{"id":20113065,"updated":"2023-07-28T10:22:34Z","additionalIndexing":"52;Wassernutzung;Wasserkraftwerk;Uferschutz;Wasserlauf;Neuenburg (Kanton);Schutzgebiet;Frankreich;Tourismus;Jura (Kanton);Landschaftsschutz;Gewässerschutz","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2719,"gender":"m","id":3916,"name":"Hêche Claude","officialDenomination":"Hêche"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2011-03-08T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4817"},"descriptors":[{"key":"L04K06010407","name":"Gewässerschutz","type":1},{"key":"L04K17030202","name":"Wasserkraftwerk","type":1},{"key":"L04K06010409","name":"Landschaftsschutz","type":1},{"key":"L04K06030110","name":"Wasserlauf","type":1},{"key":"L04K06010504","name":"Wassernutzung","type":1},{"key":"L05K0301010109","name":"Jura (Kanton)","type":2},{"key":"L05K0301010111","name":"Neuenburg (Kanton)","type":2},{"key":"L04K03010106","name":"Frankreich","type":2},{"key":"L05K0601040703","name":"Uferschutz","type":2},{"key":"L04K06010412","name":"Schutzgebiet","type":2},{"key":"L04K01010103","name":"Tourismus","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2011-12-15T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-05-11T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1299538800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1323903600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2741,"gender":"m","id":4026,"name":"Comte Raphaël","officialDenomination":"Comte"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2546,"gender":"m","id":525,"name":"Zanetti Roberto","officialDenomination":"Zanetti Roberto"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2717,"gender":"m","id":3914,"name":"Cramer Robert","officialDenomination":"Cramer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2405,"gender":"f","id":341,"name":"Maury Pasquier Liliane","officialDenomination":"Maury Pasquier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2501,"gender":"m","id":477,"name":"Janiak Claude","officialDenomination":"Janiak"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2723,"gender":"f","id":3920,"name":"Seydoux-Christe Anne","officialDenomination":"Seydoux"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2642,"gender":"m","id":1161,"name":"Berset Alain","officialDenomination":"Berset"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2629,"gender":"f","id":1148,"name":"Savary Géraldine","officialDenomination":"Savary"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2061,"gender":"f","id":466,"name":"Fetz Anita","officialDenomination":"Fetz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2624,"gender":"m","id":1134,"name":"Recordon Luc","officialDenomination":"Recordon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2719,"gender":"m","id":3916,"name":"Hêche Claude","officialDenomination":"Hêche"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"11.3065","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das GSchG wurde als Reaktion auf die Volksinitiative \"Lebendiges Wasser\" geändert. Diese Änderungen sind seit dem 1. Januar 2011 in Kraft. Sie setzen den erforderlichen Rahmen, damit in Fliessgewässern naturnahe Verhältnisse wiederhergestellt werden und diese als natürliche Lebensräume zahlreicher Lebewesen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen können.<\/p><p>Unter anderem verlangt Artikel 83b GSchG von den Kantonen, bis zum Jahr 2014 Sanierungsmassnahmen zum Gewässerschutz zu planen, insbesondere zugunsten der aquatischen Fauna, die durch Schwall-und-Sunk-Wirkungen gewisser Wasserkraftwerke in Mitleidenschaft gezogen wird.<\/p><p>Die politischen und administrativen Behörden der Kantone Neuenburg und Jura und der französischen Region Franche-Comté werden regelmässig mit den verheerenden Folgen der unregelmässig auftretenden Schwall-und-Sunk-Wirkungen konfrontiert. Verursacher ist das für den Betrieb des Kraftwerks Châtelot zuständige Energieunternehmen Groupe E.