{"id":20111064,"updated":"2025-06-24T22:39:58Z","additionalIndexing":"24;Leistungsauftrag;Kompetenzregelung;Geldpolitik;Euro;Schweizerische Nationalbank;wirtschaftliche Auswirkung;Prioritätensetzung;Schweizer Franken;Wechselkurs","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2673,"gender":"m","id":3870,"name":"Baettig Dominique","officialDenomination":"Baettig"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-09-14T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4820"},"descriptors":[{"key":"L05K1103010301","name":"Schweizerische Nationalbank","type":1},{"key":"L06K110302010301","name":"Schweizer Franken","type":1},{"key":"L04K11030304","name":"Wechselkurs","type":1},{"key":"L04K11010201","name":"Euro","type":1},{"key":"L03K110301","name":"Geldpolitik","type":1},{"key":"L03K080704","name":"Kompetenzregelung","type":2},{"key":"L06K080701050101","name":"Prioritätensetzung","type":2},{"key":"L05K0806010105","name":"Leistungsauftrag","type":2},{"key":"L04K07040404","name":"wirtschaftliche Auswirkung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-11-09T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1315951200000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1320793200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2673,"gender":"m","id":3870,"name":"Baettig Dominique","officialDenomination":"Baettig"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"11.1064","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Nachdem der Euro im Jahr 2010 nahezu 15 Prozent seines Werts gegenüber dem Franken eingebüsst hatte, verlor er bis zum August des laufenden Jahr nochmals mehr als 20 Prozent und erreichte kurzfristig fast die Parität zum Franken. Die Geschwindigkeit dieser Aufwertung stellte eine kaum zumutbare Belastung für die Gesamtwirtschaft dar. Mit der durch die Schweizerische Nationalbank am 6. September festgelegten Untergrenze stabilisierte sich der Kurs auf über Fr. 1.20 pro Euro, somit konnte die Aufwertung des Frankens gegenüber dem Euro im laufenden Jahr auf etwa 6 Prozent begrenzt werden. Die Nationalbank kann den Mindestkurs konsequent durchsetzen, weil sie unbegrenzt Devisen gegen Franken kaufen kann. Der Bundesrat begrüsst diese geldpolitische Massnahme, welche die Nationalbank im Rahmen ihres geld- und währungspolitischen Auftrages im Gesamtinteresse des Landes getroffen hat.<\/p><p>2. Mit der Kursuntergrenze zum Euro stellt sich die Nationalbank der akuten Bedrohung der Schweizer Wirtschaft und dem Risiko einer deflationären Entwicklung entgegen, die von einer massiven Überbewertung des Schweizerfrankens ausgehen. Die Massnahme erfolgt aus geldpolitischen Erwägungen und dient nicht der Stützung der Euro-Zone. Allfällige Interventionsbeträge werden unter Berücksichtigung der geldpolitischen Erfordernisse gemäss der Anlagepolitik der Nationalbank in sicheren und liquiden Staatspapieren angelegt. Die sich dadurch ergebenden Währungs- und Emittentenrisiken müssen den beträchtlichen Kosten gegenübergestellt werden, die sich für die Schweizer Wirtschaft bei einer Fortdauer der extremen Überbewertung ergeben hätten.<\/p><p>3. Der Kauf und Verkauf von Devisen sowie das Halten von Devisenbeständen gehören zu den üblichen Geschäften bzw. Anlageformen einer Zentralbank. Die Nationalbank ist dabei ihrer üblichen Informations- und Rechenschaftspflicht gegenüber der Bevölkerung, dem Parlament und dem Bundesrat unterworfen. Dieser Pflicht kommt sie u. a. durch die monatliche Veröffentlichung der Bilanz und mit den Quartals- und Jahresberichten sowie dem Rechenschaftsbericht gegenüber dem Parlament nach.<\/p><p>4. Das im Jahr 2003 gänzlich revidierte Nationalbankgesetz weist der Nationalbank das ausschliessliche Recht zur Herausgabe von Banknoten zu. Ihre Aufgabe ist es, die Wirtschaft mit ausreichender Liquidität zu versorgen. Bei der Wahrnehmung ihres geldpolitischen Auftrages ist die Nationalbank unabhängig. Die geltenden Regelungen haben sich bis anhin als zielführend erwiesen, insbesondere auch der Umstand, dass die Geldpolitik möglichst wenig von kurzfristigen politischen Begehrlichkeiten beeinflusst werden kann.<\/p><p>5. Die Unabhängigkeit einer Zentralbank ist eine wesentliche Voraussetzung für ihre Glaubwürdigkeit. Dieses Kapital darf durch politische Einflussnahme nicht geschmälert werden. Die Nationalbank muss sich gemäss Verfassung und Gesetz vom Gesamtinteresse des Landes leiten lassen, als vorrangiges Ziel die Preisstabilität gewährleisten und dabei die Konjunktur berücksichtigen. Damit ist sie fest in unserer demokratischen Gesellschaftsordnung verankert und schafft eine grundlegende Rahmenbedingung für die Entwicklung der Wirtschaft.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In Anbetracht:<\/p><p>- dessen, dass zahlreiche Expertinnen und Experten auf den Gebieten der Finanzanalyse, der Wirtschaft und der internationalen Devisenmärkte sich skeptisch oder offen kritisch geäussert haben, was die Mitunterzeichner beunruhigt;<\/p><p>- der Verlautbarung der Vertreter der Schweizer Banken Grübel und Hummler;<\/p><p>- konkreter Risiken aufgrund der Ankündigung der Schweizerischen Nationalbank, sie wolle den Franken de facto an den Euro koppeln, was die \"Frankfurter Allgemeine Zeitung\" und das Wirtschaftsmagazin \"Agefi\" veranlasste, sich diesem Thema an prominenter Stelle zu widmen;<\/p><p>- weiterer Kommentare, die von der \"Titanic\" sprechen oder von einem Ertrinkenden, der seine Retter mit auf den Grund zieht;<\/p><p>- sowie der Tatsache, dass im angelsächsischen Sprachraum kühl von einer \"Lose-lose-Situation\" gesprochen wird,<\/p><p>frage ich den Bundesrat, ob es nicht angesagt ist, rasch zu handeln, mit folgenden Zielen:<\/p><p>1. den lebensgefährlichen Abenteuern des Chefs der Nationalbank - der von \"unbegrenzten\" Mitteln spricht - ein Ende setzen;<\/p><p>2. die künstliche Stütze des Euro durch die Frankenbindung, damit die Euro-Zone politisch unversehrt bleibt - wie dies Merkel forderte -, beenden;<\/p><p>3. die Bundesversammlung über die tatsächlich investierte Summe informieren, zumal die Mittel ja angeblich \"unbegrenzt\" vorhanden sind;<\/p><p>4. sofort gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen, indem die Risiken für die regionale Wirtschaft und derjenigen für die Exportwirtschaft aufgeteilt werden, und zwar so, dass die Gemeinden und Kantone - ohne Zinsen - Franken drucken können; sie sollen auch lokale Währungen einführen dürfen;<\/p><p>5. die Nationalbank umstrukturieren und ihr andere Prioritäten setzen; die Nationalbank der ständigen Aufsicht des Parlamentes unterstellen und alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger zu Aktionären machen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Anbindung des Frankens an den Euro. Schluss mit diesem ruinösen und ungeeigneten Mittel"}],"title":"Anbindung des Frankens an den Euro. Schluss mit diesem ruinösen und ungeeigneten Mittel"}