{"id":20111055,"updated":"2025-06-24T22:30:07Z","additionalIndexing":"15;04;10;flankierende Massnahmen;Kontrolle;seco;Freizügigkeit der Arbeitnehmer\/innen;Gewerbeaufsicht;Evaluation;Vollzug von Beschlüssen;Arbeitsrecht","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2488,"gender":"m","id":464,"name":"Fehr Hans-Jürg","officialDenomination":"Fehr Hans-Jürg"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-06-16T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4819"},"descriptors":[{"key":"L05K0702040204","name":"Gewerbeaufsicht","type":1},{"key":"L06K070203030902","name":"Freizügigkeit der Arbeitnehmer\/innen","type":1},{"key":"L04K08020343","name":"flankierende Massnahmen","type":1},{"key":"L04K07020402","name":"Arbeitsrecht","type":1},{"key":"L04K08020313","name":"Kontrolle","type":1},{"key":"L03K080703","name":"Vollzug von Beschlüssen","type":2},{"key":"L04K08040607","name":"seco","type":2},{"key":"L04K08020302","name":"Evaluation","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-08-24T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1308175200000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1314136800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2488,"gender":"m","id":464,"name":"Fehr Hans-Jürg","officialDenomination":"Fehr Hans-Jürg"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"11.1055","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Mit der Umsetzung der flankierenden Massnahmen wurden verschiedene Vollzugsorgane betraut: In Branchen ohne einen allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) überwachen die tripartiten Kommissionen den Arbeitsmarkt. In Branchen mit ave GAV kontrollieren die paritätischen Kommissionen deren Einhaltung. Es herrscht ein sogenannter Vollzugsdualismus.<\/p><p>1. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) schliesst mit den Vollzugsorganen Leistungs- bzw. Subventionsvereinbarungen ab. Darin werden quantitative und qualitative Kontrollvorgaben festgehalten. Die Vollzugsorgane erstatten dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) jährlich detailliert Bericht über ihre Tätigkeit. Der Bericht über den Vollzug der flankierenden Massnahmen wird publiziert. Das Seco führt auch einen regen Austausch mit den Vollzugsorganen und bietet Aus- und Weiterbildungen für Inspektoren und Inspektorinnen an, um die Qualität der Kontrollen sicherzustellen. Zudem hat das Seco ein Aufsichts- und Controllingkonzept erarbeitet, das ein Auditing der Vollzugsorgane vor Ort vorsieht.<\/p><p>Die Finanzierung der Kontrolltätigkeit erfolgt nach den Vorgaben des Entsendegesetzes (Art. 7 Abs. 5 EntsG; SR 823.20) und der zugehörigen Verordnung. Die Anforderungen für die Finanzierung sind in den Leistungs- und Subventionsvereinbarungen geregelt, die das EVD mit den Vollzugsorganen abschliesst.<\/p><p>2. Die umfassende Bearbeitung eines (vor Ort) festgestellten Verstosses ist mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden. So müssen meist zusätzliche Unterlagen beim Arbeitgeber eingefordert werden. Deshalb kann es bei der Beurteilung eines Kontrollberichts zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Einige paritätische Kommissionen weisen aufgrund mangelnder Personalressourcen Verzögerungen bei der Verfahrensabwicklung auf. Das Seco ist bestrebt, im Rahmen seiner Aufsicht den Vollzug durch die paritätischen Kommissionen permanent zu verbessern. Das Seco finanziert lediglich die abgeschlossenen Kontrollen einer paritätischen Kommission.<\/p><p>Die paritätischen Kommissionen sind zur Meldung von festgestellten Verstössen gegen das EntsG an die für die Sanktionierung zuständigen kantonalen Behörden verpflichtet. Für die interne Kommunikation der Beschlüsse zwischen der zentralen paritätischen Kommission und den regionalen Organen ist die paritätische Kommission alleine verantwortlich.<\/p><p>3. Eine Kontrolle von entsandten Arbeitnehmenden beinhaltet neben der Kontrolle vor Ort auch das Einfordern zusätzlicher Unterlagen, die zum Beispiel den Nachweis des ausbezahlten Lohns während der Entsendedauer in der Schweiz beinhalten. Aussagen von Arbeitnehmenden vor Ort müssen somit durch Unterlagen (wie z. B. eine Lohnabrechnung) belegt werden. Eine Umgehung der Kontrolle durch Falschaussagen kann deshalb weitgehend ausgeschlossen werden. Die Entschädigung einer Kontrolle durch die paritätischen Kommissionen in der Höhe von 500 Franken umfasst die Bearbeitung des Falls von der Kontrolle vor Ort bis zum definitiven Beschluss. Diese Kostenbeteiligung des Seco erachtet der Bundesrat als angemessen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die flankierenden Massnahmen zum Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU bestehen im Wesentlichen aus den Arbeitsmarktkontrollen. In diesen Kontrollen blieben letztes Jahr 40 Prozent der Arbeitgeber hängen, die sich nicht an gesetzliche oder gesamtarbeitsvertragliche Vorgaben hielten. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:<\/p><p>1. Das Seco hat den kontrollierenden Kommissionen klare Vorgaben gemacht, wie die Kontrollen zu erfolgen haben. Wie überprüft es, ob sich die Kontrolleure daran halten? Wie überprüft es die korrekte Rechnungsstellung?<\/p><p>2. Verstösse werden entweder von einer regionalen Paritätischen Berufskommission (PBK) sanktioniert oder - bei deren Fehlen - von einer Zentralen Paritätischen Berufskommission (ZPBK). Trifft es zu, dass in einzelnen Kantonen (z. B. Schaffhausen) von der ZPBK noch gar nie Sanktionen verhängt wurden, obwohl ihr Verstösse gemeldet worden waren? Trifft es zu, dass diese ZPBK dem Seco Rechnung für die gesamte Arbeit stellten (500 Franken pro Fall), obwohl nur die halbe gemacht worden war (Datenerfassung auf der Baustelle)? Ist sichergestellt, dass die verzeigenden PBK Kenntnis erhalten von den Sanktionsbeschlüssen der ZPBK?<\/p><p>3. Wie stellt das Seco sicher, dass die fliegenden Kontrolleure (die sogenannten Laptop-Jäger) ihre Befragungen korrekt durchführen? Hält das Seco die Abgeltung von 500 Franken pro Fall bei solch schnellen Abklärungen für angemessen oder zu hoch? Ist der Verdacht, dass diese Kontrollen von gut instruierten Arbeitern relativ leicht umgangen werden können, berechtigt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Arbeitsmarkt. Unseriöse Kontrollen?"}],"title":"Arbeitsmarkt. Unseriöse Kontrollen?"}