﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113024</id><updated>2023-07-28T08:28:33Z</updated><additionalIndexing>2811;08;10;Armeeeinsatz;Flüchtling;Nordafrika;Einwanderung;Zuständigkeit für Asylgesuch;gemeinsame Sicherheitspolitik der EU;Grenzwachtkorps;Kontrolle der Zuwanderungen;Dubliner Abkommen;Italien;illegale Zuwanderung;Internierung;Personenkontrolle an der Grenze</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.Ip.</abbreviation><id>9</id><name>Dringliche Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-03-02T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4817</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K030401</key><name>Nordafrika</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01080101</key><name>Flüchtling</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0108030601</key><name>Kontrolle der Zuwanderungen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070104040202</key><name>Personenkontrolle an der Grenze</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010803060101</key><name>illegale Zuwanderung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K090201010104</key><name>Dubliner Abkommen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K010801020103</key><name>Zuständigkeit für Asylgesuch</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01080303</key><name>Einwanderung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070104040201</key><name>Grenzwachtkorps</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K04020304</key><name>Armeeeinsatz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L07K09020203010102</key><name>gemeinsame Sicherheitspolitik der EU</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010503</key><name>Italien</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K04030301</key><name>Internierung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-03-16T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2011-03-11T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-03-02T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-03-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2681</code><gender>f</gender><id>3878</id><name>Flückiger-Bäni Sylvia</name><officialDenomination>Flückiger Sylvia</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>11.3024</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat rechnet für die nächsten Monate aufgrund der Umwälzungen in den nordafrikanischen Staaten zwar mit einem Anstieg der irregulären Migration nach Europa und in die Schweiz, jedoch nicht in dem Ausmass, wie die Interpellanten es befürchten. Zudem dauert es erfahrungsgemäss mehrere Wochen, bis Migranten, die aus Italien weiterreisen, in der Schweiz ankommen. Dies gibt Bund und Kantonen Zeit, sich auf verschiedene Szenarien vorzubereiten. Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Voraussetzung für die Wiedereinführung der Grenzkontrolle ist eine schwerwiegende, konkrete und sehr wahrscheinliche Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit. Zusätzlich müssen die in Aussicht genommenen Massnahmen verhältnismässig und im Hinblick auf die Bedrohung zielführend und befristet sein. Da die Wiedereinführung der Personenkontrollen an der Schengen-Binnengrenze eine Ausnahme darstellen würde, sind diese Voraussetzungen restriktiv auszulegen. Beispiele in der Vergangenheit waren hochrangige politische Treffen oder sportliche Grossanlässe in Schengen-Mitgliedstaaten. Eine allgemeine Zunahme der irregulären Migration in den Schengen-Raum würde die restriktiven Voraussetzungen für die Wiedereinführung der Grenzkontrollen eines einzelnen Schengener Mitgliedstaates nicht erfüllen. Von einer Zunahme der Migration sind potenziell alle Schengen-Staaten betroffen, weshalb eine befristete Massnahme eines einzelnen Mitgliedstaates keine Abhilfe schafft. Hingegen steht es jedem Mitgliedstaat frei, bei einer tatsächlichen Zunahme der irregulären Migration die nationalen Ersatzmassnahmen (z. B. mobile Personenkontrollen) zu verstärken. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Voraussetzungen für die vorübergehende Wiedereinführung von systematischen Personenkontrollen an den Binnengrenzen nicht gegeben sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat hat 2010 das Verfahren für eine allfällige Wiedereinführung der Grenzkontrolle gemäss Artikel 23 des Schengener Grenzkodex festgelegt. Die Federführung für die Koordination der hieran beteiligten Behörden liegt beim Bundesamt für Migration (BFM). Es ist Aufgabe des BFM und der am Verfahren beteiligten Bundes- und kantonalen Behörden, die sicherheitspolitische Lage fortlaufend zu überwachen und im entsprechenden Fall beim Bundesrat die Wiedereinführung der Grenzkontrollen zu