﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113055</id><updated>2023-07-28T12:57:14Z</updated><additionalIndexing>2811;10;Bewilligung;Autonomie;Kompetenzregelung;Vertrag mit der EU;Einreise von Ausländern/-innen;Evaluation;illegale Zuwanderung;bilaterale Verhandlungen;Personenkontrolle an der Grenze</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-03-07T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4817</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K05060107</key><name>Einreise von Ausländern/-innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010102</key><name>Bewilligung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080701020102</key><name>Autonomie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K080704</key><name>Kompetenzregelung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070104040202</key><name>Personenkontrolle an der Grenze</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K100202010201</key><name>bilaterale Verhandlungen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K09020101</key><name>Vertrag mit der EU</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K010803060101</key><name>illegale Zuwanderung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020302</key><name>Evaluation</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-06-09T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2011-05-25T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-03-07T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-06-09T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2626</code><gender>m</gender><id>1115</id><name>Reymond André</name><officialDenomination>Reymond</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>11.3055</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Der Schengen-Beitritt hat für die Schweiz verheerende Folgen. Deshalb ist es nötig, für dieses Problem umgehend eine Lösung zu finden. Seit das Schengen-Abkommen für die Schweiz in Kraft ist, nimmt die Zahl der Personen stetig zu, die ohne gültige Papiere oder mit gefälschten Visa einreisen. Je stärker die Zahl der illegalen Einwanderinnen und Einwanderer zunimmt, desto mehr steigt auch die Kriminalität in unserem Land. Die automatische Übernahme der Weiterentwicklungen des Schengen-Abkommens hat für die Schweiz schwerwiegende Folgen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit dem Schengen-Abkommen hat die Schweiz einen Vertrag unterzeichnet, den die andere Partei einseitig abändern kann. Die Schweiz hat sich verpflichtet, innert sehr kurzen Fristen die Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands zu übernehmen. Die Schweiz hat sich damit, um Klartext zu reden, in die ungemütliche Lage gebracht, dass sie nur noch Befehlsempfängerin ist. Seit dem Schengen-Beitritt musste die Schweiz eine lange Liste neuer Rechtsakte umsetzen, ohne aber bei deren Ausarbeitung mitbestimmen zu können. So muss die Schweiz beispielsweise Schengen-Visa anerkennen, die von einem Konsulat eines anderen Schengen-Staates erteilt werden. In diesen Fällen hat die Schweiz keinerlei Einfluss darauf, unter welchen Bedingungen die Visa erteilt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat muss die Souveränität der Schweiz im Bereich der Visumerteilung wiederherstellen. Die Schweiz soll frei und ohne Zwang darüber entscheiden können, ob sie eine Weiterentwicklung des Schengen-Abkommens übernehmen will oder nicht. Dabei kann sie sich ein Beispiel am Vereinigten Königreich oder an Irland nehmen. Diese beiden Länder praktizieren eine von der EU völlig unabhängige Visumpolitik, nehmen aber gleichzeitig an der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit der Schengen-Staaten teil. Dasselbe muss auch für die Schweiz möglich sein.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Einleitend sei festgehalten, dass der Bundesrat die Beobachtung der Motionäre nicht teilt, wonach seit der Schengen-Assoziierung zunehmend Personen ohne gültige Papiere oder mit gefälschten Visa in die Schweiz einreisen. Ebenfalls gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Sicherheitslage in der Schweiz seither verschlechtert hat. Auch lässt sich eine Erhöhung der Kriminalität infolge einer vermehrten irregulären Migration nicht belegen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2010 zeigt im Gegenteil einen Rückgang der polizeilich registrierten Kriminalität auf.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schengen sieht - entgegen den Aussagen in der Motion - keinen Automatismus für die Übernahme von Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes vor. Für jede Weiterentwicklung kann die Schweiz innerhalb einer Frist von maximal zwei Jahren gesondert entscheiden, ob sie diese übernehmen und umsetzen will oder nicht. Die Frist von zwei Jahren erlaubt es der Schweiz, die verfassungsmässigen Entscheidverfahren (Genehmigung durch den Bundesrat oder das Parlament, allfällige Durchführung eines Referendums) anzuwenden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat geht mit den Motionären einig, dass die Schweiz in Bezug auf Schengen-Weiterentwicklungen formell nicht mitbestimmen kann. Ihr kommen jedoch die gleichen Mitwirkungsmöglichkeiten zu wie den Nicht-EU-Mitgliedern Norwegen und Island. Schweizer Experten können seit der Unterzeichnung des Schengen-Assoziierungsabkommens (SAA) am 26. Oktober 2004 in den Arbeitsgruppen und Ausschüssen des EU-Rates und der Europäischen Kommission teilnehmen und sich an den Arbeiten zur Weiterentwicklung der Schengener Regelungen aktiv beteiligen. Die Schweiz hat in diesem Rahmen direkt die Möglichkeit, den Inhalt der sie betreffenden Rechtsakte mitzugestalten, auch wenn die formelle Verabschiedung der Rechtsakte schliesslich den Organen der EU vorbehalten bleibt (gestaltendes Mitspracherecht).