﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20111093</id><updated>2025-06-24T22:31:04Z</updated><additionalIndexing>04;12;Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat;Leistungsauftrag;Kontrolle;internationales humanitäres Recht;Menschenrechte;Finanzierung;Schaffung neuer Bundesstellen</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2617</code><gender>m</gender><id>1137</id><name>Müller Walter</name><officialDenomination>Müller Walter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-12-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4901</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K05020203</key><name>internationales humanitäres Recht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K050202</key><name>Menschenrechte</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010105</key><name>Leistungsauftrag</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020313</key><name>Kontrolle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L07K08060103010403</key><name>Schaffung neuer Bundesstellen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K110902</key><name>Finanzierung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K080602010201</key><name>Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2012-03-02T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-12-20T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2012-03-02T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2617</code><gender>m</gender><id>1137</id><name>Müller Walter</name><officialDenomination>Müller Walter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.1093</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Gründung und Finanzierung des Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) durch die Bundesverwaltung stützt sich auf die Bundesverfassung. Aufgrund von Artikel 35 der Bundesverfassung ist die Schweiz verpflichtet, die Menschenrechte anzuwenden. Gemäss Artikel 54 der Bundesverfassung bemüht sich die Schweiz, die Einhaltung dieser Rechte zu fördern. Die Gründung des Zentrums geht auf einen Entscheid des Bundesrates vom 1. Juli 2009 zurück. Für die Beschaffung von Dienstleistungen bei einer oder mehreren Universitäten soll während einer fünfjährigen Pilotphase jährlich 1 Million Franken bereitgestellt werden. Der Kauf dieser Dienstleistungen entspricht einem von allen Akteuren anerkannten Bedürfnis nach Unterstützung in diesem Bereich. Für den Kauf dieser Dienstleistungen bedarf es keiner zusätzlichen gesetzlichen Grundlage, denn dieser fällt unter die Bedarfsverwaltung. Abgesehen vom Bund können Kantone, Gemeinden und die Privatwirtschaft von den Dienstleistungen des SKMR profitieren. Im Anschluss an die Ausschreibung beauftragte der Bund die Universitäten Bern, Freiburg, Neuenburg, Zürich und ihre Partnerinstitutionen mit der Schaffung eines solchen Zentrums. Der mit dem Bund unterzeichnete Rahmenvertrag für die vereinbarte Pilotphase und Einzelverträge zwischen den Universitäten und ihren Partnern bilden die Grundlage ihrer Arbeit (siehe: www.csdh.ch). Jedes Jahr werden in einem Leistungsvertrag (Ziff. 2) die vom interdepartementalen Lenkungsausschuss erwarteten Leistungen präzisiert (Ziff. 3).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Rahmenvertrag zwischen Bund und SKMR legt die allgemeinen Leistungen fest. Dazu gehören die Bereitstellung praxisorientierter Fachkompetenz, von Forschungsvorhaben und von Evaluationen zur konkreten Umsetzung der Menschenrechte, eine fachliche, methodische und inhaltliche Unterstützung der Behörden für Analyse- und Dokumentationszwecke, die Förderung des fachlichen Austauschs und des Dialogs sowie die Bereitstellung von Sensibilisierungsinstrumenten. Der Leistungsvertrag 2011 enthielt u. a. die Vorbereitung mehrerer Studien zu verschiedenen Themen: z. B. zum Monitoring der Empfehlungen, die von den Uno-Vertragsorganen oder im Rahmen der allgemeinen regelmässigen Überprüfungen an die Schweiz gerichtet werden, zur Weiterbildung im Bereich der Menschenrechte (in der Schweiz im nichtformalen Bildungsbereich) und zu Normen der verschiedenen Uno-Organe (im Bereich Migration, Justiz und Polizei). Neben diesen Studien musste das Zentrum zudem Sensibilisierungsveranstaltungen und Diskussionen mit den Schlüsselakteuren organisieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3./5. Der Bundesrat hat dem EDA und dem EJPD den Auftrag erteilt, dieses Pilotprojekt gemeinsam zu übernehmen. Zu diesem Zweck wurde ein interdepartementaler Lenkungsausschuss gebildet, dem je drei Vertreter des EDA - Abteilung Menschliche Sicherheit (AMS), Direktion für Völkerrecht - und des EJPD - Bundesamt für Justiz, Bundesamt für Migration, Bundesamt für Polizei - angehören. Der Ausschuss wird von der AMS und vom Bundesamt für Justiz geleitet. Zu seinen Aufgaben gehören die Genehmigung der Leistungsverträge sowie die regelmässige und systematische Kontrolle der Mittelverwendung. Der interdepartementale Lenkungsausschuss erhält zu diesem Zweck jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht und eine Abrechnung des vergangenen Jahres (bis spätestens 31. März des laufenden Jahres), ein Arbeitsprogramm und ein detailliertes Budget für das kommende Jahr (bis spätestens 1. November des laufenden Jahres) sowie einen Zwischenbericht über die laufenden Aktivitäten (bis spätestens 31. Juli des laufenden Jahres). Ausserdem ist für 2014 eine externe Evaluation geplant. Sie soll dem Bundesrat die nötigen Grundlagen liefern, damit er über eine mögliche Fortsetzung und Weiterentwicklung des Projekts entscheiden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Das Zentrum orientiert sich an sechs Themenbereichen (Migration, Polizei und Justiz, Geschlechterpolitik, Kinder- und Jugendpolitik, institutionelle Fragen, Menschenrechte und Wirtschaft) und zwei transversalen Aufgaben (Information und Sensibilisierung, Menschenrechtsbildung), die im Verantwortungsbereich der Universitäten und ihrer Partner liegen. Das Direktorium und die Geschäftsstelle sind für die Umsetzung zuständig. Das Direktorium setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Universitäten und Partnerinstitutionen, dem Direktor und der Geschäftsleiterin zusammen und leitet das Zentrum. Es bestimmt die strategische Ausrichtung des SKMR, dessen Geschäftsreglement und genehmigt das jährliche Arbeitsprogramm, das Budget, die Abrechnungen und die Tätigkeitsberichte. Die Geschäftsstelle setzt sich aus dem Direktor, der Geschäftsführerin und dem Sekretariat zusammen. Sie ist für die administrativen und finanziellen Belange sowie die allgemeine Koordination des Zentrums zuständig. Sie vertritt dieses nach aussen. In dieser Funktion wirkt sie als "guichet unique" für die Verwaltung und die weiteren interessierten Kreise. Es wurde ebenfalls ein Beirat eingerichtet, der das Zentrum bei der strategischen Ausrichtung berät. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes (namentlich EDA-AMS, EJPD-Bundesamt für Justiz, EDI-Fachstelle für Rassismusbekämpfung), der Kantone, der Gemeinden, der eidgenössischen Kommissionen, der Politik, der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammen. 2011 führte es zwei Sitzungen durch.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Im Lauf der letzten zehn Jahre fanden in den Aussenpolitischen Kommissionen des Nationalrates und Ständerates sowie in der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates regelmässig Diskussionen über die Schaffung einer solchen Institution statt. Der Bundesrat ist bereit, die Aussenpolitischen Kommissionen auch weiterhin zu informieren. Es haben zudem mehrere Parlamentsmitglieder Einsitz im Beirat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Die Aufgabe des Zentrums ist die Stärkung der Kapazitäten von Behörden und weiteren betroffenen Kreisen im Bereich des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte in der Schweiz gemäss Bundesverfassung und gemäss internationalen Menschenrechtsverpflichtungen der Schweiz. Die spezifischen Aktivitäten des Zentrums während der Pilotphase sind im Leistungsvertrag enthalten (Ziff. 2). Das Zentrum legt seine Prioritäten in seinem Arbeitsprogramm fest und unterbreitet diese dem interdepartementalen Lenkungsausschuss.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Der im Bundesratsentscheid vom 1. Juli 2009 enthaltene Beitrag des EDA und des EJPD deckt nur die im Leistungsvertrag beschriebenen Aktivitäten. Das Zentrum kann weitere Aufträge von Bundesbehörden oder Dritten annehmen. Diese Mandate werden direkt von den Auftraggebern finanziert. Der Bund hat das Zentrum aufgefordert, seine Finanzierungsquellen zu diversifizieren und auszubauen, indem es seine Dienstleistungen auch anderen öffentlichen Einrichtungen in der Schweiz anbietet, namentlich den Kantonen und Gemeinden, aber auch dem Privatsetkor und den Nichtregierungsorganisationen, die sich mit Menschenrechten befassen. Das Zentrum muss den Bund über solche Aufträge informieren. Es tut dies im Rahmen seines Arbeitsprogramms und seines Tätigkeitsberichts, die es dem interdepartementalen Lenkungsausschuss unterbreitet.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Am 5. Mai 2011 hat Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) eingeweiht. Das Zentrum wird vom Bund finanziell unterstützt und funktioniert auf der Basis einer Leistungsvereinbarung mit der Bundesverwaltung. Es soll ein erster Schritt in der Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution darstellen, wie dies von der Uno verlangt wird. Diese soll die Einhaltung der Menschenrecht in unserem Land überwachen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich frage darum den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruht die Schaffung und die Finanzierung des SKMR?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie lauten die Einzelheiten der Leistungsvereinbarung zwischen der Bundesverwaltung und dem SKMR?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche Dienststellen der Bundesverwaltung finanzieren das SKMR, und über welche Möglichkeiten verfügt der Bundesrat, die Erfüllung des Auftrages gemäss Leistungsvereinbarung zu prüfen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie ist das SKMR organisiert, und welche Organe gewährleisten die ordnungsgemässe Führung des Kompetenzzentrums und den verantwortungsbewussten Umgang mit den bereitgestellten Finanzmitteln?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Nach welcher Frist muss das SKMR die Ergebnisse seiner Arbeit dem Bundesrat unterbreiten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Müssen die Aussenpolitischen Kommissionen regelmässig über die Arbeit des SKMR informiert werden? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Nach welchen strategischen Prioritäten handelt das SKMR, und was sind seine spezifischen Tätigkeiten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Decken die vom Bund bereitgestellten Finanzmittel alle Aktivitäten des SKMR? Ist eine Finanzierung durch Dritte möglich, und in welcher Form muss das Zentrum seinen Kontrollorganen und dem Bundesrat darüber Rechenschaft ablegen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Führung und Auftrag des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte</value></text></texts><title>Führung und Auftrag des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte</title></affair>