beantragen. Die operative Planung und Umsetzung obliegt den für die Kontrolle zuständigen Behörden (Kantonspolizei, Grenzwachtkorps). Die Wiedereinführung der Grenzkontrolle setzt aber das geltende Asylrecht nicht ausser Kraft. Drittstaatenangehörige, die an der Grenze ein Asylgesuch stellen, müssten auch nach Wiedereinführung der Kontrollen gemäss Artikel 21 des Asylgesetzes (AsylG) an eine Empfangsstelle des Bundes verwiesen werden. Eine Übergabe im Rahmen des Dublin-Verfahrens muss nach dem in der Dublin-Verordnung festgelegten Verfahren, insbesondere unter Wahrung der Ordnungsfristen, durchgeführt werden. Eine Rückweisung von Personen an der Grenze, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, kann nur dann erfolgen, wenn es sich nicht um Asylgesuchsteller handelt. Kann einer Person ohne geregelten Aufenthaltsstatus, die kein Asylgesuch stellt, die widerrechtliche Einreise aus einem Nachbarstaat nachgewiesen werden, so greifen die bestehenden bilateralen Rückübernahmeabkommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Armee unterstützt das Grenzwachtkorps bereits heute im Rahmen des Einsatzes "Lithos" mit 60 Angehörigen der Militärischen Sicherheit im Bereich der Grenzkontrollen sowie mit gewissen Leistungen der Luftwaffe. Zurzeit ist ein erweiterter Einsatz der Armee für Kontrollen an der Grenze nicht vorgesehen. Für diese Aufgabenerfüllung unmittelbar an der Grenze und im Grenzraum für Kontrollen im Migrationsbereich oder zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität braucht es die speziell ausgebildeten Grenzwächterinnen und Grenzwächter. In einer ausserordentlichen Lage wäre eine Unterstützung des Grenzwachtkorps durch die Armee mit zusätzlichen Überwachungsmitteln aus der Luft (Hubschrauber, Drohnen) sowie einem Support im Logistikbereich denkbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4.-6. Das Dublin-Abkommen ist in der Schweiz seit dem 12. Dezember 2008 in Kraft. Mit Italien funktioniert die Anwendung des Dublin-Abkommens grundsätzlich gut, wenn auch nicht immer reibungslos. Die Schweiz ist gewillt, das Dublin-Abkommen auch in Zukunft umfassend anzuwenden. Für den Bundesrat ist ein Austritt aus der Dublin-Assoziation keine Option.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Einem massiven Anstieg der Migration in kürzester Zeit war der Dublin-Raum bisher noch nicht ausgesetzt. Ob das heutige Dublin-System einer Belastungsprobe standhalten wird, in der einzelne Staaten von einem ausserordentlichen Anstieg der Migration über ihre Belastungsgrenze hinaus ungleich stärker betroffen sind als andere, lässt sich zurzeit nicht abschätzen. Das Dublin-System legt in seiner heutigen Form lediglich die Zuständigkeiten für die Prüfung eines Asylverfahrens fest, sieht aber keinen Umverteilungsmechanismus vor. Gerade auch deshalb sind aus der Sicht des Bundesrates die Anstrengungen innerhalb des EU-Rahmens darauf zu fokussieren, dass das Dublin-System allfällige Zusatzbelastungen verkraften kann. Die Schweiz wird sich an diesen Anstrengungen beteiligen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Der zuständige EU-Sprecher hat auf die theoretische Möglichkeit hingewiesen, dass Migranten eine temporäre Aufnahme in der EU finden könnten. Er bezog sich dabei auf Personen, die vor einer allfällig eskalierenden Gewalt aus Libyen flüchten könnten. Der angesprochene vorübergehende Schutz beruht auf der Richtlinie 2001/55/EG, die aber nur im Falle von einer Massenzuwanderung Anwendung findet, was zurzeit nicht der Fall ist. Bei der genannten Richtlinie handelt es sich um einen Rechtsakt, an welchen die Schweiz nicht gebunden ist, die sie aber in ihrer Gesetzgebung (Art. 66ff. AsylG) durchaus vorsieht. Der Bundesrat hatte daher keine Veranlassung, gegenüber der EU eine Empfehlung abzugeben. Zudem äusserte der Sprecher im gleichen Zusammenhang auch die Einschränkung, dass die Kommission die Gewährung vorübergehenden Schutzes lediglich vorschlagen könne, die einzelnen Mitgliedstaaten aber darüber entscheiden müssten, ob sie sich dazu bereitfinden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Nein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9./10. Eine gute Koordination zwischen Bund und Kantonen ist von grösster Bedeutung. Diese Koordination findet in verschiedenen Fachausschüssen statt (Fachausschuss Asylverfahren und Unterbringung, Fachausschuss Wegweisungsvollzug usw.). Die Unterbringung von Asylsuchenden erfolgt bereits heute zunächst stets in den Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes. Wenn eine schnelle Rückführung - in den Herkunftsstaat oder einen anderen Dublin-Staat - möglich ist, werden die Asylsuchenden möglichst nicht auf die Kantone verteilt. Wenn eine schnelle Rückführung nicht möglich ist, verteilt der Bund die Asylsuchenden nach der Erstaufnahme in den Verfahrens- und Empfangszentren in die Kantone, die in der Regel bis zur Ausreise dieser Personen für den Aufenthalt in der Schweiz zuständig bleiben. Der Bund ist also für das Verfahren zuständig, die Kantone für den Aufenthalt und den Vollzug der Wegweisungen. Bund und Kantone haben somit unterschiedliche Zuständigkeiten, aber eine gemeinsame Verantwortung. Der Bundesrat erachtet deshalb eine enge und gute Zusammenarbeit mit den Kantonen im Migrations- und Asylbereich als essenziell.