﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113058</id><updated>2023-07-28T10:09:30Z</updated><additionalIndexing>24;Kontrolle;finanzieller Verlust;Kompetenzregelung;Ernennung;Geldpolitik;Deflation;Euro;Schweizerische Nationalbank;wirtschaftliche Auswirkung;Kauf;Schweizer Franken;Devisen;Zahlungsfähigkeit;Wechselkurs;berufliche Eignung;Führungskraft</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-03-07T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4817</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1103010301</key><name>Schweizerische Nationalbank</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070302010205</key><name>finanzieller Verlust</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020204</key><name>Führungskraft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020106</key><name>berufliche Eignung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702010206</key><name>Ernennung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11030304</key><name>Wechselkurs</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1103030101</key><name>Devisen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701010203</key><name>Kauf</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K080704</key><name>Kompetenzregelung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020313</key><name>Kontrolle</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K110301</key><name>Geldpolitik</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11010201</key><name>Euro</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K07040404</key><name>wirtschaftliche Auswirkung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K110302010301</key><name>Schweizer Franken</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704010204</key><name>Deflation</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K050702010103</key><name>Zahlungsfähigkeit</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-06-17T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-09-20T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2011-05-11T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-03-07T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-09-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2631</code><gender>m</gender><id>1159</id><name>Schwander Pirmin</name><officialDenomination>Schwander</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>11.3058</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) verfolgt die durch Bundesverfassung und Nationalbankgesetz (NBG) vorgegebenen Ziele der Preisstabilität - unter Berücksichtigung der Konjunktur - und der Stabilität des Finanzsektors. Der im Jahr 2010 resultierende Verlust ergab sich aus Massnahmen, welche zur Erreichung dieser Ziele beitrugen. Die Erwirtschaftung eines Ertrages erleichtert der SNB zwar langfristig die Erreichung der gesetzlichen Vorgaben, ist jedoch nicht Gegenstand ihres Mandats. Die SNB verfügt nach wie vor über eine genügende Kapitalbasis. Das negative Resultat des Jahres 2010 ist vorab die Folge von Buchverlusten. Ein Grossteil dieser Verluste wurde der Ausschüttungsreserve angerechnet, welche als Puffer für jährliche Schwankungen des Ergebnisses dient. Diese Reserve betrug Ende 2009 noch 19 Milliarden Franken und wurde als Teil des Eigenkapitals ausgewiesen. Die Ausschüttungsreserve war insbesondere aus Bewertungsgewinnen beim Gold geäufnet worden und ermöglichte während einer beschränkten Zeit eine Gewinnausschüttung an Bund und Kantone, die über dem langfristig geschätzten Ausschüttungspotenzial der SNB lag. Auch ohne die jüngsten Verluste wäre diese Reserve abgebaut worden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Gestützt auf Artikel 43 NBG werden die Mitglieder des Direktoriums auf Vorschlag des Bankrates der SNB vom Bundesrat gewählt. Der Bundesrat bezeichnet zudem die Präsidentin oder den Präsidenten und die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten des Direktoriums. Die Wahlvoraussetzungen sind in Artikel 44 Absatz 1 NBG geregelt. Danach können nur Persönlichkeiten mit einwandfreiem Ruf und mit ausgewiesenen Kenntnissen in Währungs-, Bank- und Finanzfragen ins Direktorium gewählt werden, die zudem das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Vor der Wahl eines Mitglieds des Direktoriums prüft das EFD, ob die vom Bankrat vorgeschlagenen Kandidaten die Wahlvoraussetzungen nach Artikel 44 NBG erfüllen und die Fachkenntnisse des Direktoriums durch das Fachwissen der vorgeschlagenen Kandidaten sinnvoll ergänzt werden. Das EFD stellt dem Bundesrat sodann begründeten Antrag für