{"id":20113074,"updated":"2023-07-27T21:20:51Z","additionalIndexing":"12;häusliche Gewalt;Opfer;Privathaushalt;Freitod;Datenerhebung;Waffenbesitz;Statistik","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2734,"gender":"m","id":4007,"name":"Chopard-Acklin Max","officialDenomination":"Chopard-Acklin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-03-09T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4817"},"descriptors":[{"key":"L04K05010209","name":"Waffenbesitz","type":1},{"key":"L04K01070101","name":"Privathaushalt","type":1},{"key":"L04K05010205","name":"Opfer","type":1},{"key":"L03K020218","name":"Statistik","type":1},{"key":"L04K12030402","name":"Datenerhebung","type":1},{"key":"L05K0101020701","name":"häusliche 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Auch die Gegner unterstützten das Ziel, Waffengewalt einzudämmen und Leben zu retten. Der Schutz vor Waffenmissbrauch ist im Interesse aller.<\/p><p>Es gibt Handlungsbedarf. 2008 waren 257 Schusswaffentote zu beklagen (239 Suizid, 18 Tötungen). Die Wirksamkeit staatlicher und gesellschaftlicher Präventionsmassnahmen hängt von gesicherten Kenntnissen über Umstände und Ursachen der Waffengewalt ab. Die Datenlage für die Forschung und zielgerichtete Prävention ist jedoch ungenügend. Auch der Schlussbericht der vom VBS eingesetzten Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffen hielt 2008 fest: \"Aktuell ist das Zahlenmaterial, was Missbräuche mit Ordonnanz- oder allgemein Waffen betrifft, bescheiden ... Staatliche Massnahmen müssen jedoch in einen Gesamtrahmen gesetzt werden. Zwingend sind die Aufarbeitung von Lücken bei der Datenerfassung, wie sie an verschiedenen Stellen im vorliegenden Bericht aufgezeigt werden.\" Diese Lücken bei der Datenerfassung sind bis heute nicht geschlossen. <\/p><p>Das Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlichte am 28. Dezember 2010 erstmals eine Übersicht zur Thematik der Suizide mit Schusswaffen. Diese wies jedoch grosse Mängel auf. Die Übersicht über die verwendeten Tatmittel (su-d-19. März 2002.9001, Blatt \"Suizide\") löste entsprechend heftige Kontroversen aus. Es gilt, nun die Grundlagen der Erhebungen zur Optimierung der Forschungs- und Präventionsarbeit zu verbessern.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Motion umfasst zwei Aspekte, einerseits die Verbesserung der statistischen Grundlagen über den Besitz von Feuerwaffen in Schweizer Haushalten, andererseits die Verbesserung der Statistiken über die Opfer von Waffenmissbrauch.<\/p><p>Wie viele Feuerwaffen sich in schweizerischen Haushalten befinden, lässt sich nur schätzen. Grund dafür ist, dass das Waffengesetz und das entsprechende Bewilligungs- und Kontrollsystem erst 1999 in Kraft trat. Jeder Waffenerwerb wird im kantonalen Waffenregister des Wohnsitzkantons mit Angaben zur erwerbenden Person und zur Waffe registriert. Mit allfälligen Erhebungen und Veröffentlichungen der Angaben in den kantonalen Waffenregistern müssten die Kantone einverstanden sein. Seit dem 1. Januar 2010 erfolgt auch der Erwerb ehemaliger Armeewaffen beim Ausscheiden aus der Armee mit Waffenerwerbsschein und wird in den kantonalen Informationssystemen registriert. Da der Erwerb durch Erbgang ebenfalls in den kantonalen Waffenregistern zu erfassen ist, werden mittel- bis langfristig alle rechtmässig erfolgten Erwerbe von Feuerwaffen und ehemaligen Armeewaffen in den kantonalen Waffenregistern erfasst sein. Die Kantone planen derzeit zur Vereinfachung des Datenaustausches eine Harmonisierung der kantonalen Waffenregister.<\/p><p>Fedpol führt ebenfalls mehrere spezifische Datenbanken im Waffenbereich. Auf die von Fedpol geführten Datenbanken werden die kantonalen Polizeibehörden sowie die Zollbehörden ab Mai 2011 im Abrufverfahren Zugang haben. Wie der Bundesrat in der Beantwortung der Frage 10.5594, \"Reichen kantonale Waffenregister nicht aus?