{"id":20111033,"updated":"2025-06-24T22:41:42Z","additionalIndexing":"28;Verordnung;medizinische Diagnose;Medizinprodukt;Qualitätskontrolle;Invalidenversicherung;Hörbehinderte\/r","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2573,"gender":"f","id":823,"name":"Bruderer Wyss Pascale","officialDenomination":"Bruderer Wyss"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-04-14T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4818"},"descriptors":[{"key":"L04K01040103","name":"Invalidenversicherung","type":1},{"key":"L03K010507","name":"Medizinprodukt","type":1},{"key":"L06K010402010102","name":"Hörbehinderte\/r","type":1},{"key":"L05K0706010309","name":"Qualitätskontrolle","type":1},{"key":"L04K01050208","name":"medizinische Diagnose","type":1},{"key":"L05K0503010103","name":"Verordnung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-06-06T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1302732000000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1307311200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2573,"gender":"f","id":823,"name":"Bruderer Wyss Pascale","officialDenomination":"Bruderer Wyss"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"11.1033","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Heute ist die Hörgeräteversorgung in der Schweiz viel zu teuer und zu ineffizient. Das haben Preisvergleiche mit dem Ausland sowie eine Untersuchung der Eidgenössischen Finanzkontrolle gezeigt. Es wurde deshalb von verschiedenen Seiten gefordert, dass ein anderes System eingeführt werden muss, welches zum einen die Selbstverantwortung der Betroffenen stärkt und zum andern zu einer Senkung der Preise führt. Grossmehrheitlich sprach man sich dabei für ein System einer Pauschalvergütung aus, dessen Einführung auf den 1. Juli 2011 nun mit der Anpassung der Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung vorbereitet wird.<\/p><p>1.\/3. Eine Schlussexpertise kostet zwischen 251 und 335 Franken, was insgesamt einen Betrag von rund 11 Millionen Franken zulasten von IV und AHV ausmacht. Der Nutzen der Schlussexpertisen durch ORL-Ärzte wird unter anderem deshalb bestritten, weil sie einerseits unnötig ist und andererseits ein ORL-Arzt gar nicht über das aktuelle technische Wissen bezüglich Hörgeräten verfügt. Die beste Beurteilung des Nutzens und damit der Qualität ihrer Hörgeräteversorgung erfolgt durch die Betroffenen selbst. Nach Einführung des Pauschalvergütungssystems ist deshalb ein Monitoring vorgesehen, in dessen Rahmen u. a. auch die Qualität der Versorgung respektive die Zufriedenheit der Betroffenen gemessen werden soll. Die Einführung dieses Systems hat nicht den Verzicht auf die Schlusskontrolle zur Folge, sondern macht eine solche überflüssig. Eine Kosten- und Qualitätskontrolle findet über das Monitoring statt.<\/p><p>2. Hörgeräte sind heute dank technologischem Fortschritt digitale Kleincomputer, welche mittels Software in aller Regel auch bei einer Änderung der Hörleistung einfach und schnell angepasst werden können. Deshalb ist für die Abklärung des Anspruches auf eine Versorgung mit einem Hörgerät durch die IV\/AHV ein einmaliger Arztbesuch ausreichend. Erfolgt jedoch eine wesentliche Veränderung der Hörleistung innerhalb einer Versorgungsperiode von fünf bzw. sechs Jahren, muss diese durch einen ORL-Arzt überprüft werden, damit die Versicherungen die vorzeitige Auszahlung einer erneuten Pauschale prüfen können.<\/p><p>4. Der Bundesrat ist überzeugt, dass das neue System Wettbewerb in die Hörgeräteversorgung, tiefere Preise und den Sozialversicherungen weitere Einsparungen bringt, dies ohne Qualitätseinbussen für die versicherten Personen. Es handelt sich durchaus um eine Stärkung der Selbstbestimmung, wenn die Betroffenen abschliessend die Qualität ihrer Hörgeräteversorgung beurteilen und durch ihren Beratungsbedarf und ihr Kaufverhalten den technologischen Fortschritt und den bisher stark regulierten Markt beeinflussen. Allfällig notwendige Korrekturen werden aufgrund der Feststellungen im Monitoring vorgenommen werden können.<\/p><p>5. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die neuen Vergütungsmodalitäten den Anliegen der Autorin nicht widersprechen. Für die Betroffenen ist auch inskünftig eine gute, von den Sozialversicherungen finanzierte Hörgeräteversorgung garantiert. Mit der Stärkung von Wahlfreiheit und Verantwortung der Betroffenen vergrössert sich ihr Einfluss auf die Qualität und die Preise. Hörbehinderte werden durch die neue Regelung also weder diskriminiert noch benachteiligt. Das geplante künftige Qualitätsmanagement wird sogar wirksamer und günstiger als die heutigen Schlussexpertisen ausfallen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Mit der Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung, deren Inkrafttreten per 1. Juli 2011 geplant ist, soll die Hörgeräte-Versorgung neu über Pauschalbeiträge vergütet werden. Die Idee ist es, den Versicherten mehr Selbstverantwortung und Entscheidungsfreiheit zu geben, mehr Wettbewerb zu ermöglichen und so zu tieferen Preisen beizutragen.<\/p><p>Nebst diesen durchaus unterstützenswerten Zielen droht die konkrete Ausgestaltung der geplanten Verordnung aber auch klar negative Auswirkungen mit sich zu bringen, namentlich in Bezug auf die Qualitäts- und Kostenkontrolle. Der Bundesrat wird aus diesem Grund aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Das künftige System sieht zwar eine Ohruntersuchung zur Bestätigung der Indikation vor, worauf der Versicherte gegen Vorweisen der Rechnung die Pauschale ausbezahlt erhält. Eine anschliessende Qualitätskontrolle der erfolgten Anpassung soll jedoch entfallen. Wäre es aber nicht durchaus im Interesse des Bundes, dass die investierten Mittel weiterhin einer Qualitäts- und damit auch Kostenkontrolle unterzogen werden?<\/p><p>2. Ist es richtig, dass gemäss geplanter Verordnung bei einer - bekanntlich nicht selten eintretenden - Veränderung der Hörleistung die dadurch notwendige Verlaufsuntersuchung nicht mehr unterstützt wird? Die Folge wird sein, dass gerade Versicherte in finanziell schwierigen Verhältnissen darauf verzichten. Wie wertet der Bundesrat die daraus resultierende Qualitätseinbusse sowie Verringerung der Chancengerechtigkeit?<\/p><p>3. Eine Schlussexpertise soll künftig - mit Ausnahme der Kinder - nicht mehr erfolgen. Aus welchen Gründen wird seitens des BSV in Kauf genommen, dass im IV- und im AHV-Alter grundsätzlich auf eine Schlusskontrolle verzichtet wird?<\/p><p>4. Die Stärkung der Selbstbestimmung muss meines Erachtens durchaus ein zentraler Grundsatz in Bezug auf die Gleichstellung und Integration von Menschen mit Behinderung sein. Bei korrekter Umsetzung dieses Grundsatzes werden mehr Wettbewerb und Effizienz sowie gleichzeitig auch mehr Qualität in der Versorgung möglich sein. Im Gegensatz dazu droht die geplante Verordnung jedoch geradezu zulasten der Qualität zu gehen. Wie kann dies korrigiert werden?<\/p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, aufgrund der genannten Schwächen des nicht grundsätzlich bestrittenen Systemwechsels eine Anpassung der Verordnung vorzusehen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Hörgeräte. Künftiger Verzicht auf Qualitätskontrolle?"}],"title":"Hörgeräte. Künftiger Verzicht auf Qualitätskontrolle?"}