die Wahl einer oder eines der vorgeschlagenen Kandidatinnen oder Kandidaten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Wahl eines Mitglieds des Direktoriums der SNB richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und ist vergleichbar mit der Wahl von Topkadern innerhalb der Bundesverwaltung durch den Bundesrat. Die Wahl ist nicht vergleichbar mit der Ernennung von Geschäftsleitungsmitgliedern bei einem privaten Unternehmen, die im Rahmen seiner internen Bestimmungen durch das Unternehmen selbst erfolgt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Bei der Wahrnehmung der geld- und währungspolitischen Aufgaben nach Artikel 5 Absätze 1 und 2 NBG dürfen die SNB und die Mitglieder ihrer Organe weder vom Bundesrat noch von der Bundesversammlung oder von anderen Stellen Weisungen einholen oder entgegennehmen (Unabhängigkeit gemäss Art. 6 NBG). Gegenstück zur Unabhängigkeit ist die Rechenschafts- und Informationspflicht gegenüber Bundesrat, Parlament und Öffentlichkeit (Art. 7 NBG). Demnach erörtert die SNB mit dem Bundesrat regelmässig die Wirtschaftslage, die Geld- und Währungspolitik sowie aktuelle Fragen der Wirtschaftspolitik des Bundes. Bundesrat und SNB unterrichten einander vor Entscheidungen von wesentlicher wirtschaftspolitischer und monetärer Bedeutung über ihre Absichten. Jahresbericht und Jahresrechnung der SNB sind vor ihrer Abnahme durch die Generalversammlung dem Bundesrat zur Genehmigung zu unterbreiten. Die SNB legt der Bundesversammlung jährlich in einem Bericht Rechenschaft über die Erfüllung ihrer Aufgaben gemäss Artikel 5 ab. Den zuständigen Kommissionen der Bundesversammlung erläutert sie regelmässig die Wirtschaftslage sowie ihre Geld- und Währungspolitik. Sie orientiert die Öffentlichkeit regelmässig über die Geld- und Währungspolitik und macht ihre geldpolitischen Absichten bekannt. Alle diese gesetzlichen Vorgaben wurden eingehalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Das Direktorium fällt sämtliche Entscheide, die ihm zustehen, als Kollegialbehörde. Dazu gehören insbesondere die konzeptionellen und operativen geldpolitischen Entscheide, die Bestimmung der Zusammensetzung der notwendigen Währungsreserven sowie Entscheide über die Anlage der Aktiven.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Das Halten von Devisenbeständen gehört zu den üblichen Geschäften bzw. Anlageformen einer Zentralbank. In dieser Hinsicht hat sich nichts an der Geschäftspraktik der SNB geändert, und so bedurfte es auch nicht einer besonderen Kommunikation, die über die erfolgten Bekanntmachungen hinausging.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Über die Veröffentlichung des Jahresberichts hinaus, publiziert die SNB monatlich die Höhe der Devisenbestände und vierteljährlich deren Zusammensetzung. Die Richtlinien der SNB für die Anlagepolitik sind ebenfalls öffentlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Bei der Anlage der Aktiven orientiert sich die SNB an den Kriterien Sicherheit, Liquidität und Ertrag. Die aus geldpolitischer Sicht vorrangigen Kriterien Sicherheit und Liquidität werden durch erstklassige Staatspapiere der USA und der europäischen Kernländer am besten erfüllt. Allerdings achtet die SNB auf eine ausreichende Diversifikation ihrer Anlagen. Welchen Finanzierungsanteil die gehaltenen Papiere demgegenüber in den Portfolios der Schuldner ausmachen, ist nicht im Detail zu ermitteln, weder in Bezug auf die öffentliche noch in Bezug auf die private Verschuldung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Die SNB hat einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. In der Einschätzung der SNB haben die Interventionen vielmehr einen wirtschaftlichen Schaden verhindert und dazu beigetragen, die Rezession von 2009 rasch zu überwinden. Der Bundesrat erachtet diese Einschätzung als glaubwürdig. In der Schweiz erreichte das BIP vor anderen Industrieländern das Vorkrisenniveau. Das Wirtschaftswachstum des Jahres 2010 betrug aus derzeitiger Sicht 2,6 Prozent. Die Preisstabilität - der zentrale Indikator des Erfolges der Geldpolitik - konnte eingehalten werden. Von einem wirtschaftlichen Schaden der Devisenmarktinterventionen könnte nur gesprochen werden, wenn in zwei bis drei Jahren die Preisstabilität nicht mehr gewährleistet wäre. Ein Verzicht auf Interventionen in einem unsicheren konjunkturellen Umfeld wäre dagegen mit einem erhöhten Deflationsrisiko verbunden gewesen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Die Kaufkraftparität ist ein stark vereinfachtes Konzept. Die tatsächlichen Wechselkurse können auch über längere Zeit von diesem Indikator abweichen. Für die Beurteilung der Wechselkurslage sind aus der Sicht einer Zentralbank zudem nicht nur das Niveau, sondern auch die Dynamik und die Volatilität der Wechselkursentwicklung von entscheidender Bedeutung. Ausserdem berücksichtigt die SNB bei der Umsetzung der Geldpolitik auch die aktuelle Wirtschaftslage und die Zinssituation.