\", angekündigt hat, wird im Rahmen der Harmonisierung der kantonalen Waffenregister auch eine Schnittstelle zu den spezifischen Datenbanken im Waffenbereich, die Fedpol führt, zu prüfen sein. <\/p><p>Somit stehen die Informationen über den Erwerb von Feuerwaffen grundsätzlich zur Verfügung.<\/p><p>Die Opfer von Waffenmissbrauch werden im Rahmen der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst. Diese Statistik, die bereits seit einigen Jahren auf kantonaler Ebene existiert, ist seit Kurzem auch auf Bundesebene verfügbar. Nach einer umfangreichen Harmonisierung der kantonalen Datenerfassung hat das BFS die landesweiten Ergebnisse für die Jahre 2009 und 2010 publiziert. Diese Resultate liefern ein detailliertes Bild der polizeilich registrierten Fälle und polizeilich registrierten Straftaten. Wie bereits in der Motion erwähnt, wurde im Rahmen der eidgenössischen Volksinitiative \"für den Schutz vor Waffengewalt\" eine Diskussion über den Inhalt der in der PKS erfassten statistischen Informationen lanciert. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die verschiedenen Suizidformen. Es gibt nur wenige Informationen über den bei Suiziden verwendeten Waffentyp. Eine Ad-hoc-Auswertung der PKS hat diesbezüglich erstmals Daten geliefert. Insbesondere der Prozentsatz der mit einer Ordonnanzwaffe begangenen Suizide wurde von verschiedenen Kreisen infrage gestellt. <\/p><p>Im Anschluss an diese Diskussion hat sich das BFS bereiterklärt, die Nomenklatur, die in der PKS im Bereich Feuerwaffen verwendet wird, erneut zu prüfen. Eine solche Prüfung erfordert jedoch die Zustimmung der verschiedenen Beteiligten dieser Statistik. Bevor überhaupt eine Entscheidung getroffen werden kann, muss die Nomenklatur der Feuerwaffen konsolidiert werden. Des Weiteren bedingt eine solche Prüfung die Revision der kantonalen Praxis bei der Erfassung der Daten, damit Letztere an die neue Nomenklatur angepasst werden können. Da die Erhebung der Daten der PKS 2011 zurzeit im Gange ist, sind für das laufende Jahr keine Änderungen möglich. Bevor in diesem Bereich eine Initiative ergriffen werden kann, braucht es einen vorgängigen Beschluss der beteiligten Partner (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement, Eidgenössisches Departement des Innern, Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren). Gemäss Planung des BFS könnte die Debatte über eine neue Nomenklatur im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2011 lanciert werden. Diese Debatte sollte in einen Änderungsvorschlag für die Nomenklatur der Feuerwaffen münden. Die Kantone müssten im Jahr 2012 ihre Informatiksysteme entsprechend anpassen und die Praxis bei der Datenerfassung revidieren. Die ersten Ergebnisse der Statistik nach der neuen Feuerwaffen-Nomenklatur könnten im Jahr 2014 für das Jahr 2013 zur Verfügung stehen. Als Sofortmassnahme richtet das BFS ein Schreiben an die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS), in dem es die Kommandantinnen und Kommandanten auffordert zu prüfen, wie genau und umfassend die Daten zu den Feuerwaffen erfasst werden.<\/p><p>Sollte die Motion im Erstrat angenommen werden, würde der Bundesrat im Zweitrat die Abänderung in einen Prüfungsauftrag beantragen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die statistischen Grundlagen zur Prävention von Waffengewalt zu verbessern und der Forschung und Öffentlichkeit verlässliche und differenzierte Statistiken über den Besitz von Feuerwaffen in Schweizer Haushalten und über Opfer von Waffenmissbrauch zur Verfügung zu stellen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Waffenmissbrauch. Statistische Grundlagen zur Verbesserung der Prävention"}],"title":"Waffenmissbrauch. 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