{"id":20111091,"updated":"2025-06-24T22:40:06Z","additionalIndexing":"24;2846;Eigenkapital;Risikokapital;Wohneigentum;Risikodeckung;Hypothek","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2619,"gender":"m","id":1153,"name":"Noser Ruedi","officialDenomination":"Noser"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-12-15T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4901"},"descriptors":[{"key":"L06K110902010101","name":"Eigenkapital","type":1},{"key":"L05K1110011301","name":"Risikodeckung","type":1},{"key":"L05K0507020103","name":"Hypothek","type":1},{"key":"L04K01020110","name":"Wohneigentum","type":1},{"key":"L05K1106020109","name":"Risikokapital","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-02-15T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1323903600000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1329260400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2619,"gender":"m","id":1153,"name":"Noser Ruedi","officialDenomination":"Noser"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"11.1091","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat ist zusammen mit der Schweizerischen Nationalbank und der Finma der Auffassung, dass die vorgeschlagene Verordnungsänderung zu einer Minderung der heute feststellbaren Überhitzung im Hypothekarsektor beitragen wird. Die Änderung der Eigenmittelverordnung verlangt nicht generell höhere Eigenmittel für das Hypothekargeschäft. Die Unterlegung mit Eigenmitteln soll aber neu dem durch die Bank gegenüber dem jeweiligen Wohneigentümer eingegangenen Kreditrisiko Rechnung tragen. Entsprechend sollen mit abnehmender Tragbarkeit des Kredits für den Wohneigentümer durch die Bank mehr Eigenmittel unterlegt werden. Diese Massnahme wird zu einer vorsichtigeren Kreditvergabe führen.<\/p><p>Für die Unterlegung werden nach dem Vorschlag des Bundesrates nicht nur die Tragbarkeit, sondern auch wie bisher der Belehnungsgrad massgebend sein. Auf eine Standardisierung der Tragbarkeitsberechnungen wurde mit Blick auf die von Bank zu Bank unterschiedlichen Vergabekriterien und -gewichtungen verzichtet. Die Banken bewegen sich bei der Tragbarkeitsermittlung im Rahmen der Vorgaben, welche die Finma aufstellen wird, und der kürzlich überarbeiteten Selbstregulierung der Schweizerischen Bankiervereinigung.<\/p><p>Bezüglich der Vorbezüge aus der zweiten Säule ist darauf hinzuweisen, dass sich der Bericht über die Zukunft der zweiten Säule in einer Anhörung befindet. Im Rahmen dieses Berichtes wird auch die Möglichkeit des Vorbezuges von Geldern aus der zweiten Säule thematisiert. Eine allfällige Anpassung auf gesetzlichem Weg wäre jedoch erst in einigen Jahren wirksam. Hingegen berücksichtigen die Banken die zweite Säule bereits heute im Rahmen des Kreditentscheids insbesondere bei der Festlegung, in welchem Umfang sie entsprechende Gelder als eigene Mittel anrechnen wollen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das Eidgenössische Finanzdepartement verlangt von den Banken höhere Eigenmittel für das Hypothekargeschäft, um das Wachstum zu bremsen. Aufgrund der anhaltend tiefen Zinsen ist zu befürchten, dass solche Massnahmen wirkungslos verpuffen. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Massnahmen in absehbarer Zeit die gewünschte Wirkung erzielen? Gäbe es nicht effektivere Massnahmen, z. B. eine Standardisierung der Tragbarkeitsberechnungen, eine Reduktion der Bezüge aus der zweiten Säule oder Mindestanforderungen an die Eigenmittel der Kunden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Eigenmittelverordnung zur Risikogewichtung für Wohnliegenschaften"}],"title":"Eigenmittelverordnung zur Risikogewichtung für Wohnliegenschaften"}