{"id":20111103,"updated":"2025-06-24T22:29:03Z","additionalIndexing":"24;Wettbewerbsbeschränkung;Grenzverkehr;Einzelhandel;Rückzahlung;Mehrwertsteuer;Kosten-Nutzen-Analyse","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-12-23T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4901"},"descriptors":[{"key":"L04K18010102","name":"Grenzverkehr","type":1},{"key":"L05K0701050101","name":"Einzelhandel","type":1},{"key":"L04K11070103","name":"Mehrwertsteuer","type":1},{"key":"L06K070302020501","name":"Kosten-Nutzen-Analyse","type":1},{"key":"L04K07030101","name":"Wettbewerbsbeschränkung","type":1},{"key":"L05K1104030103","name":"Rückzahlung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-02-01T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1324594800000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1328050800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"11.1103","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Anfrage bezieht sich auf die Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer auf Waren, die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten im Ausland einkaufen und in die Schweiz importieren.<\/p><p>Die Mehrwertsteuer ist auch in den Nachbarstaaten der Schweiz eine Konsumsteuer. Sie belastet den Konsum der entsprechenden Waren im jeweiligen Land. Nicht belastet werden exportierte Waren. Sie unterliegen hingegen der Mehrwertsteuer im Bestimmungsstaat, da sie erst dort \"konsumiert\" werden.<\/p><p>Aus verwaltungsökonomischen Gründen gewähren die meisten Nachbarstaaten im Reiseverkehr die Steuerbefreiung wegen Exports erst ab einem bestimmten Mindesteinkaufspreis. Die Steuerbefreiung soll nicht für jeden Einkauf mit geringem Wert gelten, da sie in der Tat seitens der Verwaltung mit Aufwand verbunden ist (Visierung der Rückerstattungsformulare bei der Ausreise). So wird in Frankreich im Reiseverkehr die Mehrwertsteuer bei Exportwaren erst ab einem Einkaufspreis von mehr als 175 Euro erstattet. In Österreich kann die Erstattung ab 75 Euro und in Italien ab 155 Euro geltend gemacht werden. Nur in Deutschland besteht für Einkaufstouristen keine Betragsgrenze für Exportwaren.<\/p><p>Die Nachbarstaaten - wie auch die Schweiz - entscheiden souverän, ab welchem Warenwert sie bei Reisenden die Steuerbefreiung wegen Exports gewähren.<\/p><p>2. Das Personal des Schweizer Zolls erfüllt keine Aufgaben im Zusammenhang mit der Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer. Für die Visierung der ausländischen Rückerstattungsformulare sind allein die Zollbehörden des entsprechenden Ausfuhrstaates zuständig. Die Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer erfolgt durch den ausländischen Verkäufer oder ein privates Dienstleistungsunternehmen (Tax Free-Unternehmen). Es liegt nicht in der Kompetenz des Bundesrates zu prüfen, ob im jeweiligen Nachbarstaat beim Rückerstattungsprozedere das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag stimmt. In der Schweiz können sich Touristen die schweizerische Mehrwertsteuer bei Exportwaren erst ab einem Kaufbetrag von 300 Franken erstatten lassen (SR 641.202.2).<\/p><p>3. Wenn unsere Nachbarstaaten Exportwaren von der Mehrwertsteuer befreien, so hat dies keine Wettbewerbsverzerrung zur Folge. Die Steuerbefreiung ist steuersystematisch korrekt, weil die Ware in der Schweiz und nicht im Nachbarstaat, in dem sie gekauft wurde, \"konsumiert\" wird. Eine Wettbewerbsverzerrung entsteht erst dann, wenn bei der Einreise in die Schweiz nicht alle eingeführten Waren mit der schweizerischen Mehrwertsteuer belastet werden.<\/p><p>Im Reiseverkehr besteht in der Schweiz eine Wertfreigrenze von 300 Franken pro Person (inklusive Kinder) und Tag, d. h., die schweizerische Mehrwertsteuer wird im Reiseverkehr bei eingeführten Waren bis zu diesem Wert nicht erhoben (SR 641.204; ausgenommen sind alkoholische Getränke, Tabakwaren und gewisse landwirtschaftliche Erzeugnisse). Diese Wertfreigrenze wurde aus Gründen der Erhebungswirtschaftlichkeit geschaffen. Das Mehrwertsteuergesetz sieht die Steuererhebung nach diesem Grundsatz ausdrücklich vor. Müssten nämlich im Reiseverkehr alle Einfuhren versteuert werden, so hätte dies massive Verkehrsstaus an den Grenzübergängen zur Folge.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Rückerstattung der im Nachbarstaat entrichteten Mehrwertsteuer im kleinen Grenzverkehr ist einerseits eine willkommene preisliche Entlastung zugunsten der Konsumenten aus der Schweiz, wirft andererseits aber auch grundsätzliche Fragen auf:<\/p><p>1. Hat man sich im Rahmen der periodisch durchgeführten Finanzministertreffen Schweiz\/Nachbarländer schon darüber unterhalten, ob diese Rückerstattung finanzpolitisch gerechtfertigt ist, insbesondere im Licht der aktuellen Verschuldungskrise in diversen Ländern der Eurozone?<\/p><p>2. Ist das aktuelle Rückerstattungsprozedere angesichts der zunehmenden Verkehrsstaus an den Grenzübergängen, der Absorption von qualifiziertem Grenzwachpersonal für bürokratische Hilfsarbeiten wie auch hinsichtlich der Verhältnismässigkeit zwischen Aufwand und Ertrag noch gerechtfertigt? Gäbe es allenfalls Alternativen?<\/p><p>3. Verzerrt diese Rückerstattung nicht den interregionalen Wettbewerb im Detailhandel und verstösst damit gegen internationales Wettbewerbsrecht?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Rückerstattung der Mehrwertsteuer im kleinen Grenzverkehr"}],"title":"Rückerstattung der Mehrwertsteuer im kleinen Grenzverkehr"}