{"id":20113010,"updated":"2023-07-28T15:22:11Z","additionalIndexing":"09;Bewilligung;paramilitärische Einheit;privates Unternehmen;Qualitätssicherung;Sicherheitsfirma;Söldner;Lizenz;Selbstregulierung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"SiK-NR","id":8,"name":"Sicherheitspolitische Kommission NR","abbreviation1":"SiK-N","abbreviation2":"SiK","committeeNumber":8,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-02-22T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4817"},"descriptors":[{"key":"L04K04030306","name":"Sicherheitsfirma","type":1},{"key":"L04K04020314","name":"paramilitärische Einheit","type":1},{"key":"L04K04020316","name":"Söldner","type":1},{"key":"L05K0806010102","name":"Bewilligung","type":1},{"key":"L05K0507020106","name":"Lizenz","type":1},{"key":"L05K0703060109","name":"privates Unternehmen","type":2},{"key":"L04K08020342","name":"Selbstregulierung","type":2},{"key":"L06K070305020401","name":"Qualitätssicherung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-09-29T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2011-12-21T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2011-05-25T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"SiK-NR","id":8,"name":"Sicherheitspolitische Kommission NR","abbreviation1":"SiK-N","abbreviation2":"SiK","committeeNumber":8,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"date":"2011-02-22T00:00:00Z","registrations":[]},{"committee":{"abbreviation":"SiK-SR","id":21,"name":"Sicherheitspolitische Kommission SR","abbreviation1":"SiK-S","abbreviation2":"SiK","committeeNumber":21,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2011-02-22T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[],"sessionId":"4817"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1298329200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1317247200000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Über die Zulassung von privaten Sicherheits- und Militärfirmen mit Sitz in der Schweiz bestehen jedoch derzeit noch keine klaren Regeln. In seinem Bericht vom 2. Dezember 2005 zu den privaten Sicherheits- und Militärfirmen hat sich der Bundesrat bereiterklärt, zu prüfen, ob in Krisen- und Konfliktgebieten tätige private Anbieter von Militär- und Sicherheitsdienstleistungen einer bundesrechtlichen Bewilligungs- oder Registrierungspflicht unterstellt werden sollen, wie das auch andere Staaten, z. B. die USA, Grossbritannien und Südafrika, bereits tun oder konkret erwägen. Dieses Versprechen gilt es nun umzusetzen, denn die Schweiz kann es nicht verantworten, dass von der Schweiz aus private Sicherheits- und Militärfirmen operieren und ihre Dienstleistungen im Ausland anbieten, welche sich nicht auf gewisse Mindeststandards verpflichten. Dabei kann sich der Bund beispielsweise am Code of Conduct der Ipoa orientieren: <a href=\"http:\/\/www.ipoaonline.org\/en\/standards\/code.htm\">http:\/\/www.ipoaonline.org\/en\/standards\/code.htm<\/a> (siehe Motion 08.3179).<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat bejaht den Regelungsbedarf im Falle privater Sicherheitsfirmen, die in Krisen- und Konfliktgebieten tätig sind. Gestützt auf einen Bericht des Bundesamtes für Justiz (BJ) vom 30. Dezember 2010 beauftragte er deshalb am 16. Februar 2011 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit der Redaktion eines Gesetzentwurfs, der bis zum Sommer 2011 vorliegen soll. <\/p><p>Anders als die vorliegende Motion schlägt der Bundesrat jedoch kein Zulassungssystem (Bewilligungspflicht bzw. Lizenzsystem) vor. Mit Beschluss vom 25. August 2010 hatte der Bundesrat dem EJPD den Auftrag erteilt, den Regelungsbedarf und allfällige Regelungsoptionen zu prüfen. Am 17. September 2010, d. h. noch vor Vorliegen der Ergebnisse dieser Prüfung, stimmte er der Motion 10.3639 der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SiK-S) zu, die ein Bewilligungs- und Kontrollsystem forderte. Der Bericht des BJ vom 30. Dezember 2010 bezeichnet ein Bewilligungs- und\/oder Registrierungssystem als mögliche Lösung. Wie schon im Bericht des BJ vom 21. Mai 2008 wird aber auf den damit verbundenen Nachteil eines grossen administrativen und finanziellen Aufwands hingewiesen. Ein solches System würde in besonderem Masse grosse Kontrollanstrengungen vor Ort, d. h. in Krisen- und Konfliktgebieten, erfordern. Der Bundesrat bevorzugt ein im Bericht vom 30. Dezember 2010 empfohlenes, weniger schwerfälliges System. Alle privaten Sicherheitsfirmen, die von der Schweiz aus Sicherheitsdienstleistungen im Ausland anbieten, müssten die zuständige Bundesbehörde darüber informieren. Gewisse Tätigkeiten wären von Gesetzes wegen verboten, andere könnte die Behörde verbieten, wenn sie geeignet sind, die nationale Sicherheit zu gefährden, oder wenn sie nationalen Interessen zuwiderlaufen (z. B. Aussen- und Sicherheitspolitik, humanitäre Grundsätze, Neutralitätspolitik). In der Schweiz niedergelassene Holding-Gesellschaften würden ebenfalls erfasst. Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit einem solchen System das von der vorliegenden Motion angestrebte Resultat effizienter erreicht werden könnte. <\/p><p>Der Bundesrat teilt das in der Motion zum Ausdruck kommende Anliegen. Er möchte diesem aber in einer anderen Form Rechnung tragen. Deshalb kann er der vorliegenden Motion nicht zustimmen. Er behält sich allerdings vor, im Zweitrat einen Abänderungsantrag einzubringen, falls der Erstrat die Motion entgegen seinem Antrag annehmen sollte. Im Abänderungsantrag würde er anstelle der Nennung eines Zulassungssystems eine offenere Formulierung vorschlagen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, für private Anbieter von Dienstleistungen im Militär- oder Sicherheitsbereich, die von der Schweiz aus in Krisen- und Konfliktgebieten tätig sind, ein Zulassungssystem (Bewilligungspflicht bzw. Lizenzsystem) einzuführen. Die Zulassung soll unter anderem an den Nachweis der Anbieter anknüpfen, über ein wirksames System der Selbstkontrolle und der Qualitätssicherung zu verfügen, welches sich an internationalen Standards orientiert.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Zulassungssystem für private Sicherheits- und Militärfirmen mit Sitz in der Schweiz"}],"title":"Zulassungssystem für private Sicherheits- und Militärfirmen mit Sitz in der Schweiz"}