{"id":20113063,"updated":"2023-07-28T13:27:42Z","additionalIndexing":"09;34;Unternehmen;Internet-Provider;Freiheitsberaubung;Telekommunikationstarif;polizeiliche Ermittlung;Preisfestsetzung;Mobiltelefon;Telekommunikation","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2616,"gender":"m","id":1141,"name":"Müller Philipp","officialDenomination":"Müller Philipp"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-03-08T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4817"},"descriptors":[{"key":"L05K1202040104","name":"Telekommunikationstarif","type":1},{"key":"L04K12020201","name":"Telekommunikation","type":1},{"key":"L07K12020201010201","name":"Mobiltelefon","type":1},{"key":"L04K07030601","name":"Unternehmen","type":1},{"key":"L05K0504010205","name":"polizeiliche Ermittlung","type":1},{"key":"L04K11050302","name":"Preisfestsetzung","type":2},{"key":"L06K050102010301","name":"Freiheitsberaubung","type":2},{"key":"L06K120202010501","name":"Internet-Provider","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-06-17T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-05-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1299538800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1308261600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2594,"gender":"m","id":1122,"name":"Fluri Kurt","officialDenomination":"Fluri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2616,"gender":"m","id":1141,"name":"Müller Philipp","officialDenomination":"Müller Philipp"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"11.3063","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG; SR 172.010) verpflichtet Bundesrat und Bundesverwaltung, bei der Erhebung von Gebühren das Äquivalenzprinzip und das Kostendeckungsprinzip zu beachten. <\/p><p>Gemäss Kostendeckungsprinzip soll der Gesamtertrag eines Verwaltungszweiges dessen Gesamtkosten nicht oder nur geringfügig übersteigen. Die Gesamtkosten des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) werden nur zu einem Teil durch Gebühren gedeckt. Von jeder Gebühr geht gemäss Artikel 16 Absatz 1 des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf; SR 780.1) ein Teil an die Fernmeldedienstanbieter, als Entschädigung für deren Aufwand. Aktuell beträgt der Kostendeckungsgrad des Dienstes 54 Prozent.<\/p><p>Gemäss Äquivalenzprinzip darf eine Gebühr nicht in ein offensichtliches Missverhältnis zum objektiven Wert der Leistung treten und muss sich in vernünftigen Grenzen bewegen. Im Bereich der Durchführung von Überwachungsmassnahmen und Auskunftserteilung lässt sich der Marktwert einer solchen Dienstleistung nicht bestimmen, da für vergleichbare Dienstleistungen kein Markt besteht. Für Dienstleistungen ausserhalb der Dienstzeiten, am Wochenende oder an Feiertagen muss der Pikettdienst des Dienstes ÜPF und jener des betreffenden Fernmeldedienstanbieters aufgeboten werden. Gemäss der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (SR 780.115.1) wird dafür eine Fallpauschale von 250 Franken erhoben. Diesen Betrag teilen sich der Dienst ÜPF und der betreffende Fernmeldedienstanbieter hälftig. <\/p><p>Für Anfragen nach der Anzahl und den Nummern der registrierten Mobiltelefone einer bestimmten Person, die 4 Franken pro Anfrage kosten, wird ausserhalb der Dienstzeit ebenfalls eine zusätzliche Pikettgebühr erhoben. Werden allerdings mit einem Auftrag mehrere derartige Anfragen ausgelöst, so wird die Fallpauschale von 250 Franken nur einmal pro Fernmeldedienstanbieterin in Rechnung gestellt. Solche Anfragen können vonseiten der Fernmeldedienstanbieter und des Dienstes ÜPF nicht automatisiert beantwortet werden. Hierzu muss ausserhalb der Dienstzeiten entsprechendes Personal aufgeboten werden. Dadurch entstehen Kosten, die entschädigt werden müssen. <\/p><p>Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass mit dieser Gebührengestaltung nicht nur das Kostendeckungs-, sondern auch das Äquivalenzprinzip eingehalten wird. <\/p><p>In der laufenden Teilrevision der Gebührenverordnung ist eine präzisere Umschreibung der Anwendung der Pikettfallpauschale vorgesehen, die der gelebten Fallpauschalenerhebung des Dienstes entspricht.<\/p><p>Der Bundesrat wird zudem die Gebühren und Entschädigungen sowie die Prozesse bei der Überwachungsdienstleistungserbringung im Detail überprüfen lassen, um einerseits dem Aufwand des Dienstes und der Fernmeldedienstanbieter besser gerecht zu werden und andererseits die Gebührensituation für die anordnenden Behörden möglichst zu optimieren.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Aufgrund der Erfahrungen in der Praxis wird die Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden eventuell durch überhöhte Gebühren behindert.<\/p><p>Beispiel 1: Entführung durch Tatverdächtigen X. Die Polizei fragt beim Informatikleistungserbringer des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (ISC-EJPD) bzw. beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) die auf den Namen X. registrierten Mobiltelefone an. Pro Provider kostet dies ausserhalb der offiziellen Bürozeiten (17.00 Uhr bis 08.00 Uhr und Sa\/So) je 250 Franken. Standardmässig ist immer bei Swisscom, Orange und Sunrise anzufragen, sodass mindestens 750 Franken anfallen. Zu den offiziellen Bürozeiten kostet eine Anfrage hingegen pro Auskunft 4 Franken.<\/p><p>Beispiel 2: Kostentreibend ist der Umstand, dass bei Swisscom die Rufnummern nicht automatisiert via CCIS abgefragt werden können (Kostenpunkt 250 Franken ausserhalb der offiziellen Bürozeiten), während Orange und Sunrise diese Anfragen betreffend Anschlussinhaber längst automatisiert abwickeln.<\/p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat angefragt, ob das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip bei der Verordnung vom 7. April 2004 über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (SR 780.115.1) in allen Bereichen eingehalten wird.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Pikettgebühren ISC-EJPD\/ÜPF"}],"title":"Pikettgebühren ISC-EJPD\/ÜPF"}