<\/p><p>Die Konzession des Kraftwerks Châtelot stammt aus dem Jahr 1954 und berechtigt diese Anlage dazu, während Spitzenbedarfszeiten zu turbinieren und Strom zu produzieren. Das führt nahezu täglich zu einem abrupten Ansteigen des Pegelstands des Doubs und hat verheerende Folgen für die Fischwelt und die benthische Fauna. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Publikationen aus der Schweiz und aus Frankreich.<\/p><p>Tatsächlich gibt es aber ein Reglement (\"Règlement d'eau général\"), das 1969 von den zuständigen Behörden in der Schweiz und in Frankreich unterzeichnet wurde. Das Reglement sieht vor, die flussabwärts gelegenen Staubecken von Refrain und La Goule als Ausgleichsbecken zu verwenden und damit das Ausmass von Schwall und Sunk einzudämmen. Dieses Grundlagendokument wurde aber nie ausreichend befolgt. Das gilt insbesondere für das Staubecken Refrain, das vom Stromkonzern EDF und damit von den französischen Behörden betrieben wird. Noch schlimmer: Das Ausgleichsbecken ist heute derart mit Schlamm aufgefüllt, dass die Betreiber das Reglement offenbar nicht mehr einhalten können.<\/p><p>Massnahmen, mit denen sich die erheblichen Umweltbeeinträchtigungen am Doubs, der immerhin durch ein Schutzgebiet von nationaler Bedeutung fliesst, eindämmen liessen, können nur getroffen werden, wenn sich die zuständigen Behörden beider Länder darüber verständigen und ihnen zustimmen. Die Massnahmen müssen darauf abzielen, die Konzession des Kraftwerks Châtelot und das Reglement den heutigen Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes anzupassen.<\/p><p>Aus all diesen Gründen ist Handeln dringend nötig.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Aufgrund seines Artenreichtums und seiner landschaftlichen Schönheit bildet der Doubs ein höchst bemerkenswertes Ökosystem. Die Wasserkraftnutzung hat bekanntermassen einen erheblichen Einfluss auf dieses Fliessgewässer und vielfältige Auswirkungen auf die Lebensräume und die Arten in dem Gewässersystem. Die Kraftwerksbetreiber am französisch-schweizerischen Doubs halten sich an die geltenden Konzessionen (vgl. Anfrage Baettig 09.1007 vom 9. März 2009). Lösungen können nur über eine internationale Verständigung gefunden werden, was die Angelegenheit vielschichtig und schwierig macht.<\/p><p>1.\/2.\/4. Die Sanierungsmassnahmen am Doubs sollen in zwei Etappen durchgeführt werden:<\/p><p>a. Teilsanierung<\/p><p>Um die Beeinträchtigungen auszugleichen, wurden bereits verschiedene Massnahmen getroffen (Erhöhung der Restwassermenge mittels Dotierturbine, punktuelle Stabilisierung des Wasserstands zugunsten der Fischerei, stufenweise Verminderung von Schwall und Sunk). Derzeit laufen Demodulationsversuche, die darauf abzielen, die Schwall-und-Sunk-Wirkungen des Kraftwerks Châtelot über die Staubecken Refrain und Goule zu dämpfen, sowie Modellversuche zur Ausbreitung der Schwallwellen. Die genannten Massnahmen und zusätzliche Verbesserungen, die sich aus den gegenwärtigen Versuchen ergeben, werden für die drei Grenzkraftwerke am Doubs (Châtelot, Refrain und Goule) konkretisiert und festgelegt, gemäss Angaben von französischer Seite um 2014. In diesem Verfahren werden die Massnahmen bestimmt, die bei den drei Kraftwerken vorzunehmen sind. Allerdings schränken die Rechte, über welche die Konzessionäre mittlerweile verfügen, die in Betracht kommenden Massnahmen ein.<\/p><p>b. Totalsanierung des Schwallregimes entsprechend den neuen Anforderungen des Bundesgesetzes vom 24. Januar 1991 über den Gewässerschutz (GSchG; SR 814.20)<\/p><p>Aufgrund der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Änderung des GSchG müssen die Inhaber von Wasserkraftwerken, die kurzfristige künstliche Änderungen des Wasserabflusses in einem Gewässer (Schwall und Sunk) verursachen, welche die einheimischen Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume wesentlich beeinträchtigen, geeignete Sanierungsmassnahmen treffen. Die Sanierung erfolgt in zwei Etappen: In einer ersten Etappe planen die Kantone bis Ende 2014 die entsprechenden Massnahmen; in einer zweiten Etappe setzen die Kraftwerksgesellschaften die geplanten Massnahmen bis spätestens Ende 2030 um. Auf französischer Seite gilt, aufgrund der europäischen Rahmenrichtlinie, für die Gewässersanierung eine erste Frist bis Ende 2015.