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schengen hat namentlich zum Ziel, den Reiseverkehr innerhalb des Schengen-Raums zu erleichtern. Zu diesem Zweck wurde unter anderem die Visumpolitik im Bereich der Kurzzeitvisa (bis 90 Tage) vereinheitlicht. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Schengen-Visum ersetzt somit das schweizerische Visum für kurzfristige Aufenthalte, welches in der Regel von Touristen und Geschäftsreisenden benötigt wird. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Schweiz auf jeglichen Einfluss auf die Vergabe von Visa verzichtet hätte. Ihr stehen mehrere Mechanismen zur Gewährleistung der Sicherheit und ihrer nationalen Interessen zur Verfügung: Durch die Anbindung an das Schengener Informationssystem (SIS) ist grundsätzlich gewährleistet, dass in der Schweiz unerwünschte Personen von einem anderen Schengen-Staat kein Visum erhalten (sog. Einreiseverweigerung nach Artikel 96 des Schengener Durchführungsübereinkommens aufgrund einer nationalen Ausschreibung). Ebenso kann die Vergabe eines Schengen-Visums (nationale Visa können dennoch erteilt werden) mittels des elektronischen Konsultationsverfahrens "Vision" von einem anderen (nicht zuständigen) Schengen-Staat verhindert werden, wenn dies zum Beispiel Gründe der inneren Sicherheit nahelegen. Eine zusätzliche Verbesserung der Umsetzung der gemeinsamen Visumpolitik, der konsularischen Zusammenarbeit und der Konsultation zwischen den zuständigen Behörden wird die Einführung des Visa-Informationssystems (VIS) bringen. Dieses System ist eine zentrale Datenbank, in der bei jedem Schengen-Visum-Antrag gewisse Angaben gespeichert werden. Insbesondere das sogenannte Visum-Shopping kann damit wirksamer bekämpft werden, indem sichtbar wird, ob ein Antragsteller bereits bei einer anderen Botschaft ein Gesuch eingereicht hat und welches die Gründe einer allfälligen Visumverweigerung waren. Gleichzeitig wird mit dem VIS die Identifizierung des rechtmässigen Visum-Inhabers erleichtert und dadurch die Missbrauchs- und Betrugsbekämpfung verbessert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine harmonisierte Visumvergabe ist zudem durch eine verstärkte Zusammenarbeit unter den Auslandvertretungen der Schengen-Staaten vor Ort gewährleistet. Ferner erfolgen durch die EU in regelmässigen Abständen Nachevaluationen (an welchen auch Experten der Schweiz beteiligt sind), um die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu gewährleisten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Kündigung des SAA durch die Schweiz würde keine lückenlosen Personenkontrollen nach sich ziehen. Denn schon vor der Assoziierung der Schweiz an Schengen wurden von den täglich rund 700 000 Grenzübertritten in der Schweiz nur 3 Prozent vertieft kontrolliert, während bei 15 Prozent "Sichtkontrollen" stattfanden (Ausweiskontrolle, Sichtung der Dokumente, ohne eingehende Fahrzeug- und Dokumentenprüfung). Bei den übrigen 82 Prozent erfolgte mit Rücksicht auf die wirtschaftlich bedingte hohe Mobilität gar keine Kontrolle. Auch darf nicht vergessen werden, dass in einem solchen Szenario die schweizerischen Behörden von einem wesentlichen Teil der Informationen (namentlich von Ausschreibungen zur Einreiseverweigerung oder von Informationen zu Visumverweigerungen) abgeschnitten würden, was die Effizienz der Grenzkontrollen beeinträchtigen würde. Ausserdem würde die Schweizer Grenze bei einer Kündigung des Assoziierungsabkommens wieder zu einer Aussengrenze des Schengen-Raums. Dies würde auch den Grenzübertritt von Schweizerinnen und Schweizern in Richtung Schengen-Raum erschweren. Angesichts der geografischen Lage der Schweiz und der Intensität des grenzüberschreitenden Austauschs hätten systematische Personenkontrollen schwerwiegende Auswirkungen auf die Mobilität, die Schweizer Tourismusbranche und die Wirtschaft. Im Übrigen würden schweizerische Aufenthaltstitel nicht mehr zur visumfreien Einreise in den Schengen-Raum anerkannt, was das Reisen von Drittstaatenangehörigen mit Wohnsitz in der Schweiz in Europa sehr erschweren würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus Sicht des Bundesrates besteht kein Grund zur Annahme, eine partielle Neuverhandlung des SAA im Bereich der Visumpolitik könnte Aussicht auf Erfolg haben. Grossbritannien und Irland wurde - wie schon in der Antwort auf die Interpellation 10.3964, "Raubzüge von ausländischen Banden", ausgeführt - aus politischen (Zustimmung zum Amsterdamer Vertrag) und geografischen Gründen (Insellage) ein Wahlrecht (opt-in) gewährt: Die beiden Staaten beteiligen sich in den Bereichen Grenzkontrollen und Visa nicht an der Schengen-Zusammenarbeit, können jedoch ihre Zusammenarbeit jederzeit auf diese Bereiche von Schengen ausdehnen. Seither sind solche Wahlrechte weder neuen EU-Staaten noch anderen assoziierten Staaten gewährt worden. Schengen/Dublin bilden eine Einheit. Dies hatte die EU schon anlässlich der Verhandlungen mit der Schweiz zum SAA mit aller Deutlichkeit dargestellt. Diese Ausgangslage hat sich nicht verändert. Mit einer Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten zu einer Sonderlösung der Schweiz kann daher realistischerweise nicht gerechnet werden. Aus den dargelegten Gründen sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf, das Schengen-Assoziierungsabkommen zu kündigen und allenfalls neu zu verhandeln.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen rechtlichen Grundlagen auszuarbeiten, damit die Schweiz ihre Visumpolitik wieder autonom bestimmen kann. Gegebenenfalls muss das Schengen-Abkommen mit der EU neu verhandelt werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Souveränität der Schweiz im Bereich der Visumerteilung wiederherstellen</value></text></texts><title>Souveränität der Schweiz im Bereich der Visumerteilung wiederherstellen</title></affair>