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bund und Kantone sind im Moment daran, im Rahmen des Fachausschusses "Asylverfahren und Unterbringung" Aktionspläne für den Fall zu entwerfen, dass es zu einem erheblichen Anstieg der Asylgesuche kommen sollte. Ein Schwerpunkt wird dabei auf der optimalen Nutzung der vorhandenen Kapazitäten liegen. Des Weiteren geht es darum, zusätzliche Kapazitäten sowohl beim Bund als auch bei den Kantonen zu identifizieren und verfügbar zu machen. Wo sich diese zusätzlichen Unterkünfte befinden sollen, wird im Rahmen der laufenden Vorbereitungsarbeiten zu prüfen und zu entscheiden sein.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Aufgrund der Umwälzungen in Tunesien, Ägypten, Bahrain, Jemen und insbesondere Libyen können gemäss Experten Flüchtlings- und Migrationsströme Richtung Europa nicht ausgeschlossen werden. Beim Sturz von Muammar Ghaddafi erwartet Italien einen Zustrom von rund 300 000 Menschen. Nato-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen hielt kürzlich in Brüssel fest, dass vor allem die illegale Migration nach Europa gewaltig zunehmen werde. Die Schweiz muss alle möglichen Massnahmen treffen, um den Zustrom aus Italien in unser Land zu verhindern. In diesem Sinne ersuchen wir den Bundesrat dringend um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Gemäss Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Schengener Grenzkodex kann ein Mitgliedstaat im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit wieder systematische Kontrollen an den eigenen Grenzen einführen. Ist er beim Ansteigen der illegalen Zuwanderung bereit, diese Grenzkontrollen umgehend einzuführen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wenn ja, wurden die Grundlagen für eine solche Grenzkontrolle erarbeitet und die nötigen Vorkehrungen getroffen, damit die illegalen Zuwanderer an der Grenze entsprechend dem Dublin-Abkommen sofort angehalten und an den zuständigen Dublin-Staat, beispielsweise Italien, übergeben werden können?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Zieht der Bundesrat auch den Einsatz der Armee zur Verstärkung des Grenzwachtkorps zwecks Sicherung der Grenzen in Betracht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie hat er sichergestellt, dass das Dublin-Abkommen auch im Fall solcher Migrationsströme von allen europäischen Staaten inklusive Italiens angewendet wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Teilt er die Auffassung, dass eine Verteilung der Flüchtlinge auf alle Dublin-Staaten gegen den Grundgedanken des Dublin-Abkommens, nämlich die Bearbeitung der Asylgesuche im Ankunftsstaat, verstösst?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wird er in diesem Fall den Austritt aus dem Dublin-Assoziierungsabkommen prüfen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Michele Cercone, Sprecher von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, sprach kürzlich über die Möglichkeit der Aktivierung einer temporären Schutzklausel, die den Migranten aus Nordafrika kollektiv Asyl einräumen würde. Ist er sich bewusst, dass eine solche Schutzklausel eine Masseninvasion an Wirtschaftsflüchtlingen bewirken könnte? Hat der Bundesrat die EU auf die gravierenden Folgen einer solchen Schutzklausel für Europa und insbesondere für die Schweiz aufmerksam gemacht und ihr davon abgeraten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Sind bereits Anfragen vonseiten der EU für die Aufnahme eines bestimmten Kontingentes an Flüchtlingen eingegangen, und hat er schon irgendwelche Zusicherungen abgegeben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Welche Konsequenzen zieht er daraus, dass sich die meisten Kantone à tout prix gegen die Verteilung solcher Flüchtlinge wehren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Prüft er die Möglichkeit, ankommende Personen in zentralen Auffangzentren in Grenznähe in Empfang zu nehmen und bis zur Rückführung in ihre Heimatländer dort zu beherbergen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Migrations- und Flüchtlingsströme aus Nordafrika</value></text></texts><title>Migrations- und Flüchtlingsströme aus Nordafrika</title></affair>