﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113048</id><updated>2023-07-27T19:44:01Z</updated><additionalIndexing>24;08;Rechtshilfe;Diktatur;Kontrolle;Bankgeschäft;Kapitalflucht;Beschlagnahme;Präsident/in eines Staates;Bankeinlage;Kapitaltransaktion;Kapitalanlage;Bank</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2272</code><gender>m</gender><id>26</id><name>Borer Roland F.</name><officialDenomination>Borer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-03-03T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4817</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K110402</key><name>Bankgeschäft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11040205</key><name>Bankeinlage</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020313</key><name>Kontrolle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0807010203</key><name>Diktatur</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806020302</key><name>Präsident/in eines Staates</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1001020402</key><name>Rechtshilfe</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11040101</key><name>Bank</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106020101</key><name>Kapitalanlage</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106020108</key><name>Kapitaltransaktion</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106020106</key><name>Kapitalflucht</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05010103</key><name>Beschlagnahme</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-06-17T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-03-22T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2011-05-04T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-03-03T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-03-22T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2272</code><gender>m</gender><id>26</id><name>Borer Roland F.</name><officialDenomination>Borer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.3048</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Im schweizerischen Recht wird der Begriff "Potentat" nirgends definiert. Der Bundesrat verfügt ebenfalls über keine genaue Definition von "Potentat", weshalb er es auch so weit als möglich vermeidet, diesen Begriff zu verwenden. Im Kontext der vom Bundesrat kürzlich beschlossenen diversen Vermögenssperren wird - ebenso wie in der schweizerischen Geldwäschereigesetzgebung -nicht von "Potentat", sondern von "politisch exponierter Person" (PEP) gesprochen. Dieser Begriff wird insbesondere im Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (SR 196.1) und in der Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (SR 955.033.0) definiert. Gemäss dieser Definition gelten als PEP Personen, die prominente öffentliche Funktionen im Ausland ausüben oder ausgeübt haben, wie insbesondere Staats- oder Regierungschefinnen und -chefs, hohe Politikerinnen und Politiker, hohe Funktionärinnen und Funktionäre in Verwaltung, Justiz, Militär und Parteien auf nationaler Ebene sowie Mitglieder der obersten Organe staatlicher Unternehmen von nationaler Bedeutung. Ebenfalls dazu gehören Unternehmen und natürliche Personen, die den genannten Personen aus familiären, persönlichen oder geschäftlichen Gründen erkennbar nahestehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat beobachtet die Situation in Nordafrika und im Nahen Osten sehr aufmerksam. Es entspricht jedoch nicht seiner Politik, für alle potenziell möglichen Entwicklungen in den verschiedenen Staaten dieser Region hypothetische Listen zu erstellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Schweiz hat ein eminentes Interesse daran zu verhindern, dass ihr Finanzplatz missbraucht wird. Entsprechend engagiert sich die Schweiz seit Jahren proaktiv im Kampf gegen Geldwäscherei und bei der Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte. So blockierte der Bundesrat bereits 1986 im Fall Marcos oder 1997 im Fall Mobutu Gelder von PEP. Angesichts der politischen Ereignisse der letzten Wochen in Nordafrika hat der Bundesrat rasch gehandelt und vorsorglich allfällige Vermögenswerte der (ehemaligen) Staatsoberhäupter der betroffenen Staaten und ihrer Entourage in der Schweiz blockiert. Ziel der Vermögenssperren ist es, den Abzug von allenfalls unrechtmässig erworbenen Vermögenswerten bzw. gestohlenen öffentlichen Geldern aus der Schweiz zu verhindern, um den Justizbehörden der betroffenen Staaten zu ermöglichen, Rechtshilfeersuchen an die Schweiz zu richten. Tunesien und Ägypten haben in der Zwischenzeit denn auch schon entsprechende Rechtshilfegesuche an die Schweiz