﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113061</id><updated>2023-07-27T21:28:28Z</updated><additionalIndexing>15;Preisüberwachung;ausländisches Unternehmen;Einzelhandel;Konsumentenpreis;wirtschaftliche Auswirkung;Ausland;Verkaufspreis;berufliche Eignung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2536</code><gender>m</gender><id>514</id><name>Stahl Jürg</name><officialDenomination>Stahl</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-03-08T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4817</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11050309</key><name>Preisüberwachung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11050211</key><name>Verkaufspreis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701050101</key><name>Einzelhandel</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11050208</key><name>Konsumentenpreis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07040404</key><name>wirtschaftliche Auswirkung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703060101</key><name>ausländisches Unternehmen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K100103</key><name>Ausland</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020106</key><name>berufliche Eignung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-06-17T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-09-20T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2011-05-25T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-03-08T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-09-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2536</code><gender>m</gender><id>514</id><name>Stahl Jürg</name><officialDenomination>Stahl</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.3061</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Kompetenzen und Aufgaben des Preisüberwachers ergeben sich aus dem Preisüberwachungsgesetz (PüG; SR 942.20). Gemäss Artikel 4 Absätze 1 bis 3 PüG hat er die Preisentwicklung zu beobachten, missbräuchliche Preise zu verhindern oder zu beseitigen und die Öffentlichkeit über seine Tätigkeit zu orientieren. Die Öffentlichkeitsarbeit gehört damit explizit zu den gesetzlichen Aufgaben des Preisüberwachers. Bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben verfügt er über einen erheblichen Ermessens- und Beurteilungsspielraum. Verfügungen des Preisüberwachers unterliegen der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht und anschliessend an das Bundesgericht. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Im Rahmen seines gesetzlichen Preisbeobachtungsauftrags hat der Preisüberwacher festgestellt, dass die Preise von importierten Gütern bis jetzt nicht oder nur unzureichend auf den tiefen Eurokurs reagiert haben. Er hat Importeure und Handel deshalb verschiedentlich aufgerufen, Wechselkursvorteile an die Konsumenten und KMU weiterzugeben. Gleichzeitig wies er auf den Zusammenhang zwischen Preisdifferenzen und Einkaufstourismus hin. Je grösser das Preisarbitragepotenzial sei, desto grösser seien die Anreize, im Ausland einzukaufen. Es liege deshalb im Interesse des Schweizer Handels selbst, Wechselkursvorteile weiterzugeben. Wenn dies nicht geschehe, sei dies ein Hinweis auf mangelnden wirksamen Wettbewerb und man könne es den Konsumenten nicht verargen, wenn sie die Möglichkeit des Einkaufs im Ausland nutzten. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Preisüberwacher mit diesen Äusserungen innerhalb des gesetzlichen Auftrags und im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens- und Handlungsspielraums gehandelt hat. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Rutschmann 10.3781 vom 30. September 2010 zum gleichen Thema ausführte, steht es den Konsumentinnen und Konsumenten frei, unter dem Eindruck hoher Preise auf alternative Produkte oder Einkaufsmöglichkeiten auszuweichen. Der daraus entstehende Wettbewerbsdruck kann allfällig überhöhten Margen marktmächtiger Unternehmen in der Schweiz entgegenwirken, wovon insbesondere Konsumentinnen und Konsumenten und indirekt auch der Handel profitieren können. Zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Händler trägt ebenso bei, wenn diese selber bei Auftreten einer Euro-Schwäche günstigere Einkaufspreise für Importe nutzen. Solche Prozesse sind Teil normaler volkswirtschaftlicher Ausgleichsmechanismen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Bundesrat erachtet die Äusserungen des Preisüberwachers in diesem Kontext für sachgerecht und ausgewogen und sieht demzufolge keinen Anlass, Massnahmen zu ergreifen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie unter Ziffer 2 ausgeführt, hat der Preisüberwacher keine Kaufempfehlungen abgegeben, sondern auf die ökonomischen Zusammenhänge zwischen Einkaufstourismus und Preisgefälle zum Ausland hingewiesen. Diese Aussagen erachtet der Bundesrat nicht als schädlich, sondern als korrekt und der aktuellen Situation angemessen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die Wahl des Preisüberwachers erfolgt durch den Bundesrat. Der Preisüberwacher ist nicht für eine bestimmte Amtsdauer gewählt, sondern mit einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag angestellt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Rahmen der Jahresmedienkonferenz vom 25. Februar 2011 riet der Preisüberwacher den Schweizer Konsumenten, im Ausland einzukaufen, um so den Druck auf die Preise in der Schweiz zu erhöhen, und damit die Weitergabe der Vorteile, welche aus dem tiefen Eurokurs resultieren, zu erzwingen. Solch unbedachte, unreflektierte, pauschalisierende und medienwirksam inszenierte Aussagen gefährden schweizerische Arbeitsplätze. Zudem sind sie ein Affront gegenüber sämtlichen Gewerbetreibenden, Grossverteilern und Produzenten (alle drei Gruppen beschäftigen Zehntausende Mitarbeitende und Tausende Auszubildende), von welchen viele bereits Preisnachlässe im Rahmen des Möglichen realisiert haben. Ebenfalls werden sie den Umständen wie dem engmaschigen Detailhandelsnetz, der Schaffung und dem Erhalt Tausender Arbeits- und Ausbildungsplätze in der Schweiz usw. in keiner Art und Weise gerecht. Aus Sicht des Interpellanten stellen sich insbesondere folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist der Preisüberwacher bezüglich seiner Äusserungen frei, selbst wenn diese zu erheblichem Schaden in Form von Mindereinnahmen führen und dadurch nicht nur dem schweizerischen Detailhandel, sondern der gesamten schweizerischen Volkswirtschaft gravierende Einbussen bescheren? Wenn nein, bei wem sonst liegen die Verantwortlichkeiten bezüglich Inhalt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass sich der Preisüberwacher durch diese unbedachten und leichtfertigen Äusserungen einen gravierenden Fauxpas leistete, wodurch die gesamte Bundesverwaltung einen Imageschaden erlitt, und eine Entschuldigung an die Adresse der Gewerbetreibenden mehr als angebracht wäre?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Beurteilt er die Sachlage ebenso oberflächlich wie der Preisüberwacher? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Gedenkt er, die verheerenden Äusserungen des Preisüberwachers zu sanktionieren oder zumindest zu relativieren? Zieht er Massnahmen in Betracht, um Schadensbegrenzung auf der Seite der Branche zu realisieren? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, weshalb nicht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Gehören solche für die gesamte Schweizer Volkswirtschaft schädlichen Aussagen von offizieller Seite her nicht unterbunden? Gibt es nicht bereits ausreichend andere, vom Bund unabhängige Stellen (Konsumentenschutzsendungen wie z. B. "Kassensturz" usw.), welche sich um solche Fragen kümmern und allfällige Empfehlungen abgeben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Ist die Amtsdauer des Preisüberwachers in irgendeiner Form beschränkt?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Gravierende Aussagen des Preisüberwachers</value></text></texts><title>Gravierende Aussagen des Preisüberwachers</title></affair>