>Kapitalanlage</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08040513</key><name>Eidgenössische Finanzmarktaufsicht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030101</key><name>Wettbewerbsbeschränkung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K050102010208</key><name>Wirtschaftsstrafrecht</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0802030208</key><name>Rangliste</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K070404</key><name>Wirtschaftsanalyse</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703010108</key><name>unlautere Werbung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106010202</key><name>Derivate</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2011-05-18T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-03-16T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2011-05-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2743</code><gender>f</gender><id>4030</id><name>Birrer-Heimo Prisca</name><officialDenomination>Birrer-Heimo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.1014</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1./2. Im Nachgang zum Konkurs der US-Investmentbank Lehman Brothers Holding Inc. bzw. der ganzen Lehman-Gruppe (nachfolgend "Lehman") im Herbst 2008 leitete die EBK (heute Finma) eine Untersuchung gegen mehrere Institute im Zusammenhang mit dem Vertrieb von kapitalgeschützten strukturierten Lehman-Produkten ein. Die Abklärungen konzentrierten sich nicht nur auf den Vertrieb dieser Produkte, sondern auch auf das Zusammenwirken der Schweizer Finanzintermediäre mit den zur Lehman-Gruppe gehörenden Emittentinnen. In ihrem Bericht vom 2. März 2010 ("Madoff-Betrug und Vertrieb von Lehman-Produkten: Auswirkungen auf das Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsgeschäft") kommt die Finma zum Schluss, dass bei keinem der Schweizer Institute Auffälligkeiten oder Missstände, wie beispielsweise hinsichtlich unsachlicher Anreizsysteme zur Bevorzugung einzelner Emittenten, festgestellt werden konnten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen ihres Verfahrens gegen die Credit Suisse prüfte die Finma u. a., wie die Credit Suisse zur Auswahl von Gesellschaften der Lehman-Gruppe als Emittentinnen kam und wie die einzelnen Geschäftsbereiche der Credit Suisse zusammenarbeiteten. Nach Ansicht der Finma stützte sich die Credit Suisse bei der Auswahl der Emittenten von kapitalgeschützten strukturierten Produkten für den Vertrieb an Retailkunden weder einseitig auf Gesellschaften der Lehman-Gruppe ab, noch verkaufte sie forciert Produkte der Lehman-Gruppe.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bis zum Zeitpunkt der Insolvenzerklärung verfügte Lehman mit einem Kreditrating von A2 (Moodys) über eine gute Bonität. Diese war nur geringfügig tiefer eingestuft als jene der Credit Suisse (Moodys Aa2) oder anderer Emittenten. Der Konkurs von Lehman war für die meisten internationalen Marktteilnehmer und Marktbeobachter überraschend und unerwartet. Dies zeigte sich auch deutlich an den auf den Konkurs folgenden dramatischen Marktreaktionen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach Ansicht des Bundesrates hat die Finma ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend die damaligen Umstände des Lehman-Konkurses und die Frage möglicher Fehlleistungen von involvierten Beaufsichtigten beim Vertrieb strukturierter Produkte breit und detailliert untersucht. Der Bundesrat begrüsst die von der Finma ergriffenen Massnahmen zur Verbesserung der Vertriebs- und Produkteregeln (vgl. unten).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Aufgabe der Finma ist es, die Einhaltung des anwendbaren Aufsichtsrechts durch die Beaufsichtigten zu überwachen. Es ist nicht Aufgabe der Finma, die durch Beaufsichtigte verwendeten Begriffe oder Produkte zivilrechtlich oder lauterkeitsrechtlich zu überprüfen. Zivilrechtliche und lauterkeitsrechtliche Aspekte beurteilt letztlich das Zivil- oder Strafgericht im Rahmen eines Gerichtsverfahrens und nach den Umständen des konkreten Falls.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Obwohl bei den beaufsichtigten Instituten keine aufsichtsrechtlich relevanten Missstände festgestellt werden konnten, ist die Finma überzeugt, dass den Anlegern das Risiko eines Totalverlusts ihrer Anlage bzw. das Bestehen sowohl eines Markt- als auch eines Gegenparteirisikos nur ungenügend bewusst war. Vor diesem Hintergrund hat die Finma am 10. November 2010 im Vertriebsbericht 2010 ("Regulierung von Produktion und Vertrieb von Finanzprodukten an Privatkunden - Stand, Mängel und Handlungsoptionen") mögliche Handlungsoptionen zur Verbesserung des Kundenschutzes zur Diskussion gestellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Diskussionspapier der Finma befindet sich bis zum 2. Mai 2011 in einer öffentlichen Anhörung. Der Bundesrat verfolgt die weiteren Arbeiten der Finma genau und wird bei Vorliegen der Auswertung der Diskussionsergebnisse mögliche Schritte zur Verbesserung des Kundenschutzes prüfen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Zug der Finanzkrise erlitten mehrere Tausend vom Bankenombudsmann als Kleinsparer bezeichnete Kunden der Credit Suisse einen Totalverlust mit sogenannt hundertprozentig kapitalgeschützten Lehman-Produkten. Wie der Director and Head of Structured Derivatives Incubation bei Credit Suisse am 2. Juni 2010 anlässlich der Verhandlung vor dem Handelsgericht des Kantons Bern zu Protokoll gab, entwickelte die Credit Suisse zumindest einen Teil dieser Kapitalschutz-Produkte selbst (z. B. die von Lehman emittierte CS Podium Note), um für diese auf dem Finanzmarkt einen Emittenten, d. h. Garanten, zu finden und die Papiere anschliessend unter Credit-Suisse-Logo an die eigenen Kleinkunden zu verkaufen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist der Bundesrat der Meinung, dass die Finma ihre Aufsichtspflicht erfüllt hat, wenn sie in ihrem Bericht nur den Vertrieb der Produkte mit 100 Prozent Kapitalschutz, nicht aber - zumindest im Fall der Credit Suisse - auch die Entwicklung dieser Papiere und die Kriterien für den Zuschlag an Lehman als Emittenten untersucht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Hat die Finma ihre Aufsichtspflicht erfüllt, wenn sie die Beurteilung ihrer Beaufsichtigten bezüglich "ausgezeichneter Ratings" von Lehman übernimmt, obschon einschlägige Finanzmedien über Lehman bereits ab Juli 2007 regelmässig Liquiditätsprobleme und die Schliessung von Geschäftszweigen vermeldeten und die Buchhaltungspraxis bemängelten, was z. B. die Berner Kantonalbank im Frühjahr 2008 dazu veranlasste, ihre Lehman-Papiere gegen Ausfall zu versichern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie stellt er sich dazu, dass die Finma in ihrem Bericht weder den Begriff "hundertprozentiger Kapitalschutz bei Verfall" - wenn dieser gemäss Anbieter einzig die Rückzahlung zum Nominalwert bedeutet - noch dessen lauterkeitsrechtliche Aspekte rechtsgültig klärt?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Vertrieb von hundertprozentig kapitalgeschützten Lehman-Produkten. Aufsichtspflicht der Finma</value></text></texts><title>Vertrieb von hundertprozentig kapitalgeschützten Lehman-Produkten. Aufsichtspflicht der Finma</title></affair>