{"id":20113004,"updated":"2023-07-28T11:28:06Z","additionalIndexing":"28;55;Familienzulage;landwirtschaftlicher Familienbetrieb;Gesetz;Finanzhilfe","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"SGK-SR","id":19,"name":"Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR","abbreviation1":"SGK-S","abbreviation2":"SGK","committeeNumber":19,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2011-02-01T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4817"},"descriptors":[{"key":"L04K01040108","name":"Familienzulage","type":1},{"key":"L05K0503010102","name":"Gesetz","type":1},{"key":"L05K1401050503","name":"landwirtschaftlicher Familienbetrieb","type":1},{"key":"L04K11020302","name":"Finanzhilfe","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2011-03-01T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2011-02-23T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1296514800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1298934000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[{"id":20060476,"priorityCode":"N","shortId":"06.476"}],"roles":[{"committee":{"abbreviation":"SGK-SR","id":19,"name":"Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR","abbreviation1":"SGK-S","abbreviation2":"SGK","committeeNumber":19,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"type":"author"}],"shortId":"11.3004","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Im Rahmen der Agrarpolitik 2011 wurde das Bundesgesetz vom 20. Juni 1952 über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG, SR 836.1) neben dem Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Familienzulagen (FamZG, SR 836.2) als Spezialgesetz beibehalten und auf dieses abgestimmt. Die Leistungen nach FLG entsprechen den Mindestleistungen nach FamZG. Im Berggebiet liegen die Kinder- und Ausbildungszulagen 20 Franken höher.<\/p><p>Die Kosten für die Familienzulagen in der Landwirtschaft betragen 158,2 Millionen Franken (Stand 2009). Zur teilweisen Finanzierung der Familienzulagen an die landwirtschaftlichen Arbeitnehmenden zahlen die Arbeitgeber 2 Prozent auf den AHV-pflichtigen Löhnen. Dadurch werden zwei Drittel der Gesamtkosten von 22,7 Millionen Franken für die Familienzulagen der landwirtschaftlichen Arbeitnehmenden gedeckt. Der Rest und die Familienzulagen für die selbstständigen Landwirte werden durch die öffentliche Hand finanziert, zwei Drittel durch den Bund (95,4 Millionen Franken) und ein Drittel durch die Kantone (47,7 Millionen Franken). Die Familienzulagen in der Landwirtschaft gelten als Verbundaufgabe gemäss dem neuen Finanzausgleich.<\/p><p>Eine Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates beantragt im Hinblick auf die Beratungen des FamZG im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Fasel (06.476), dass die Familienzulagen an die selbstständigen Landwirte gemäss FLG gleich zu finanzieren seien wie für die übrigen selbstständig Erwerbenden, und beantragt eine entsprechende Änderung von Artikel 19 FLG. Gleichzeitig reichte sie die vorliegende Motion 11.3004 ein.<\/p><p>Der Bundesrat hält an der bisherigen Regelung der Familienzulagen für selbstständige Landwirte fest. Er kann der vorgeschlagenen Änderung des FLG und demzufolge auch der Motion 11.3004 aus folgenden Gründen nicht zustimmen:<\/p><p>- Die Änderung des FLG hebt die bisherige Verbundaufgabe auf. Es besteht das Risiko, dass die Kantone nach dem Wegfall der Bundessubventionen zur Finanzierung der Familienzulagen für selbstständige Landwirtinnen und Landwirte auch ihren Beitrag infrage stellen.<\/p><p>- Die Landwirtschaft müsste für die Familienzulagen zumindest im Rahmen der heutigen Bundessubventionen selbst aufkommen. Aufgrund der unterschiedlichen Betriebsstrukturen in den verschiedenen Kantonen würde dies zu stark divergierenden Abzügen auf das AHV-pflichtige Einkommen führen.<\/p><p>Eine Annahme der Motion würde zu folgenden Problemen führen: Die Integration der heutigen Bundessubventionen zugunsten des FLG in den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen wäre eine Kompensation für den Landwirtschaftssektor als Ganzes. Auf der Ebene der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe würde dies jedoch zu mehr oder weniger grossen Umverteilungen führen. Aktuell bestehen keine Massnahmen, mit denen die zusätzlichen betriebsspezifischen Belastungen bei einer Finanzierung der Familienzulagen für selbstständige Landwirtinnen und Landwirte ohne grosse Umverteilung zwischen den Betrieben und den Kantonen zurückerstattet werden könnten. Auch mit der Agrarpolitik 2014-2017 sind keine solchen Massnahmen geplant, da sie auf spezifische gemeinwirtschaftliche Leistungen ausgerichtet werden sollen. Die Beiträge werden hauptsächlich flächenbezogen und abgestuft nach Leistung und Erschwerniszone ausgerichtet. Müsste in der Agrarpolitik 2014-2017 eine spezifische Massnahme zum Ausgleich der betriebsspezifischen Belastungen eingeführt werden, hätte dies einen erheblichen administrativen und finanziellen Zusatzaufwand für Bund, Kantone und die Landwirtschaft zur Folge.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, ab Inkrafttreten des geänderten Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG, Vorlage 06.476) dafür zu sorgen, dass der Zahlungsrahmen für Aufgabenbereiche der Landwirtschaft um die bisher für Finanzhilfen nach Artikel 19 Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG, alte Fassung) eingesetzten Mittel erhöht wird, und allfällige Gesetzesänderungen vorzuschlagen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Kompensation der Familienzulagen in der Landwirtschaft"}],"title":"Kompensation der Familienzulagen in der Landwirtschaft"}