<\/p><p>Da die Wasserkraftanlagen am Doubs an der französisch-schweizerischen Grenze liegen, ist der Bund (UVEK) für deren Sanierung zuständig. Gemäss GSchG ist die Planung der Sanierungsmassnahmen grundsätzlich Sache der Kantone. Welche Rollen Kantone und Bund bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen übernehmen, wird bis Mitte Mai 2011 gemeinsam mit den Kantonen geklärt.<\/p><p>3. Vorgesehen ist, dass die Kraftwerksbetreiber die Sanierungsmassnahmen bis spätestens zwanzig Jahre nach Inkrafttreten des GSchG, also bis Ende 2030, umsetzen müssen. Sanierungsbedürftige Werke haben jedoch Vorrang. Die Schwall-und-Sunk-Situation am Doubs ist unhaltbar, weshalb die Wasserkraftwerke an diesem Grenzfluss zu den prioritär zu sanierenden Anlagen gehören. Entschädigungen für die verursachten Schäden sind allerdings nicht vorgesehen.<\/p><p>5. Eine allfällige Anpassung der Konzession und die Abstimmung zwischen der schweizerischen und der französischen Gesetzgebung können im Rahmen der Sanierung bei Schwall und Sunk gemäss GSchG geprüft werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Seit einigen Jahren sind die Pegelschwankungen auf dem Schweizer Abschnitt des Doubs zu massiv. Das ist insbesondere auf die Wasserkraftproduktion am Staudamm Châtelot zurückzuführen; nahezu täglich wird ein abruptes Ansteigen des Pegelstands verursacht. Diese starken und abrupten Veränderungen der Abflussmenge sind problematisch, insbesondere für die Fischfauna und die biologische Qualität des Flusses, der immerhin durch ein Schutzgebiet von nationaler Bedeutung fliesst. Darüber hinaus ist diese Situation nicht ohne Folgen für die Wirtschaft und den Tourismus in den betroffenen Regionen.<\/p><p>Massnahmen, die zur Eindämmung der erheblichen Umweltbeeinträchtigungen im schweizerisch-französischen Grenzgebiet beitragen könnten, können nicht ohne Absprache und Zustimmung der zuständigen Behörden beider Länder getroffen werden. Es ist für die Kantone Neuenburg und Jura schwierig oder gar unmöglich, bei den betroffenen Elektrizitätswerken zu intervenieren, damit dieses Problem umgehend gelöst wird und die neuen Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) eingehalten werden. Dabei geht es insbesondere um Artikel 83b, der von den Kantonen verlangt, bis zum Jahr 2014 Sanierungsmassnahmen zum Gewässerschutz zu planen.<\/p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Sofern der Bundesrat über die geschilderte Situation informiert ist, wie und in welchem zeitlichen Rahmen gedenkt der Bundesrat einzugreifen, um das Problem rasch zu lösen?<\/p><p>2. Kann uns der Bundesrat sagen, wie die direkt betroffenen Kantone angesichts der neuen Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes vorgehen können?<\/p><p>3. Das Problem ist grenzüberschreitend, und der Doubs fliesst auf diesem Abschnitt durch ein Schutzgebiet von nationaler Bedeutung: Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die verursachten Umweltbeeinträchtigungen nicht nur massive Schäden an wichtigen Natur- und Umweltgütern, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Einbussen namentlich im regionalen Tourismus zur Folge haben und dass die Staudämme gerade auch deshalb möglichst rasch saniert werden sollten? Sollten darüber hinaus nicht auch Ausgleichs- und\/oder Entschädigungszahlungen für den bereits entstandenen Schaden gewährt werden?<\/p><p>4. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass - sofern sich der Stromkonzern EDF beim Staubecken Refrain nicht an das bestehende Reglement halten und die verheerenden Folgen von Schwall und Sunk nicht eindämmen kann - die Betreiber des Werks Châtelot ab sofort anders turbinieren müssten?<\/p><p>5. Und ist der Bundesrat schliesslich nicht der Ansicht, dass deren Konzession der Situation entsprechend angepasst werden müsste?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Umweltbeeinträchtigungen durch das Kraftwerk Châtelot. Auf der Suche nach Lösungen"}],"title":"Umweltbeeinträchtigungen durch das Kraftwerk Châtelot. Auf der Suche nach Lösungen"}