{"id":20111036,"updated":"2025-06-24T22:32:56Z","additionalIndexing":"2811;15;Arbeitskräftebedarf;Arbeitserlaubnis;Ausländerkontingent;Fremdarbeiter\/in;Facharbeiter\/in","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2748,"gender":"f","id":4040,"name":"Schneider-Schneiter Elisabeth","officialDenomination":"Schneider-Schneiter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-05-31T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4819"},"descriptors":[{"key":"L05K0702020109","name":"Fremdarbeiter\/in","type":1},{"key":"L06K070202020102","name":"Facharbeiter\/in","type":1},{"key":"L06K070203030201","name":"Ausländerkontingent","type":1},{"key":"L05K0702030302","name":"Arbeitserlaubnis","type":1},{"key":"L05K0702020302","name":"Arbeitskräftebedarf","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-09-07T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1306792800000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1315346400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2748,"gender":"f","id":4040,"name":"Schneider-Schneiter Elisabeth","officialDenomination":"Schneider-Schneiter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"11.1036","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat weiss um die strategische Schlüsselfunktion von hochqualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten. So wichtig die EU als Exportraum für die Schweiz ist, so nötig ist für die schweizerische Volkswirtschaft auch die globale Verflechtung. Eine wachsende Bedeutung kommt insbesondere auch den aufstrebenden Volkswirtschaften wie China, Indien und Brasilien zu. Es ist für die Schweizer Wirtschaft erfolgsentscheidend, rasch und unbürokratisch auf die benötigten Spezialisten zurückgreifen zu können. Deshalb orientiert sich das schweizerische System für die Zulassung aus Drittstaaten am Bedarf der schweizerischen Wirtschaft.<\/p><p>Das Kontingentsystem existiert in seinen Grundzügen seit Jahren; es wurde aufgrund wiederholter Vernehmlassungen bei den Kantonen, der Wirtschaft und den Parteien periodisch verfeinert. Der Bundesrat legt die Höchstzahlen jährlich in Berücksichtigung der aktuellen Wirtschaftslage und der erwarteten Wirtschaftsentwicklung für das Folgejahr fest. Die Hälfte der Kontingente wird zu Beginn des Jahres den Kantonen aufgrund eines Arbeitsmarktschlüssels zugeteilt (Vollzeitäquivalente). Die andere Hälfte verbleibt vorerst beim Bund. Somit verfügen die Kantone und die regionale Wirtschaft von Jahresbeginn weg über eine Reserve, die eine erste Planung erlaubt. Reichen diese Kontingente nicht aus, so erhalten die betroffenen Kantone auf einfaches Begehren hin weitere Kontingente aus der Bundesreserve. Das BFM verwaltet die Bundesreserve unbürokratisch, damit alle berechtigten Interessen im Rahmen der limitierten Höchstzahlen optimal und effizient abgedeckt werden können. Die Kontingentshöhe der einzelnen Kantone wird also flexibel an deren Bedürfnisse angepasst.<\/p><p>Die Anfrage hat zum Ziel, den Bedarf der Unternehmen stärker ins Zentrum der arbeitsmarktlichen Zulassung aus Drittstaaten zu rücken. Neu sollen die jährlichen Höchstzahlen gestützt auf die Planung der Unternehmen für die nächsten drei Jahre festgelegt werden. Wie sich in der Vergangenheit jedoch wiederholt gezeigt hat, können Prognosen die effektive wirtschaftliche Entwicklung und damit den Arbeitskräftebedarf nicht zuverlässig abbilden. Ferner müsste in einer solchen Planung der Bedarf von neugegründeten und in den Kantonen neuangesiedelten Unternehmen unberücksichtigt bleiben, weil dieser kaum vorhersehbar ist. Auch würde der Situation auf dem schweizerischen und europäischen Arbeits- und Bildungsmarkt nicht genügend Rechnung getragen. Die arbeitsmarktliche Zuwanderung aus Drittstaaten wird nach Willen des Gesetzgebers zudem nicht nur quantitativ, sondern - mittels entsprechender Zulassungsvoraussetzungen - auch qualitativ gesteuert, damit der Arbeitsmarkt auch längerfristig ausgeglichen ist und sozialpolitische Probleme möglichst abgewendet werden können. Abgesehen vom Bedarf der Unternehmen sind für eine Zulassung aus Drittstaaten demnach Voraussetzungen wie der Vorrang, die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie die persönliche Qualifikation gemäss Ausländergesetz entscheidend. Parlament und Bundesrat haben das Instrument der Kontingente bewusst limitierend festgelegt, damit Entlassungen bei drohendem Abschwung oder bei strukturellen Veränderungen verhindert werden können. Der Bundesrat wird jedoch keine Kontingentskürzung vornehmen, ohne vorgängig die Kantone und die Sozialpartner anzuhören.<\/p><p>Der Bundesrat und das BFM verfolgen die Kontingentssituation in den Kantonen und die gesamtschweizerische Bedarfsentwicklung laufend. Damit wird sichergestellt, dass die Bedürfnisse, die für die Schweiz von gesamtwirtschaftlichem und gesellschaftlichem Interesse sind, bestmöglich abgedeckt werden. Eine mehrjährige Planung lehnt der Bundesrat aus den dargelegten Gründen ab.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Frage der Kontingente für Arbeitskräfte aus Drittstaaten wird eine immer grössere Herausforderung. Das grosse Problem ist aber nicht einmal nur die Menge an möglichen Kontingenten, sondern deren Verwaltung. Die Zuteilung an die Kantone erfolgt aufgrund der Zahl der vom Bundesamt für Statistik ermittelten Arbeitsplätze, egal ob die dahinterstehenden Arbeitgeber Kontingente benötigen oder nicht. Die Bundeskontingente werden dann zusätzlich nach Bedarf zugewiesen. Diese Situation schafft grosse Rechtsunsicherheit. Der Bundesrat wird gebeten aufzuzeigen, wie mit einer Verordnungsrevision Abhilfe geschaffen werden kann, damit erstens die Unternehmen vor der Festlegung der Kontingente ihre Planung für die nächsten drei Jahre offenlegen können und so der Bedarf eruiert werden kann, und wie zweitens sichergestellt wird, dass offene Kontingente auch wirklich den Nachfragenden einfach und unbürokratisch zukommen können.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Kontingente für hochspezialisierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten. Zuteilung"}],"title":"Kontingente für hochspezialisierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten. Zuteilung"}