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;11. Im Jahr 2009 erlebte die Schweiz eine längere Phase mit negativer Teuerung. Angesichts der damals getrübten Konjunkturaussichten, verbunden mit grosser Unsicherheit über einen erneuten konjunkturellen Rückschlag, erachtete die SNB die Gefahr einer weiteren deflationären Entwicklung in jenem Zeitpunkt als hoch. Bei einem Zinssatz praktisch bei null konnte die SNB eine in diesem Umfeld unerwünschte Straffung der geldpolitischen Rahmenbedingungen über eine Aufwertung des Frankens nur über Devisenmarktinterventionen verhindern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;12. Die SNB kann nicht bankrott gehen. Als Inhaberin des Notenmonopols ist sie als einzige Institution in der Lage, Landeswährung in unbeschränktem Ausmass zu schaffen. Weil Banknoten und auf Franken lautende Sichtguthaben der SNB (sowie die vom Bund ausgegebenen Münzen) gesetzliche Zahlungsmittel sind, kann sie ihren Verpflichtungen jederzeit nachkommen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Kernauftrag der Schweizerischen Nationalbank (SNB), die Preisstabilität sicherzustellen, wurde jüngst arg ausgedehnt. Das Direktorium der SNB wie auch der Bankrat sind ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen und haben das ihnen ausgesprochene Vertrauen missbraucht. So resultierte für das Jahr 2010 ein Verlust aus dem Devisengeschäft von 26 Milliarden Schweizerfranken, nachdem durch die Vervielfachung des Devisenbestands auf 240 Milliarden Schweizerfranken unhaltbare Risiken eingegangen wurden. Um derart verhängnisvolle Fehleinschätzungen in Zukunft zu verhindern, ist das Verhalten des SNB-Direktoriums zu untersuchen und eventuell zu sanktionieren. Zudem ist dem Schweizer Steuerzahler Rechenschaft abzulegen. In diesem Sinne stellen sich folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie beurteilt der Bundesrat den Verlust von 26 Milliarden Schweizerfranken anlässlich eines Eigenkapitals von 66 Milliarden Schweizerfranken?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder des SNB-Direktoriums dem Bundesrat zur Wahl vorgeschlagen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche Prüfungen hat er seinerseits vorgenommen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist das Wahlprozedere mit demjenigen einer Grossbank vergleichbar, wo auf Stufe Geschäftsleitung das Prinzip der Kooptation vorherrscht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Welche Prozesse sind für geldpolitische Entscheidungen von dieser Tragweite vorgesehen? Falls solche existieren, wurden sie eingehalten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Muss man davon ausgehen, dass die übrigen Mitglieder des Direktoriums ihrem operativen Chef kritiklos freie Hand liessen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Wurde die Schweizer Bevölkerung hinreichend darüber informiert, dass die Euro-Bestände der SNB zeitweise einem De-facto-Kredit an die Euro-Länder über 160 Milliarden Schweizerfranken entsprachen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Trifft es zu, dass die Schweiz der grösste Gläubiger Deutschlands ist? Wenn ja: Hat sich die Schweiz damit nicht in eine verhängnisvolle Abhängigkeit begeben? Wer trägt die Verantwortung dafür?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Wer haftet für den enormen wirtschaftlichen Schaden, welcher innert kürzester Zeit entstanden ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Es ist erwiesen, dass die Eingriffe bei einem Wechselkurs erfolgten, welcher in etwa der Kaufkraftparität entsprach. Finden sich Fachleute, die damals von einem überbewerteten Franken gesprochen hätten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;11. Worauf basiert die Behauptung, dass für die Schweizer Volkswirtschaft damals die Gefahr einer Deflation bestanden habe?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;12. Was wäre, wenn die SNB bankrott ginge? Was wären die Auswirkungen, wer wären die direkt und indirekt Geschädigten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Fragwürdiges Geschäftsgebaren der Schweizerischen Nationalbank</value></text></texts><title>Fragwürdiges Geschäftsgebaren der Schweizerischen Nationalbank</title></affair>