gestellt. Das Vorgehen der Schweiz kann je nach Umständen auch die guten Beziehungen zwischen der Schweiz und diesen Staaten fördern, auch wenn dies nicht das eigentliche Ziel der Blockierungsmassnahmen ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Nein, die Blockierungsmassnahmen wurden von der Schweiz regelmässig autonom ergriffen, ohne förmliche Koordination mit anderen Staaten. Die Schweiz stand und steht jedoch im Zusammenhang mit den Entwicklungen in Nordafrika und im Nahen Osten mit anderen betroffenen Staaten und insbesondere mit der EU in informellem Kontakt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Finanzinstitute wurden durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht über die vom Bundesrat erlassenen Vermögenssperren informiert. Die Information erfolgte unmittelbar nach Veröffentlichung bzw. Inkrafttreten der entsprechenden Verordnungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wie bereits in der Antwort auf Frage 3 erläutert, erfolgt die Sperrung von Vermögenswerten von PEP in der Schweiz vor allem mit Blick auf eine nachträgliche rechtshilfeweise Zusammenarbeit mit den von einem Umsturz betroffenen Staaten. Solange die betroffenen PEP an der Macht sind, werden in diesen Staaten erfahrungsgemäss keine Strafverfahren gegen diese Personen durchgeführt und entsprechend keine diesbezüglichen Rechtshilfegesuche an die Schweiz gestellt. Eine Vermögenssperre, wie sie der Bundesrat in den letzten Wochen z. B. betreffend Tunesien und Ägypten angeordnet hat, macht daher in der Regel erst im Falle eines politischen Umsturzes Sinn.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beim Entscheid über den Erlass von Blockierungsmassnahmen gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung trägt der Bundesrat den spezifischen Umständen jedes Einzelfalles Rechnung, wobei insbesondere folgende Kriterien wichtig sind: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- allgemein bekannte endemische Korruption, in welche vermutungsweise auch PEP des betreffenden Staates und ihre Entourage verwickelt sind;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Wahrscheinlichkeit, dass Gelder von PEP des betreffenden Staates in der Schweiz angelegt sind;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Wahrscheinlichkeit, dass die Schweiz bezüglich dieser Gelder um Rechtshilfe ersucht wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Die Vermögenssperren betreffen natürliche Personen sowie allenfalls spezifische Organisationen und Unternehmen. Sie richten sich jedoch nicht gegen Staaten. Die Namenslisten in den Anhängen der Verordnungen sind abschliessend.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Die Schweiz verfügt über eine strenge Anti-Geldwäschereigesetzgebung (GwG; SR 955.0) mit weitgehenden Sorgfalts- und Meldepflichten für die Finanzinstitute. Die in diesem Gesetz vorgesehenen Massnahmen dienen primär der Verhinderung der Anlage von Geldern krimineller Herkunft in der Schweiz. Gelder von PEP gelten dabei als speziell risikobehaftet, weshalb dafür erhöhte Sorgfaltspflichten zu erfüllen sind. So müssen die Finanzintermediäre in diesen Fällen u. a. die Herkunft der eingebrachten Vermögenswerte und den Ursprung des Vermögens abklären. Sobald ein Finanzintermediär einen begründeten Verdacht hat, dass Vermögenswerte aus einem Verbrechen herrühren, der Verfügungsmacht einer kriminellen Organisation unterliegen, im Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung im Bereich Geldwäscherei bzw. kriminelle Organisation stehen oder der Terrorismusfinanzierung dienen, muss er der Meldestelle für Geldwäscherei Meldung erstatten und die betroffenen Vermögenswerte sperren (Art. 9 und 10 GwG). Die Meldepflicht gilt auch im Falle des Abbruchs von Verhandlungen zur Aufnahme einer Geschäftsbeziehung wegen eines der genannten Verdachtsgründe. Die Vorschriften der Geldwäschereigesetzgebung sind im Übrigen auf alle in der Schweiz angelegten Vermögenswerte anwendbar, unabhängig davon, ob es sich beim Vertragspartner um eine PEP handelt oder nicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die vom Bundesrat im Rahmen der Ereignisse in Nordafrika beschlossenen Vermögenssperren sind rein vorsorgliche Massnahmen von beschränkter zeitlicher Gültigkeit. Sie sind weder anklagender noch konfiskatorischer Natur. Die Frage der Rechtmässigkeit der Herkunft der blockierten Gelder ist nun vielmehr gerichtlich im Rahmen nationaler Strafverfahren bzw. darauf gestützter Rechtshilfeverfahren zu klären.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Die Credit Suisse (CS) hat erklärt, dass sie sogenannte Cocos (Contingent Convertible Bonds) herausgeben will. Bei Cocos handelt es sich um Schuldverschreibungen, die bei einem bestimmten Ereignis (Erreichen eines Auslösers - Trigger) in Eigenkapital umgewandelt oder abgeschrieben werden. Es ist in der Tat so, dass ein Staatsfonds und andere Investoren aus verschiedenen Golfstaaten sich bereiterklärt haben, die Papiere für insgesamt 6 Milliarden Schweizerfranken zu kaufen. Die Platzierung der Cocos durch die CS erfolgt allerdings frühestens im Herbst 2013; vorerst wurde mit den Investoren aus der Golfregion eine Vereinbarung zur Zeichnung der Anleihen getroffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Auswirkungen eines möglichen Sturzes der Machthaber in der Region auf die Cocos sind schwierig abzuschätzen. Der Bundesrat spekuliert nicht über die möglichen Entwicklungen; er beobachtet die Situation jedoch genau. Grundsätzlich bleibt die Sicherungsfunktion der Cocos unberührt. In jedem Fall würden diese Cocos bei Erreichen von vorgegebenen Schwellenwerten in Aktien umgewandelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Die Blockierungsverordnungen des Bundesrates sind diesbezüglich klar: Gemäss Artikel 1 Absatz 1 der jeweiligen Verordnung betreffen die Vermögenssperren neben Geldern ausdrücklich auch andere wirtschaftliche Ressourcen, also Vermögenswerte jeder Art, unabhängig davon, ob sie materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich sind. Mithin können auch Immobilien blockiert und kann damit deren Veräusserung verhindert werden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat in letzter Zeit Konten von diversen ausländischen (ehemaligen) Regierungschefs auf Schweizer Banken blockiert. Er stützt sich dabei auf Artikel 184 der Bundesverfassung. Dies hat Geldinstitute und deren Kunden verunsichert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es stellen sich folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Was ist gemäss Definition des Bundesrates ein Potentat?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Hat er Listen mit Staaten und deren Exponenten (Staatsoberhäupter usw.) vorbereitet, welche es ermöglichen, bei Bedarf rasch Konten blockieren zu können? Wenn ja, wie viele Staaten bzw. Personen sind darauf aufgeführt, werden diese vorsorglich an die Geldinstitute weitergegeben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist ein Blockieren von Konten vor Eintreffen eines Rechtshilfegesuches autorisierter Behörden dieses Staates eine Notmassnahme im Sinne der Erhaltung der guten Beziehungen? Ist ein derartiges Vorgehen der Stärkung des Schweizer Finanzplatzes dienlich?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Werden alle Massnahmen mit anderen Staaten koordiniert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie funktioniert die Kommunikation zwischen dem Bundesrat und den Geldinstituten? Konkret: Wann wurden die Banken über die Absichten des Bundesrates orientiert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Welches sind die konkreten Eskalationskriterien in einem Land, welche dazu führen, dass Konten auf Anordnung des Bundesrates blockiert werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Welches sind die Unterscheidungskriterien zwischen Potentatenkonten und Staatskonten? Werden bei den Massnahmen diesbezüglich Unterscheidungen vorgenommen, wenn der betreffende Staat eine Monarchie oder ein Sultanat/Emirat darstellt? Wird sichergestellt, dass ein Staat trotz Blockierung seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Den Banken obliegt eine Sorgfaltspflicht bei Annahme von PEP-Geldern. Seit 2006 hätten die Banken von sich aus die Frage der Rechtmässigkeit dieser Gelder überprüfen müssen (Art. 322septies StGB, "Bestechung fremder Amtsträger"). Besteht für den Bundesrat nun nicht auch die Problematik, dass Gelder, die jahrzehntelang als in Ordnung und legal angesehen wurden, dies nach einem Umsturz im entsprechenden Land plötzlich nicht mehr sind?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Die CS gibt neu Coco-Bonds an ihre Grossaktionäre aus. Auch arabische Investoren zeichnen solche Bonds. Diese sind zum Teil mit den Herrschern von Katar und Saudi-Arabien aufs Engste verbunden. Was passiert, wenn diese Königshäuser bzw. Sultanate gestürzt würden, mit diesen Coco-Bonds?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Werden auch andere Vermögenswerte, z. B. Immobilien, "blockiert", sodass diese nicht veräussert werden können?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Kontensperrungen durch den Bundesrat</value></text></texts><title>Kontensperrungen durch den Bundesrat</title></affair>